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Hier haben Sie die Möglichkeit, mit der Bürgerreferentin des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg direkt in Kontakt zu treten.
Entlastungen bei Öl- und Pelletheizungen
Private Haushalte, die mit Heizöl, Flüssiggas (LPG), Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle/Koks heizen, erhalten eine einmalige Entlastung für 2022 angefallene Heizkosten (Härtefallhilfe). Bund und Länder haben sich am 30. März 2023 in einer Verwaltungsvereinbarung auf die Details einer Härtefallregelung für Privathaushalte, die nicht leitungsgebundene Energieträger nutzen, verständigt. Bevor die Antragsplattformen freigeschaltet werden können, müssen in den Bundesländern nun noch die notwendigen Zustimmungsverfahren durchlaufen werden. Das Umweltministerium arbeitet weiter mit Hochdruck daran, dass Privathaushalte diese Unterstützung schnellstmöglich und einfach beantragen können. Hier erfahren Sie mehr, sobald die Antragstellung möglich ist.
Hinweis: Bei der Härtefallhilfe handelt es sich nicht um den Heizkostenzuschuss II. Den zweiten Heizkostenzuschuss bekommen Wohngeldberechtigte, Azubis und Studierende mit BAföG, Menschen in Aufstiegsfortbildung und Azubis mit Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld. Der Zuschuss muss nicht beantragt werden. Er wird von Amts wegen ausgezahlt.
Energiepreise und Entlastungen
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