SICHERE ENTSORGUNG

Endlagerung radioaktiver Abfälle

Gabelstapler (Foto: Bundesamt für Strahlenschutz)

Radioaktive Reststoffe sind gemäß dem Atomgesetz schadlos zu verwerten oder als radioaktive Abfälle geordnet zu beseitigen (direkte Endlagerung). Für abgebrannte Brennelemente ist seit dem 1. Juli 2005 die direkte Endlagerung der einzig zulässige Entsorgungsweg.

Bisher gibt es noch keine Entscheidung über den Standort für die Endlagerung. Das am 28. Juni 2013 verabschiedete Standortauswahlgesetz hat einen Neustart bei der Suche nach einem Standort für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle markiert. Gemäß Standortauswahlgesetz hat die „Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ (Endlagerkommission) relevante Fragestellungen zur Vorbereitung des folgenden Standortauswahlverfahrens behandelt.

Am 5. Juli 2016 hat die Endlagerkommission, in der Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller mitgearbeitet hat, ihren Abschlussbericht in einer öffentlichen Sitzung vorgestellt.  Unter Anwendung der im novellierten Standortauswahlgesetz (Stand AG) festgelegten geowissenschaftlichen Anforderungen und Kriterien hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mbH Teilgebiete ermittelt, die günstige geologische Voraussetzungen für die sichere Endlagerung radioaktiver Abfälle erwarten lassen.

Ihr Ergebnis hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung am 28. September 2020 mit dem „Zwischenbericht Teilgebiete“ veröffentlicht. Vier der ermittelten Teilgebiete betreffen die Landesfläche Baden-Württembergs. Zu diesen Zwischenergebnissen veranstaltet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg im Zeitraum zwischen 19. und 28. Januar 2021 insgesamt vier Informationsveranstaltungen „Endlagersuche in Baden-Württemberg: Ergebnisse aus der Teilgebietsausweisung“ im Online-Format. Zahlreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus den vier Regierungsbezirken nutzten die Gelegenheit sich zu informieren und Fragen zu stellen. Fragen und Antworten finden sich auf der Internetseite der Bundesgesellschaft für Endlagerung.

Die Ergebnisse des „Zwischenberichts Teilgebiete“ wurden auch vom Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau einer fachlichen Durchsicht unterzogen. Die Ausweisung der Teilgebiete ist nachvollziehbar. Weitere Anmerkungen hat das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau in einer vertieften fachlichen Stellungnahme [PDF] ausgearbeitet und der Bundesgesellschaft für Endlagerung mitgeteilt.