ZWISCHENLAGERUNG der ABFÄLLE

Zwischenlagerung Obrigheim

Der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Aufbewahrung der bestrahlten Brennelemente in einem Zwischenlager am Standort gemäß Paragraf 6 des Atomgesetzes wurde beim Bundesamt für Strahlenschutz gestellt. Die abgebrannten Brennelemente lagerten zu diesem Zeitpunkt im Nasslager im Notstandsgebäude. Anfang 2007 wurde vom Betreiber des Kernkraftwerks Obrigheim beim zuständigen Bundesamt für Strahlenschutz ein überarbeiteter Antrag auf Genehmigung eines Standort-Zwischenlagers gestellt. Das Konzept sah ein Zwischenlager ähnlich wie am Standort Philippsburg vor.

Im Jahr 2013 hat die EnBW einen Antrag auf Überführung der Brennelemente in das Zwischenlager am Standort Neckarwestheim gestellt. Nach Vorliegen der notwendigen behördlichen Genehmigungen und Zustimmungen, wurden die Brennelemente aus dem Kernkraftwerk Obrigheim 2017 in insgesamt fünf Transporten über den Neckar in das Zwischenlager am Standort Neckarwestheim transportiert. Seit dem Abtransport der Brennelemente ist die Anlage des Kernkraftwerks Obrigheim brennelementfrei, wodurch die Notwendigkeit eines Zwischenlagers am Standort Obrigheim entfällt. Dementsprechend wurde der Antrag auf atomrechtliche Genehmigung eines Zwischenlagers am Standort Obrigheim Anfang 2018 durch die EnBW zurückgezogen.

Reststoffbearbeitungszentren und Standortabfalllager

Beim Rückbau der Kernkraftwerke fallen größere Mengen schwach- und mittelradioaktive Abfälle an. Für die Abwicklung des Abbaus sind an den Kernkraftwerksstandorten teilweise neue logistische Einrichtungen zur Bearbeitung, Behandlung und Konditionierung der abgebauten Anlagenteile sowie zur Lagerung der anfallenden schwach- und mittelradioaktiven Abfälle erforderlich bis diese in ein entsprechendes Endlager verbracht werden können.

In den Reststoffbearbeitungszentren an den Standorten Philippsburg und Neckarwestheim, in denen auch die Bearbeitung von Reststoffen aus dem Kernkraftwerk Obrigheim möglich sein wird, kann das Abfallvolumen auf ein Minimum reduziert werden. Ein wesentlicher Teil der Reststoffe kann danach dem Wertstoffkreislauf zurückgeführt werden. Die verbleibenden radioaktiven Abfälle gehören in die Klasse der schwach- und mittelradioaktiven Abfälle.

Schwach- und mittelradioaktive Abfälle, die beim Rückbau des Kernkraftwerks Obrigheim anfallen, lagert die EnBW Kernkraft GmbH (EnKK) im sogenannten Standort-Abfalllager am Standort Obrigheim zwischen. Dies wurde im Rahmen der ersten und zweiten Stilllegungs- und Abbaugenehmigung für das Kernkraftwerk Obrigheim genehmigt. In 2018 wurde von der EnBW Kernkraft GmbH (EnKK) eine eigenständige Umgangsgenehmigung nach Paragraf 12 des Strahlenschutzgesetzes für das Standort-Abfalllager beantragt. Diese wurde am 08. Oktober 2019 erteilt.

Zum 1. Januar 2020 ist die Genehmigung des Standort-Abfalllagers am Standort Obrigheim gemäß Entsorgungsübergangsgesetz an die bundeseigene Gesellschaft für Zwischenlagerung übergegangen. Daher einher ging die Umbenennung in Abfall-Zwischenlager Obrigheim (AZO).

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