Die EnBW Kernkraft GmbH (EnKK) möchte die 342 abgebrannten Brennelemente aus dem Betrieb des Kernkraftwerks Obrigheim (KWO) in 15 CASTOR-Behältern über den Neckar in das Zwischenlager am Standort Neckarwestheim (GKN) transportieren. Hierzu sind fünf Transporte mit je drei Behältern geplant.
Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) hat die Änderung der Lagergenehmigung für das Standortzwischenlager am Standort Neckarwestheim im August 2016 und den Transport der Brennelemente in CASTOR-Behältern über den Neckar am 16. Mai 2017 genehmigt.
Das Umweltministerium ist die Aufsichtsbehörde für den Transport. Es hat darüber zu wachen, dass der Transport die Vorschriften des Atomgesetzes und die Bestimmungen des Genehmigungsbescheides des Bundesamtes für die Sicherheit der nukleare Entsorgung (BaSE) einhält. Hierzu gehört auch der Schutz der Castoren gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter. Zudem beaufsichtigt das Umweltministerium auch den Betrieb des Zwischenlagers am Standort Neckarwestheim und die Behälter- und Brennelementhandhabung am Standort Obrigheim.