Entsorgung

Nach Paragraf 9 a des Atomgesetzes muss der Betreiber einer kerntechnischen Anlage sicherstellen, dass Reststoffe und Anlagenteile verwertet oder als radioaktive Abfälle geordnet beseitigt werden. Der Bund richtet Endlager ein, die Länder betreiben Zwischenlager für Abfälle aus nicht kerntechnischen Bereichen.

KKP BE wird eingebracht in Castor
Verwertung und Beseitigung

Herausgabe

Materialien, die aufgrund der Betriebshistorie, des Herkunftsorts und der Nutzung nicht mit radioaktiven Stoffen kontaminiert sein können, unterliegen nicht der strahlenschutzrechtlichen Überwachung. Sie können in den allgemeinen Materialkreislauf zurückgegeben werden. Hier spricht man von Herausgabe.

Freimessanlage im Kernkraftwerk Obrigheim (Foto: EnBW Kernkraft GmbH)
Verwertung und Beseitigung

Freigabe

Der Umgang mit schwach kontaminierten Abfällen, bei denen die vorhandene Kontamination vernachlässigbar ist, wird detailliert in der Strahlenschutzverordnung geregelt. Deshalb können sie in den allgemeinen Materialkreislauf zurückgegeben werden. Dieses Verfahren wird Freigabe genannt.

Castoren im Zwischenlager des Kernkraftwerks Neckarwestheim (Bild: © ENBW)
Einteilung nach Gefährlichkeit

Radioaktive Abfälle

Bei radioaktiven Abfällen wird zwischen hochradioaktiven sowie schwach- und mittelradioaktiven Abfällen unterschieden. Abhängig von ihrer Gefährlichkeit müssen diese Abfälle für die Endlagerung aufbereitet (= konditioniert) werden. Für hochradioaktive Abfälle ist die direkte Endlagerung vorgeschrieben.

Brennelemente-Zwischenlager Philippsburg
Vor Abgabe an ein Endlager

Zwischenlagerung der Abfälle

Alle Abfälle aus Kerntechnik, Medizin und Gewerbe müssen so lange zwischengelagert werden, bis sie in ein entsprechendes Endlager gebracht werden können. Erfahren Sie hier mehr über die Lagerung von Brennelementen, Zwischenlager und die Standortabfalllager. 

Gabelstapler (Foto: Bundesamt für Strahlenschutz)
Sichere Entsorgung

Endlagerung radioaktiver Abfälle

Bisher wurde noch kein Standort zur Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen ermittelt. Das Standortauswahlgesetz regelt das Verfahren zur Ermittlung eines Standortes. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung hat die Teilgebiete nun ermittelt.