Bitte wenden Sie sich für weiterführende Informationen an die folgenden Stellen:
Zukunft Altbau Baden-Württemberg L-Bank – Förderbank des Landes KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg: Förderberatung Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Bundesförderung
Durch die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) wird der Neubau von und die Sanierung zu Effizienzhäusern sowie Einzelmaßnahmen zur Sanierung von Gebäuden gefördert. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist in drei Teilprogramme aufgeteilt:
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
In allen drei Teilprogrammen wird zwischen einer Zuschuss- und einer Kreditvariante unterschieden.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist zuständig für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) in der Zuschussvariante für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung), Heizungsoptimierung sowie die Errichtung, den Umbau und die Erweiterung von Gebäudenetzen.
Für die Bundesförderung von Einzelmaßnahmen in der Zuschussvariante für alle anderen Anlagen zur Wärmeerzeugung sowie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG), die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) in der Zuschuss- und Kreditvariante und die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) in der Kreditvariante ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zuständig.
Auch die Energieberatung für Gebäude und die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) wird über die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) gefördert.