Kernkraftwerke in Baden-Württemberg

Kernkraftwerk Obrigheim (KWO)

Kernkraftwerk Obrigheim (Foto: Daniel Maier-Gerber)

Das Kernkraftwerk Obrigheim (KWO), ein Druckwasserreaktor mit 357 Mega-Watt elektrischer Bruttoleistung, wurde durch die Firma Siemens-Schuckert AG in den Jahren 1965 bis 1968 errichtet und nahm am 01. April 1969 den Betrieb auf. Das Kernkraftwerk Obrigheim wurde am 11. Mai 2005 endgültig abgeschaltet, nachdem es die im Atomgesetz festgelegte Reststrommenge und die vom Kernkraftwerk Philippsburg 1 übertragene Strommenge produziert hatte.

Die Stilllegung und der Abbau des Kernkraftwerks Obrigheim erfolgt in vier Abbauumfängen teilweise parallel. Für jeden dieser Umfänge ist eine eigenständige atomrechtliche Genehmigung erforderlich, die den jeweiligen Stilllegungsbetrieb und den Abbau der betroffenen Systeme und Anlagenteile regelt.

Erste Stilllegungs- und Abbaugenehmigung

Am 21. Dezember 2004 reichte die Kernkraftwerk Obrigheim GmbH den Antrag für die erste Stilllegungs- und Abbaugenehmigung (1. SAG) ein. Die erste Stilllegungs- und Abbaugenehmigung, von der das Kernkraftwerk Obrigheim seit 15. September 2008 Gebrauch macht, wurde am 28. August 2008 erteilt. Genehmigt wurde der Stilllegungsbetrieb und der Abbau von nicht mehr benötigten Systemen und Anlagenteilen, die im Überwachungsbereich angeordnet sind. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Anlagenteile, bei denen eine Aktivierung oder Kontamination auszuschließen ist.

Zweite Stilllegungs- und Abbaugenehmigung

Die zweite Stilllegungs- und Abbaugenehmigung (2. SAG) wurde am 15. Dezember 2008 beantragt und am 24. Oktober 2011 erteilt. Mit der zweiten Stilllegungs- und Abbaugenehmigung wurden im Wesentlichen ein optimiertes betriebliches Regelwerk und der Abbau von Anlagenteilen im Kontrollbereich genehmigt. Dies beinhaltet auch den Abbau des externen Brennelementlagerbeckens, das nach dem Abtransport der bestrahlten Brennelemente aus der Anlage Obrigheim nicht mehr benötigt wird.

Der Abtransport der 342 Brennelemente in das Standortzwischenlager Neckarwestheim erfolgte in fünf Transporten mit jeweils drei CASTOR-Behältern im Zeitraum vom 28. Juni bis 19. Dezember 2017. Das Bundesamt für Sicherheit der nuklearen Entsorgung (Base) hatte die hierfür notwendige Änderungsgenehmigung des Standortzwischenlagers Neckarwestheim im August 2016 und die Transportgenehmigung für den Transport der Behälter auf dem Wasserweg im Mai 2017 erteilt.

Dritte Abbaugenehmigung

Die am 29. März 2010 beantragte dritte Abbaugenehmigung (3. AG) wurde am 30. April 2013 erteilt. Sie umfasst den Abbau des Reaktordruckbehälters (RDB) – Unterteil, die Reaktordruckbehälter-Einbauten, des biologischen Schilds und einzelne bauliche Anlagenteile im Reaktorgebäude (Bau 1).

Das Umweltministerium führte unter Beteiligung der EnBW Kernkraft GmbH (EnKK) am 24. Juli 2012 eine Informationsveranstaltung zum Rückbau des Kernkraftwerks Obrigheim und zur beantragten dritten Abbaugenehmigung im InfoCenter des Kernkraftwerks Obrigheim durch. Ein formales Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung war nur im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zur ersten Stilllegungs- und Abbaugenehmigung, in der das Gesamtkonzept zur Stilllegung beschrieben wird, erforderlich.

Zweck der Informationsveranstaltung war es, der Öffentlichkeit die Möglichkeit zu geben, sich über den gesamten Rückbau des Kernkraftwerks Obrigheim und in diesem Zusammenhang auch über die beantragte dritte Abbaugenehmigung zu informieren, Fragen zu stellen und Stellung zu nehmen. Im Nachgang zu der Informationsveranstaltung wurden circa 200 ergänzende Fragen in schriftlicher Form beantwortet. Die Stellungnahmen des Umweltministeriums zu den Fragen und Äußerungen sind in zwei Dokumenten auf der Internetseite veröffentlicht, je eines zum Verfahren [PDF; 04/13; 236 KB; nicht barrierefrei] und eines zu den Sachthemen [PDF; 04/13; 716 KB; nicht barrierefrei].

Vierte Abbaugenehmigung

Die EnBW Kernkraft GmbH (EnKK) beantragte am 2. November 2015 die vierte und letzte Abbaugenehmigung (4. AG) für das Kernkraftwerk Obrigheim. Das Umweltministerium erteilte die Genehmigung am 14. Mai 2018. Sie ermöglicht den Abbau der noch verbliebenen Systeme und Anlagenteile sowie die Dekontamination der Gebäudestrukturen.

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