Im Jahr 2013 hat die EnBW einen Antrag auf Überführung der abgebrannten Brennelemente aus dem Betrieb des Kernkraftwerks Obrigheim in das Brennelemente-Zwischenlager Neckarwestheim gestellt. Nach Vorliegen der notwendigen behördlichen Genehmigungen und Zustimmungen, wurden die Brennelemente aus dem Kernkraftwerk Obrigheim 2017 in insgesamt fünf Transporten über den Neckar in das Zwischenlager am Standort Neckarwestheim transportiert. Seit dem Abtransport der Brennelemente ist die Anlage des Kernkraftwerks Obrigheim brennelementfrei, wodurch die Notwendigkeit eines Brennelemente-Zwischenlagers am Standort Obrigheim entfiel.
Reststoffbearbeitungszentren und Abfall-Zwischenlager
Beim Rückbau der Kernkraftwerke fallen größere Mengen schwach- und mittelradioaktive Abfälle an. Für die Abwicklung des Abbaus sind an den Kernkraftwerksstandorten mit den Reststoffbearbeitungszentren neue Einrichtungen zur Bearbeitung, Behandlung und Konditionierung der abgebauten Anlagenteile in Betrieb genommen worden. Zur Zwischenlagerung der anfallenden schwach- und mittelradioaktiven Abfälle wurden Lagergebäude errichtet, bis diese in ein entsprechendes Endlager verbracht werden können.
In den Reststoffbearbeitungszentren an den Standorten Philippsburg und Neckarwestheim, in denen auch die Bearbeitung von Reststoffen aus dem Kernkraftwerk Obrigheim möglich ist, kann das Abfallvolumen auf ein Minimum reduziert werden. Ein wesentlicher Teil der Reststoffe kann nach entsprechender Behandlung dem Wertstoffkreislauf zugeführt werden. Die verbleibenden radioaktiven Abfälle gehören in die Klasse der schwach- und mittelradioaktiven Abfälle. Für diese Abfälle gibt es am Standort Obrigheim ein Abfall-Zwischenlager. Dies wurde im Rahmen der ersten und zweiten Stilllegungs- und Abbaugenehmigung für das Kernkraftwerk Obrigheim genehmigt. Am 08. Oktober 2019 erteilte das Umweltministerium eine eigenständige Umgangsgenehmigung nach Paragraf 12 des Strahlenschutzgesetzes für das Abfall-Zwischenlager.
Zum 1. Januar 2020 ist die Genehmigung des Abfall-Zwischenlagers am Standort Obrigheim gemäß Entsorgungsübergangsgesetz an die bundeseigene Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) übergegangen. Die Bezeichnung Abfall-Zwischenlager löste die vorher genutzte Bezeichnung des Standort-Abfalllagers ab.