Vierstufiges Suchverfahren

Ablauf der Standortsuche

Das Standortauswahlgesetz regelt die Standortauswahl für ein atomares Endlager in der Bundesrepublik Deutschland in einem vierstufigen Suchverfahren:

Die Finanzierung des Verfahrens wird über eine Umlage nach dem Verursacherprinzip von den Abfallverursachern geleistet.