Vierstufiges Suchverfahren

Ablauf der Standortsuche

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Das Standortauswahlgesetz regelt die Standortauswahl für ein atomares Endlager in der Bundesrepublik Deutschland in einem vierstufigen Suchverfahren:

Die Finanzierung des Verfahrens wird über eine Umlage nach dem Verursacherprinzip von den Abfallverursachern geleistet.