Standortauswahlverfahren

Erkundungsstandort Gorleben

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Der Umgang mit dem Erkundungsstandort Gorleben ist im Gesetz geregelt. Der Salzstock Gorleben ist Teil der „weißen Deutschlandkarte“ und wird wie jeder andere in Betracht kommende Standort in das Auswahlverfahren einbezogen. Gorleben dient nicht als Referenzstandort und kann während der Suche ausscheiden. Die bergmännische Erkundung sowie die vorläufige Sicherheitsuntersuchung in Gorleben wurden mit Inkrafttreten des Gesetzes ohne Eignungsprognose eingestellt.

Bestandteil der politischen Einigung von Bund und Ländern ist, dass keine weiteren CASTOR-Behälter ins Transportbehälterlager Gorleben eingelagert werden. Damit wird deutlich: Das Standortauswahlverfahren geht von einer „weißen Landkarte“ aus und ist nicht mit einer Vorfestlegung auf Gorleben belastet.

Die radioaktiven Abfälle aus den Wiederaufarbeitungsanlagen in La Hague und Sellafield werden nicht in Gorleben zwischengelagert. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz führt deshalb Gespräche mit Betreibern der in Betracht kommenden Zwischenlager. Für entsprechende Transport- und Lagergenehmigungen ist das Bundesamt für Strahlenschutz zuständig. Nach dem Prinzip der kurzen Wege bieten sich die Zwischenlager in Brunsbüttel (per Seeweg) und Philippsburg (per Bahnanbindung) als temporäre Standorte an.

Die Landesregierung hat die Bereitschaft signalisiert, die Zwischenlagerung von Castor-Behältern aus Frankreich in Baden-Württemberg nicht grundsätzlich abzulehnen. Dies unterstrich Minister Franz Untersteller erneut auf der Sitzung der Infokommission Philippsburg.