EU-Beihilfe

Aktuelle Beihilfemaßnahmen

Die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung der Europäischen Kommission wurde ins Leben gerufen, um die Einhaltung der Beihilfevorschriften auf nationaler und Unionsebene besser kontrollieren zu können.

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Die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) soll eine bessere Prioritätensetzung bei der Durchsetzung des Beihilferechts und eine stärkere Vereinfachung ermöglichen und zu mehr Transparenz, einer wirksamen Evaluierung und besseren Kontrolle der Einhaltung der Beihilfevorschriften auf nationaler und Unionsebene beitragen. Dort aufgeführte Gruppen von Beihilfen sind mit dem Binnenmarkt vereinbar und daher von der Anmeldepflicht bei der Europäischen Kommission befreit.

Das Umweltministerium veröffentlicht gemäß Artikel 9 der Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung im Folgenden von ihm geförderte Vorhaben.