Das Standortauswahlgesetz regelt die Standortauswahl für ein atomares Endlager in der Bundesrepublik Deutschland in einem vierstufigen Suchverfahren:
Die Bund-Länder-Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ hat die Aufgabe, die Standortsuche vorzubereiten und dem Gesetzgeber Kriterien für die Suche und Auswahl eines Standorts vorzuschlagen. Die pluralistisch besetzte Kommission besteht aus 33 Mitgliedern, davon acht Mitglieder des Deutschen Bundestages und acht Mitglieder aus den Landesregierungen. Die Mitglieder aus den Parlamenten besitzen in der Kommission kein Stimmrecht. Weitere stimmberechtigte Vertreter kommen aus der Wissenschaft, den Umweltverbänden, den Religionsgemeinschaften sowie aus der Wirtschaft und den Gewerkschaften.
Die Mitglieder sollen über fachliche Vorkenntnisse verfügen und werden durch Sachverständige und Fachbehörden unterstützt. Bis Ende 2015 soll die Kommission Vorschläge zu den Sicherheitsanforderungen und den geologischen Ausschluss- und Auswahlkriterien erarbeiten und dem Bundestag vorlegen.
Dieser entscheidet dann über die wesentlichen Schritte des Auswahlverfahrens per Gesetz. Der Vorhabenträger ermittelt abschließend auf Basis der bundesgesetzlich festgelegten Sicherheitsanforderungen und Kriterien nach einem Ausschlussverfahren die in Betracht kommenden Standortregionen.
Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung prüft die Standortregionen und schlägt dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz die zu erkundenden Gebiete vor. Der Bundestag entscheidet dann per Gesetz über die zu erkundenden Standorte. Das Bundesamt für Strahlenschutz führt als Vorhabenträger die übertägigen Erkundungen durch und erstellt vorläufige Sicherheitsuntersuchungen. Auf Basis der gewonnenen Daten werden dann die für eine untertägige Erkundung geeigneten Standorte ausgewählt und vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung geprüft.
Bis Ende 2023 wird mit einem Bundesgesetz beschlossen, welche Standorte für die untertägigen Erkundungen ausgewählt und ausgewiesen werden. Der Vorhabenträger führt die untertägigen Erkundungen durch und reicht die Ergebnisse in einen Bericht an das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung weiter.
Ausgehend von den Erkundungsergebnissen schlägt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung dem Bundesumweltministerium einen geeigneten Standort für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle vor. Bis 2031 soll über den Standortvorschlag unter Berücksichtigung der betroffenen öffentlichen wie privaten Belange entschieden werden und das Standortauswahlverfahren abgeschlossen sein.