Stellen und Ausbildung

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft ist ein attraktiver Arbeitgeber. Entdecken Sie unsere Stellen- und Ausbildungsangebote, die Laufbahnverordnung für Beamtinnen und Beamte, das Einarbeitungsjahr und unsere Rechtsreferendariats- und Praktikumsmöglichkeiten.

Im Büro: junge Frau im Büro mit Kollegen im Hintergrund
Wir suchen Sie! Stellen- und Ausbildungsangebote
Wir suchen Sie!

Stellen- und Ausbildungsangebote

Sie suchen einen neuen Job? Hier finden sie aktuelle Stellenanzeigen und Praktika des Umweltministeriums und der Landesanstalt für Umwelt sowie Angebote der Landratsämter für Landesbedienstete des höheren Dienstes.

Im Büro: Junge Leute sitzen zusammen vor einem Notebook
Karriere in der Umweltverwaltung

Einarbeitungsjahr

Die Umweltverwaltung bietet vielfältige und spannende Berufsperspektiven. Bevor Sie in den Berufsalltag starten, werden Sie mit den Fachkenntnissen und der Praxiserfahrung ausgestattet, die Sie für Ihre künftige Tätigkeit brauchen. Dafür nehmen wir uns ein ganzes Jahr Zeit!

Im Büro: Frau sitzt im Rollstuhl; Mann zeigt ihr etwas auf dem Notebook
Inklusion

Bewerben mit Behinderung

Das Umweltministerium fördert die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen und Menschen mit chronischen Erkrankungen. Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Stellenangebot.

Junges Team in einem Meeting
Ausbildung

Rechtsreferendariat

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg bietet Ausbildungsplätze in der Verwaltungs- und Wahlstation für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare an. Jetzt online bewerben!

zwei Kolleginnen unterhalten sich im Büro
Einblick ins Ministerium

Praktikum

Durch ein Praktikum beim Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg in Stuttgart gewinnen Sie einen Einblick in die Themen und Aufgabenfelder des Ministeriums. Jetzt online bewerben!

Person schreibt etwas in ein Notizbuch, neben ihr steht ein Notebook und liegen Bücher auf dem Tisch
Rechtliches

Laufbahnverordnung

Die Verordnung über die Einrichtung von Laufbahnen gilt für Beamtinnen und Beamte des Landes (LVO-UM), der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.