Endlagerung in Deutschland

Der Weg zum Standortauswahlgesetz

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat sich frühzeitig für eine neue Endlagersuche für hoch radioaktive Abfälle und abgebrannte Brennelemente eingesetzt. Mit dem Suchprozess sollen ergebnisoffen und nach transparenten wissenschaftlichen Sicherheitskriterien in Frage kommende Standortregionen gefunden werden. Im Herbst 2011 hat das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg dazu ein Eckpunktepapier zur Endlagersuche erstellt.

Dieses Eckpunktepapier beschreibt einen mehrphasigen Prozess zur Ermittlung eines Endlagerstandorts mit der bestmöglichen Sicherheit, ausgehend von einer „weißen Deutschlandkarte“ und unter weitreichender Beteiligung der Öffentlichkeit. Auf Bund-Länder-Ebene lieferte das Eckpunktepapier den entscheidenden Anstoß für die gemeinsame Arbeit an einem Standortauswahlgesetz.

Das am 23. Juli 2013 in Kraft getretene Standortauswahlgesetz bietet nun die gesetzliche Grundlage für das Suchverfahren. Mit diesem Verfahren soll der im Hinblick auf die Sicherheit bestmögliche Standort für ein Endlager in Deutschland gefunden werden.

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