Aktuelle Beihilfemaßnahmen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung der Europäischen Kommission
Die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) wurde von der Europäischen Kommission ins Leben gerufen, um eine bessere Prioritätensetzung bei der Durchsetzung des Beihilferechts und eine stärkere Vereinfachung zu ermöglichen und zu mehr Transparenz, einer wirksamen Evaluierung und besseren Kontrolle der Einhaltung der Beihilfevorschriften auf nationaler und Unionsebene beizutragen.
Veröffentlichung des Rückbaudekrets für das französische Kernkraftwerk Fessenheim
Für das 2020 endgültig abgeschaltete französische Kernkraftwerk Fessenheim wurde am 3. Mai 2026 ein Stilllegungsdekret der französischen Regierung veröffentlicht. Es tritt in Kraft, sobald die französische Aufsichtsbehörde ASNR die zugehörige Überarbeitung der Betriebsvorschriften genehmigt.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zur Stilllegung erfolgte vom 25. März 2024 bis 30. April 2024. Aufgrund der Lage des Kernkraftwerks in unmittelbarer Nähe zur deutschen Grenze handelte es sich um eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß der Espoo-Konvention.
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Bekanntmachung (PDF) Legifrance.gouv.fr: Stilllegungsdekret der französischen Regierung (PDF) Stilllegungsdekret der französischen Regierung – maschinelle und daher inoffizielle Übersetzung (PDF)
Anhörung zur vierten periodischen Sicherheitsüberprüfung des französischen Kernkraftwerks Tricastin, Blöcke 3 und 4
Für das französische Kernkraftwerk Tricastin, Blöcke 3 und 4, legte der Betreiber die Ergebnisse der vierten regelmäßigen Überprüfung vor. Da damit eine Laufzeit über die bei der Auslegung ursprünglich geplanten 40 Jahre hinaus angestrebt wird, findet hierzu eine Öffentlichkeitsbeteiligung statt.
Bekanntmachung (PDF) herunterladen
Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung bereitgestellten Unterlagen finden Sie im UVP-Portal der Länder.
Allgemeinverfügung aufgrund Paragraf 37 der 44. BImSchV
Die „Allgemeinverfügung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft zur Nutzung des elektronischen Weges und eines bestimmten Formats bei der Erfüllung von Anzeigepflichten nach der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen – 44. BImSchV“ wurde am 29. August 2025 im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg ortsüblich bekannt gemacht.
