Die angefallenen radioaktiven Abfälle aus Kerntechnik, Medizin und Gewerbe müssen nach erfolgter Konditionierung, das heißt endlagergerechter Verarbeitung, bis zu ihrer Abgabe in ein Endlager zwischengelagert werden. Für schwach- und mittelradioaktive Abfälle wird derzeit Schacht Konrad, ein stillgelegtes Eisenerz-Bergwerk im Stadtgebiet Salzgitter, zum Endlager umgerüstet.
Reststoffbearbeitungszentren und Abfall-Zwischenlager
Insbesondere beim Rückbau der Kernkraftwerke fallen größere Mengen schwach- und mittelradioaktive Abfälle an. Für die Abwicklung des Abbaus sind an den Kernkraftwerksstandorten neue logistische Einrichtungen zur Bearbeitung, Behandlung und Konditionierung der abgebauten Anlagenteile und zur Lagerung der anfallenden schwach- und mittelradioaktiven Abfälle erforderlich, bis diese in ein entsprechendes Endlager verbracht werden können.
In Reststoffbearbeitungszentren (RBZ) kann das Abfallvolumen auf ein Minimum reduziert werden. Ein wesentlicher Teil der Reststoffe kann danach dem Wertstoffkreislauf zurückgeführt werden. Die verbleibenden radioaktiven Abfälle gehören in die Klasse der schwach- und mittelradioaktiven Abfälle. Für diese Abfälle errichtet die EnBW Kernkraft GmbH (EnKK) an den Standorten Neckarwestheim und Philippsburg Abfall-Zwischenlager.
Die für die Baugenehmigungen zuständigen Landratsämter haben diese Anfang 2016 erteilt. Das Umweltministerium hat die für den Umgang mit radioaktiven Stoffen in den Reststoffbearbeitungszentren und Standortabfalllägern notwendigen Genehmigungen nach Paragraf 7 der Strahlenschutzverordnung am 17. Dezember 2018 erteilt. Der Betreiber hat die Reststoffbearbeitungszentren im März 2021 in Betrieb genommen.
Im Zuge der Inbetriebnahme der Standortabfalllager im April 2020 (Philippsburg) und im Dezember 2020 (Neckarwestheim) ging die Genehmigungsinhaberschaft dieser Lager von der EnKK an die BGZ (Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH) über. Außerdem wurde der Name in Abfall-Zwischenlager geändert. Betreiber der Reststoffbearbeitungszentren bleibt die EnBW.
Hauptabteilung Dekontaminationsbetriebe
Ein weiteres großes Lager für schwach- und mittelradioaktive Stoffe befindet sich bei den Entsorgungsbetrieben (EB) der Kerntechnischen Entsorgung Karlsruhe GmbH.
In Atomkraftwerken werden abgebrannte Brennelemente durch frische ersetzt. Die abgebrannten Brennelemente müssen entsorgt werden. Zunächst werden die abgebrannten Brennelemente zwischengelagert, dann gelangen sie in ein Endlager. Entsprechend den Anforderungen des Atomgesetzes haben die Betreiber Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente an den Kernkraftwerksstandorten errichtet, die über den 1. Juli 2005 hinaus betrieben werden.
Abgebrannte Brennelemente besitzen unmittelbar nach ihrer Entladung aus dem Reaktor noch eine sehr hohe Strahlungsleistung und damit Wärmeentwicklung. Sie müssen deshalb an den Kraftwerksstandorten in gekühlten Abklingbecken oder Nasslagern verbleiben, bis die Wärmeentwicklung ausreichend abgeklungen ist. Nach durchschnittlich fünf Jahren ist die Wärmeleistung so weit reduziert, dass die Brennelemente in Transport- und Lagerbehälter verladen und in die Zwischenlager überführt werden können.
In Baden-Württemberg befinden sich an den Standorten Neckarwestheim (GKN) und Philippsburg (KKP) genehmigte Brennelemente-Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente mit einer Kapazität von 151 CASTOR-Behältern bei GKN beziehungsweise 152 CASTOR-Behältern bei KKP. Die Brennelemente des Kernkraftwerks Obrigheim, das momentan stillgelegt wird, wurden 2017 im Standortzwischenlager des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN) eingelagert. Die EnBW Kernkraft GmbH (EnKK) hatte die Genehmigungen für den Transport der Brennelemente nach GKN und die Einlagerung in das dortige Standortzwischenlager beantragt. Die Genehmigung für die Einlagerung wurden durch das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit erteilt und der Transport der Brennelemente in CASTOR-Behältern über den Neckar am 16. Mai 2017 genehmigt. Insgesamt handelte es sich um 15 Behälter mit abgebrannten Brennelementen.
Seit 1. Januar 2019 ist die bundeseigene Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) Betreiberin der Brennelemente-Zwischenlager an den beiden Standorten. Die atomrechtliche Aufsicht über die Lager liegt beim Umweltministerium Baden-Württemberg. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) ist die zuständige Genehmigungsbehörde für die Zwischenlager.
Bis zum 1. Juli 2005 war es erlaubt, abgebrannte Brennelemente aus deutschen Kernkraftwerken an die ausländischen Wiederaufarbeitungsanlagen zum Zwecke der Wiederaufarbeitung zu liefern.
Bei der Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente fallen vor allem wärmeentwickelnde, hochradioaktive Abfälle an. Diese Abfälle, die zunächst in flüssiger Form vorliegen, werden an den Standorten der Wiederaufarbeitungsanlagen verglast und damit verfestigt. Die dabei hergestellten Produkte, so genannte HAW-Glaskokillen (HAW: Highly Active Waste), werden in Transport- und Lagerbehältern (zum Beispiel des Typs CASTOR) nach Deutschland zurückgeführt und dort zwischengelagert.
Mittel- und schwachradioaktive Abfälle fallen bei der Wiederaufarbeitung abgebrannter Kernbrennstoffe ebenfalls an und müssen bis zu ihrer Endlagerung zwischengelagert werden.