Zwischenlagerung der Abfälle

Zwischenlager Neckarwestheim

Im Oktober 2006 ging das Zwischenlager Neckarwestheim in Betrieb, welches sich auf dem Betriebsgelände befindet.

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Castoren im Zwischenlager des Kernkraftwerks Neckarwestheim (Bild: © ENBW)

Im Oktober 2006 ging das Brennelemente-Zwischenlager Neckarwestheim in Betrieb. Es befindet direkt neben dem Kernkraftwerk, so dass für die Transporte in das Brennelemente-Zwischenlager Neckarwestheim keine öffentlichen Verkehrswege genutzt werden müssen.

Die Genehmigung ist auf 40 Jahre – ab dem Zeitpunkt der Einlagerung des ersten Behälters in das Zwischenlager – befristet.

Seit 1. Januar 2019 ist die bundeseigene Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) Betreiberin des Zwischenlagers. Die atomrechtliche Aufsicht über das Lager liegt beim Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) ist die zuständige Genehmigungsbehörde für das Zwischenlager.

Aufgrund der besonderen örtlichen Gegebenheiten am Standort Neckarwestheim ist das Brennelemente-Zwischenlager in zwei Tunnelröhren errichtet worden. Die beiden Tunnelröhren sind 84 und 90 Meter lang, jeweils 14 Meter breit und 17,3 Meter hoch.  Sie bieten Platz für 151 Transport- und Lagerbehälter.

Die in den CASTOREN eingelagerten bestrahlten Brennelemente erzeugen während der Zwischenlagerung Nachzerfallswärme. Über die Behälter wird die Wärme in den Lagerbereich abgegeben. Die Kühlung erfolgt durch Naturzuglüftung über Lüftungsöffnungen an den Tunneleingängen und das Abluftbauwerk.

Reststoffbearbeitungszentrum und Abfall-Zwischenlager

Beim Rückbau der Kernkraftwerke fallen größere Mengen schwach- und mittelradioaktive Abfälle an. Für die Abwicklung des Abbaus an den Kernkraftwerksstandorten neue Einrichtungen zur Bearbeitung, Behandlung und Konditionierung der abgebauten Anlagenteile in Betrieb genommen worden. Zur Zwischenlagerung der anfallenden schwach- und mittelradioaktiven Abfälle wurden Lagergebäude errichtet, bis diese in ein entsprechendes Endlager verbracht werden können.

In den Reststoffbearbeitungszentren soll das Abfallvolumen auf ein Minimum reduziert werden. Ein wesentlicher Teil der Reststoffe kann nach entsprechender Behandlung dem Wertstoffkreislauf zugeführt werden. Die verbleibenden radioaktiven Abfälle gehören in die Klasse der schwach- und mittelradioaktiven Abfälle.

Für diese Abfälle gibt es am Standort Neckarwestheim ein dafür errichtetes Abfall-Zwischenlager. Die für den Umgang mit radioaktiven Stoffen im Reststoffbearbeitungszentrum und im Abfall-Zwischenlager notwendigen Genehmigungen nach Paragraf 7 der Strahlenschutzverordnung erteilte das Umweltministerium am 17. Dezember 2018.

Das Abfall-Zwischenlager Neckarwestheim wurde nach seiner Inbetriebsetzung Anfang Dezember 2020 an die staatliche Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) übergeben. Die Bezeichnung Abfall-Zwischenlager löste die vorher genutzte Bezeichnung des Standort-Abfalllagers ab. 

Das Reststoffbearbeitungszentrum am Standort Neckarwestheim ging im März 2021 in Betrieb. Betreiberin ist die Gesellschaft für nukleares Reststoffrecycling (GNR), eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der EnBW Kernkraft GmbH (EnKK).