Aufsicht

Überwachung kerntechnischer Anlagen

In Baden-Württemberg obliegt die Überwachung von Kernkraftwerken und anderen kerntechnische Anlagen und Einrichtungen dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft – Abteilung Kernenergieüberwachung, Strahlenschutz.

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Zwei Ingenieur sichten einen Plan

Mensch und Umwelt müssen vor den Gefahren der Kernenergie und ionisierender Strahlen geschützt werden. Deshalb werden Kernkraftwerke und andere kerntechnische Anlagen und Einrichtungen staatlich überwacht. In Baden-Württemberg obliegt diese Überwachung dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft – ­­­­­­Abteilung Kernenergieüberwachung, Strahlenschutz.

Zum einen führt das Ministerium Genehmigungsverfahren nach dem Atomgesetz durch. Zum anderen wacht es darüber, dass die Betreiber kerntechnischer Anlagen nicht gegen das Atomgesetz, die darauf basierenden Verordnungen und die Bestimmungen der Genehmigungen verstoßen. Hierzu sind die Mitarbeitenden der Aufsichtsbehörde und zugezogene Sachverständige berechtigt, die Anlagen jederzeit zu betreten, Überprüfungen vorzunehmen und alle notwendigen Auskünfte zu verlangen. 

Der Schutz der Bevölkerung und der Umwelt steht für das Ministerium an oberster Stelle. Zur Erfüllung dieses gesetzlichen Auftrags hat die zuständige Abteilung für ihre Genehmigungs- und Aufsichtstätigkeit ein Leitbild, ihre strategischen Ziele und konkrete Maßnahmen, Vorgehensweisen und Abläufe festgelegt. Diese sind in einem Managementsystem zusammengefügt. 

Das Managementsystem deckt alle zu überwachenden, kerntechnischen Anlagen und alle Themen ab, die das Ministerium überwacht, beispielsweise sicherheitsrelevante wiederkehrende Prüfungen, Instandhaltungen, Fachkunde, Brandschutz und Objektsicherung. Im Zuge des Atomausstiegs gehören vermehrt auch Prüfungen bei der Stilllegung und beim Abbau der Anlagen dazu. Über die Einhaltung der Anforderungen hinaus geht es auch um die ständige Verbesserung der Sicherheit. So werden unter anderem anlageninterne Ereignisse bewertet und daraus Verbesserungsmaßnahmen abgeleitet. Es wird aber auch die Übertagbarkeit von Ereignissen aus anderen Anlagen geprüft. Ein Beispiel für umfassende, zusätzliche Überprüfungen und daraus abgeleitete Optimierungen ist der Reaktorunfall in Fukushima.

Das Ministerium informiert die Öffentlichkeit unter anderem in seinen Monats- und Tätigkeitsberichten regelmäßig darüber, wie es Regelungen in der Praxis umsetzt und welche Prioritäten und Schwerpunkte die Überwachungstätigkeiten geprägt haben. Das sogenannte Infoforum bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine regelmäßige interaktive Informations- und Beteiligungsplattform zu Themen der kerntechnischen Sicherheit und des Strahlenschutzes. Schließlich gibt es eine Vielzahl weiterer Aktivitäten für eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung.