Kernkraftwerk Philippsburg ohne Türme (Aufnahme vom 03.06.2020)

Kernenergie

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft ist die atomrechtliche Überwachungsbehörde des Landes. Es hat die Aufgabe zu kontrollieren, ob Kernkraftwerke und sonstige kerntechnische Anlagen in Baden-Württemberg sicher betrieben werden. Außerdem überwacht es die Radioaktivität in der Umwelt. Beim sensiblen Thema der Atomsicherheit setzt die Energiepolitik auf Information und Offenheit. Erfahren Sie auf diesen Seiten mehr über die Arbeit der Behörde, die Grundsätze der Kernenergieüberwachung sowie die Ver- und Entsorgung radioaktiver Abfälle. Außerdem erhalten Sie hier aktuelle Informationen zu den meldepflichtigen Ereignissen, laufenden Genehmigungsverfahren sowie einen Überblick über die Kernkraftwerke im Land und im grenznahen Ausland.

Kühltürme eines Atomkraftwerks
  • Video

Ende für die Atomkraft

Auch in Baden-Württemberg ging am 15. April Neckarwestheim II planmäßig vom Netz. Sehen Sie hier, was Umweltministerin Thekla Walker zur Abschaltung des letzten Atomkraftwerks im Land sagt oder lesen Sie mehr in unserer Meldung.

Zur Meldung

Kernkraftwerk Neckarwestheim
  • Überwachung kerntechnischer Anlagen

Kerntechnische Anlagen

Das Ministerium führt die staatliche Aufsicht über Baden-Württembergs Kernkraftwerke sowie andere kerntechnische Anlagen und Einrichtungen, in denen mit radioaktiven Stoffen umgegangen wird. Darüber hinaus arbeitet es eng mit ausländischen Behörden zusammen. Besonders wichtig ist dabei die Öffentlichkeit umfassend zu informieren und zu beteiligen.

Kernkraftwerk Philippsburg: Brennelement wird in Castor eingebracht . (Bild: © ENBW)
  • Reststoffe und Abfälle

Entsorgung

Der Betreiber einer kerntechnischen Anlage ist laut Atomgesetz verpflichtet, dafür zu sorgen, dass anfallende Reststoffe sowie aus- oder abgebaute Anlagenteile entweder schadlos verwertet oder als radioaktive Abfälle geordnet beseitigt werden. Bis zur Abgabe an ein Endlager sind die radioaktiven Abfälle zwischenzulagern.

Personenschleuse im Kernkraftwerk Philippsburg
  • Vorsorge

Strahlenschutz

Neben der Abwehr von unmittelbaren Gefahren der Strahlung (= Notfallschutz) ist die Vorsorge zum Schutz der Bevölkerung, der Beschäftigten in der Arbeitswelt und der Patientinnen und Patienten in der Medizin von entscheidender Bedeutung. Deshalb wird Radioaktivität in all diesen Bereichen überwacht.

Menschen in einem Saal von hinten
  • FÜR MEHR TRANSPARENZ UND DIALOG

Infoforum

Das Infoforum „Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz“ hat das Ziel, interessierte Bürgerinnen und Bürger regelmäßig über aktuelle Themen der Kernkraftwerke, des Strahlenschutzes und der Entsorgung radioaktiver Abfälle zu informieren. Damit setzt das Umweltministerium seine transparente Informationspolitik zu Fragen der Kernenergie in Baden-Württemberg fort.

Mann stellt grünen Ordner ins Regal
  • Zum Herunterladen

Dokumente

Berichte, Unterlagen zu den Standorten und Genehmigungsverfahren, Publikationen und weitere Dokumente zum Thema Kernenergie und Radioaktivität haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

Umweltministerium am Kernerplatz 9 in Stuttgart
  • Überwachung des Sicherheitsstand

Meldepflichtige Ereignisse

Den atomrechtlichen Aufsichtsbehörden der Länder sind die für die kerntechnische Sicherheit bedeutsamen Ereignisse nach den bundeseinheitlichen Kriterien der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) zu melden.

Kernkraftwerk Neckarwestheim
  • Beschreibung des Genehmigungsverfahrens

Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Neckarwestheim II

Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II wurde am 15. April 2023 planmäßig abgefahren. Das Umweltministerium erteilte am 4. April 2023 die Genehmigung und überreichte am 5. April 2023 der EnBW die Stilllegungs- und Abbaugenehmigung für die Anlage Neckarwestheim II.

