Das Standortauswahlgesetz vom 28. Juni 2013 sieht die Einrichtung einer Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ vor. Die Kommission hat am 22. Mai 2014 ihre Arbeit aufgenommen. Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller arbeitete als eines von acht Mitgliedern aus den Landesregierungen in der Kommission mit.
Neben den Mitgliedern der Landesregierungen setzte sich die Kommission aus acht Vertreterinnen oder Vertretern des Bundestages, acht Vertreterinnen oder Vertretern der Wissenschaft und acht Vertreterinnen oder Vertretern der gesellschaftlichen Gruppen (Umweltverbände, Wirtschaft, Gewerkschaften und Religionsgemeinschaften) zusammen. Der Vorsitz wurde alternierend von Ursula Heinen-Esser (CDU) und Michael Müller (SPD) geführt. Die Kommission hatte 33 Mitglieder.
Ergebnisse der Kommission
Aufgabe der Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfälle“ war es, die Standortsuche vorzubereiten. Die Kommission stellte ihre Empfehlungen an den Gesetzgeber in Form eines Berichts am 5. Juli 2016 der Öffentlichkeit vor und übergab sie dem Bundestag.
Die Endlagerkommission hat unter anderem zu folgenden Fragestellungen Empfehlungen an den Gesetzgeber formuliert:
- die an das Endlager zu stellenden Ausschluss- und Abwägungskriterien sowie Mindestanforderungen
- das Barrierenkonzept
- die Frage der Rückholbarkeit
- die Struktur der beteiligten Behörden (Vorhabenträger und Regulierungsbehörde) und deren Zusammenwirken
- die Konformität des Gesetzes mit Rechtsschutz-Anforderungen aus dem europäischen Gemeinschaftsrecht bei Umweltverträglichkeitsprüfungspflichtigen Vorhaben
- die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Kommissionsarbeit und an dem folgenden Auswahlprozess
Der Gesetzgeber hat die Empfehlungen der Kommission in den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen sowie insbesondere im novellierten Standortauswahlgesetz umgesetzt.