Das Brennelemente-Zwischenlager Philippsburg der bundeseigenen Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) befindet sich innerhalb des EnBW Betriebsgeländes. Dadurch ist der Transportweg eines beladenen Behälters sehr kurz, wobei keine öffentlichen Verkehrswege benutzt werden. Bei dem Zwischenlager handelt es sich um ein Lagergebäude in Stahlbetonkonstruktion mit passiver Naturlüftung. Das Lagergebäude ist rund 92 Meter lang, rund 37 Meter breit und rund 18 Meter hoch.
Das Gebäude ist in einen Verlade- und zwei Lagerbereiche aufgeteilt. Im Verladebereich befinden sich die Behälterannahme und die Behälterwartungsstation, es ist auch Platz für die Transportfahrzeuge. Die beiden Lagerbereiche haben Stellplätze für rund 152 Behälter. Die für die Zwischenlagerung verwendeten Behälter haben die Zulassung als Versandstückmuster des Typs B(U) für spaltbare radioaktive Stoffe und erfüllen alle sicherheitstechnischen Anforderungen für den dichten Einschluss des radioaktiven Inventars beim Transport und bei der Lagerung.
Für die Zwischenlagerung ist ein Zeitraum von maximal 40 Jahren ab dem Zeitpunkt der Einlagerung des ersten Behälters in das Zwischenlager vorgesehen. Da ein Endlager für hochradioaktive Abfälle gemäß Standortauswahlgesetz erst Mitte dieses Jahrhunderts seinen Betrieb aufnehmen soll, laufen derzeit Vorbereitungen für eine sichere verlängerte Zwischenlagerung.
Im März 2007 wurde das Zwischenlager am Standort Philippsburg in Betrieb genommen. Seit dem 1. Juli 2005 sind Transporte zur Wiederaufbereitung sowie zur Zwischenlagerung in Ahaus und Gorleben untersagt. Die in geeigneten Transport- und Lagerbehältern eingelagerten bestrahlten Brennelemente erzeugen während der Zwischenlagerung Nachzerfallswärme. Über die Behälter wird die Wärme in den Lagerbereich abgegeben. Lüftungsöffnungen in den Außenwänden und im Dach ermöglichen eine Naturzuglüftung.
Seit 1. Januar 2019 ist die bundeseigene Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) Betreiberin des Zwischenlagers. Die atomrechtliche Aufsicht über das Lager liegt beim Umweltministerium Baden-Württemberg. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) ist die zuständige Genehmigungsbehörde für das Zwischenlager.
Nach der Zwischenlagerung werden die bestrahlten Brennelemente oder die verglasten hochradioaktive Abfälle aus der Wiederaufarbeitung an ein Endlager abgegeben.
Reststoffbearbeitungszentrum und Abfall-Zwischenlager
Beim Rückbau der Kernkraftwerke fallen größere Mengen schwach- und mittelradioaktive Abfälle an. Für die Abwicklung des Abbaus sind an den Kernkraftwerksstandorten neue logistische Einrichtungen zur Bearbeitung, Behandlung und Konditionierung der abgebauten Anlagenteile sowie zur Lagerung der anfallenden schwach- und mittelradioaktiven Abfälle erforderlich, bis diese in ein entsprechendes Endlager verbracht werden können.
In den Reststoffbearbeitungszentren (RBZ) kann das Abfallvolumen auf ein Minimum reduziert werden. Ein wesentlicher Teil der Reststoffe kann danach in den Wertstoffkreislauf. Die verbleibenden radioaktiven Abfälle gehören in die Klasse der schwach- und mittelradioaktiven Abfälle.
Für diese Abfälle hat die EnBW am Standort Philippsburg ein Zwischenlager, das sogenannte Standortabfalllager (SAL-P), errichtet. Die für den Umgang mit radioaktiven Stoffen in den Reststoffbearbeitungszentren und Standortabfalllagern notwendigen Genehmigungen nach Paragraf 7 der Strahlenschutzverordnung erteilte das Umweltministerium am 17. Dezember 2018.
Das Standortabfalllager in Philippsburg wurde im April 2020 in Betrieb genommen und an die staatliche Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) als neue Betreiberin übergeben, wobei eine Umbenennung in Abfall-Zwischenlager Philippsburg (AZP) erfolgte. Im Dezember 2020 stimmte das Umweltministerium der Inbetriebnahme des neu errichteten Reststoffbearbeitungszentrums Philippsburg zu, es wurde nach weiteren Prüfungen und Abnahmen im März 2021 in Betrieb genommen. Betreiber des RBZ bleibt die EnBW.