Nukleare Sicherheit

Nachrüstung der deutschen Zwischenlager

Die Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle in Deutschland sollen nachgerüstet werden. Darauf haben sich die Betreiber der Anlagen und die zuständigen Aufsichts- und Genehmigungsbehörden der Länder verständigt. Die baulichen Maßnahmen an den Anlagen dienen dem Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter, dazu zählen auch mögliche terroristische Angriffe.

Das Bundesamt für Strahlenschutz hat auf Veranlassung des Bundesumweltministeriums die Betreiber aller Zwischenlager darum gebeten, die dazu notwendigen Maßnahmen einzuleiten. Zur Umsetzung der Maßnahme sind atom- und baurechtliche Genehmigungen erforderlich. Die entsprechenden Genehmigungen wurden vom Betreiber der baden-württembergischen Kernkraftwerke beantragt. Die Baugenehmigung beim Kernkraftwerk Philippsburg wurde bereits erteilt. Für die Erteilung der atomrechtlichen Genehmigungen ist seit dem 30. Juli 2016 das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung zuständig, das diese Aufgabe im Zuge der Neuordnung der Organisationsstruktur im Strahlenschutz und der Endlagerung vom Bundesamt für Strahlenschutz übernommen hat.

Kerntechnische Anlagen, zu denen auch die Zwischenlager gehören, verfügen über ein umfassendes Sicherungs- und Schutzkonzept. Die in diesem Konzept festgelegten Sicherungsmaßnahmen, die auf einer Vielzahl unterschiedlicher Szenarien basieren, werden regelmäßig überprüft. Dabei stimmen sich das Bundesumweltministerium, das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung, die atomrechtlichen Landesbehörden, die Betreiber sowie die Innenbehörden von Bund und Ländern eng ab. Als Ergebnis dieser Überprüfungen haben sich die Betreiber und die Landesbehörden auf die bauliche Nachrüstung der Zwischenlager verständigt. Damit sollen die Sicherheitsmaßnahmen in der nächsten Zeit optimiert werden.

Betroffen sind alle Zwischenlager, das heißt die standortnahen an den Kernkraftwerken (auch in Philippsburg und Neckarwestheim) und die zentralen Zwischenlager in Gorleben, Ahaus und Lubmin. Die Kosten dafür tragen die jeweiligen Betreiber.