Im Oktober 2006 ging das Zwischenlager Neckarwestheim (GKN ZL) in Betrieb. Es befindet sich auf dem Betriebsgelände des Kernkraftwerks, so dass für die Transporte in das Zwischenlager Neckarwestheim keine öffentlichen Verkehrswege genutzt werden müssen.
15 CASTOR-Behälter, die in einem Interimslager abgestellt waren, wurden bis Ende 2006 in das Zwischenlager Neckarwestheim verbracht. Die Genehmigung ist auf 40 Jahre – ab dem Zeitpunkt der Einlagerung des ersten Behälters in das Zwischenlager – befristet.
Seit 1. Januar 2019 ist die bundeseigene Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) Betreiberin des Zwischenlagers. Die atomrechtliche Aufsicht über das Lager liegt beim Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) ist die zuständige Genehmigungsbehörde für das Zwischenlager.
Aufgrund der besonderen örtlichen Gegebenheiten am Standort Neckarwestheim ist das Standortzwischenlager in zwei Tunnelröhren errichtet worden. Die beiden Tunnelröhren sind 84 und 90 Meter lang, jeweils 14 Meter breit und 17,3 Meter hoch und bieten Platz für 151 Transport- und Lagerbehälter.
Die in den CASTOREN eingelagerten bestrahlten Brennelemente erzeugen während der Zwischenlagerung Nachzerfallswärme. Über die Behälter wird die Wärme in den Lagerbereich abgegeben. Die Kühlung erfolgt durch Naturzuglüftung über Lüftungsöffnungen an den Tunneleingängen und das Abluftbauwerk.
Reststoffbearbeitungszentrum und Standortabfalllager
Beim Rückbau der Kernkraftwerke fallen größere Mengen schwach- und mittelradioaktive Abfälle an. Für die Abwicklung des Abbaus sind an den Kernkraftwerksstandorten neue logistische Einrichtungen zur Bearbeitung, Behandlung und Konditionierung der abgebauten Anlagenteile sowie zur Lagerung der anfallenden schwach- und mittelradioaktiven Abfälle erforderlich, bis diese in ein entsprechendes Endlager verbracht werden können.
In den Reststoffbearbeitungszentren (RBZ) kann das Abfallvolumen auf ein Minimum reduziert werden. Ein wesentlicher Teil der Reststoffe kann danach in den Wertstoffkreislauf. Die verbleibenden radioaktiven Abfälle gehören in die Klasse der schwach- und mittelradioaktiven Abfälle.
Für diese Abfälle hat die EnBW am Standort Neckarwestheim ein Zwischenlager, das sogenannte Standortabfalllager Neckarwestheim (SAL-N), errichtet. Die für den Umgang mit radioaktiven Stoffen im Reststoffbearbeitungszentrum und im Standortabfalllager notwendigen Genehmigungen nach Paragraf 7 der Strahlenschutzverordnung erteilte das Umweltministerium am 17. Dezember 2018.
Das Standortabfalllager Neckarwestheim wurde nach seiner Inbetriebsetzung Anfang Dezember 2020 an die staatliche Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) übergeben, wobei eine Umbenennung in Abfall-Zwischenlager Neckarwestheim (AZN) erfolgte. Das von der EnBW betriebene Reststoffbearbeitungszentrum am Standort Neckarwestheim ging im März 2021 in Betrieb.