Flagge der Ukraine
  • Ukraine-Krieg

Sicherheit der kerntechnischen Anlagen und Auswirkungen auf Deutschland

Im Zusammenhang mit den Kampfhandlungen in der Ukraine kommen immer wieder Fragen auf zur Sicherheit der kerntechnischen Einrichtungen in der Ukraine und zu eventuellen radiologischen Auswirkungen auf Deutschland.

Menschen in einem Saal von hinten
  • Für mehr Transparenz und Dialog

Infoforum „Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz“

Das Infoforum „Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz“ informiert regelmäßig über aktuelle Themen der Kernkraftwerke, des Strahlenschutzes und der Entsorgung radioaktiver Abfälle.

Eine Karte mit allen Gemeindegrenzen in Baden-Württemberg zeigt farblich hervorgehoben die Gemeinden, welche das Umweltministerium als Radonvorsorgegebiete festgelegt hat. Eine Lupen-Darstellung richtet den Blick auf diebetreffenden Gemeinden im südlichen und mittleren Schwarzwald.
  • INFORMATION UND BETEILIGUNG DER ÖFFENTLICHKEIT

Radonvorsorgegebiete in Baden-Württemberg

Die Länder sind zum Schutz vor Radon gesetzlich verpflichtet, Vorsorgegebiete festzulegen. Das Umweltministerium hat 29 Gemeinden ausgewiesen. Zuvor konnten sich die Bürgerinnen und Bürger an einer öffentlichen Diskussion beteiligen.

Person macht sich Notizen
  • Beteiligung der Öffentlichkeit

Öffentliche Bekanntmachungen

Hier finden Sie öffentliche Bekanntmachungen des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft.

Grafik: Radon tritt in ein Haus ein (Foto: © IAF-Radioökologie GmbH)
  • Vor Ort

Schutz vor Radon

Das radioaktive Gas Radon ist nach dem Rauchen die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs. Da es überall vorkommen kann, ist die gesundheitliche Aufklärung umso wichtiger. Deshalb hat das Umweltministerium die Informationskampagne „Von Grund auf sicher” ins Leben gerufen.

Messreihendarstellung
  • Kernreaktor-Fernüberwachung

Aktuelle Messwerte

Das Ministerium betreibt als atomrechtliche Aufsichtsbehörde ein computergestütztes System zur Kernreaktorfernüberwachung (KFÜ). Dieses übermittelt aktuelle Messwerte. Einen Auszug der Daten können Sie bei der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) abrufen.

3D-Ansicht eines Kalender
  • Die Abteilung informiert

Monatsberichte

Hier finden Sie monatlich einen Bericht, der unter anderem die Zahl der Aufsichtsbesuche vor Ort, den Betriebsverlauf in den Kernkraftwerken und Besonderheiten im Berichtszeitraum dokumentiert.

Ein Stapel mit Dokumenten liegt auf einem Schreibtisch
  • Die Abteilung informiert

Tätigkeitsberichte

Mit einem Tätigkeitsbericht informiert die Abteilung Kernenergieüberwachung, Strahlenschutz über Schwerpunkte und laufende Verfahren des vergangenen Kalenderjahrs.

Luftbild des Kernkraftwerks Philippsburg
  • Beschreibung des Genehmigungsverfahrens

Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Philippsburg 2

Die EnBW Kernkraft GmbH (EnKK) beabsichtigt, das Kernkraftwerk Philippsburg, Block 2, stillzulegen und abzubauen. Hier stellen wir das Genehmigungsverfahren vor.

Freimessanlage im Kernkraftwerk Obrigheim (Foto: EnBW Kernkraft GmbH)
  • VERWERTUNG UND BESEITIGUNG

Freigabe

Der Umgang mit schwach kontaminierten Abfällen, bei denen die vorhandene Kontamination vernachlässigbar ist, wird detailliert in der Strahlenschutzverordnung geregelt. Deshalb können sie in den allgemeinen Materialkreislauf zurückgegeben werden. Dieses Verfahren wird Freigabe genannt.

Tastatur mit Download-Taste
  • Antragsunterlagen und Vordrucke

Bestimmung von Sachverständigen

Im Bereich der Strahlenschutzverordnung und der Röntgenverordnung gibt es zahlreiche Verfahren, für die Antragsunterlagen und Vordrucke benötigen werden. Hier sind diese für Einzelpersonen und Sachverständige zusammengestellt.

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