An den Standorten Neckarwestheim und Philippsburg befinden sich jeweils zwei Kernkraftwerksblöcke. Alle Kernkraftwerke in Baden-Württemberg befinden sich in der Phase der Stilllegung und des Abbaus.
Ausstieg aus der Kernenergie
Im Jahr 2002 hat der Bundesgesetzgeber nach Verhandlungen mit den Energieversorgungsunternehmen beschlossen, die Laufzeit der Kernkraftwerke in Deutschland zu beschränken. Den einzelnen Kraftwerken wurden Reststrommengen zugeteilt, nach deren Erzeugung die Berechtigung zum Leistungsbetrieb enden sollte. Ende 2010 wurden die Reststromkontingente jedoch wieder erhöht und somit die Laufzeit der Kernkraftwerke wieder verlängert.
Nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima im März 2011 beschloss die Bundesregierung, die ältesten noch laufenden Kernkraftwerke für Sicherheitsüberprüfungen vorübergehend abschalten zu lassen (sogenannte Moratorium).
Im August 2011 trat schließlich eine geänderte Fassung des Atomgesetzes in Kraft, das den schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie bis spätestens 2022 beinhaltet. Entscheidend dafür war eine Neubewertung der Risiken nach Fukushima.
Die wesentliche Änderung des Gesetzes bestand darin, dass die Bundesregierung die im Jahr 2010 beschlossene Erhöhung der Reststrommengen zurücknahm und Abschaltdaten für die Kernkraftwerke festlegte, an denen die Kraftwerke spätestens die Berechtigung zum Leistungsbetrieb verlieren. Die Kernkraftwerke, die im März 2011 abgeschaltet werden mussten, wurden dauerhaft außer Betrieb genommen. Entsprechend der Gesetzesänderung sollten alle anderen Kernkraftwerke bis 2022 folgen.
Das Kernkraftwerk Obrigheim wurde aufgrund des 2002 beschlossenen Atomausstiegs im Mai 2005 endgültig abgeschaltet und wird seit 2008 abgebaut. Die Kernkraftwerke Neckarwestheim I (GKN I) und Philippsburg 1 (KKP 1) wurden aufgrund des Moratoriums im März 2011 abgeschaltet und haben ihre Berechtigung zum Leistungsbetrieb am 6. August 2011 endgültig verloren. Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft hat die Stilllegungsgenehmigungen für diese beiden Kernkraftwerke im Februar (Neckarwestheim I) beziehungsweise April 2017 (Philippsburg 1) erteilt.
Das Kernkraftwerk Philippsburg 2 wurde zum 31. Dezember 2019 endgültig abgeschaltet. Das Umweltministerium überreichte der EnBW am 19. Dezember 2019 die Stilllegungs- und Abbaugenehmigung für diesen Kernkraftwerksblock.
Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II durfte entsprechend der 19. Novelle des Atomgesetzes noch bis zum Ablauf des 15. April 2023 betrieben werden. Am 5. April 2023 übergab das Umweltministerium der EnBW Kernkraft GmbH die Stilllegungs- und Abbaugenehmigung für diese Anlage, deren Laufzeit Mitte April 2023 endete.
Damit befinden sich alle Kernkraftwerke in Baden-Württemberg im Abbau. Der Erteilung der genannten Stilllegungs- und Abbaugenehmigungen gingen aufwändige Genehmigungsverfahren voraus.