Die Grundlage für die behördliche Überwachung der kerntechnischen Anlagen ist das Atomrecht. Innerhalb dieses gesetzlichen Rahmens hat die zuständige Abteilung in ihrem Managementsystem ihre Vorgehensweisen und Methoden weiter konkretisiert. Das Managementsystem stellt somit sicher, dass die Aufsichts- und Genehmigungstätigkeiten berechenbar und nachvollziehbar sind. Es unterstützt darüber hinaus eine hohe Qualität und kontinuierliche Verbesserung des behördlichen Handelns.
Das Managementsystem ist hierarchisch aufgebaut.
Aufsichtskonzeption
Auf der nächsten Ebene ist mit der Aufsichtskonzeption die programmatische Zielsetzung und die konzeptionelle Ausgestaltung für die atomrechtliche Überwachung beschrieben. Die Aufsichtskonzeption beschreibt die Tätigkeiten der Überwachungsbehörde in ihrem Gesamtzusammenhang.
Sie enthält beispielsweise umfassende Informationen über eine der wichtigsten Aufgaben, nämlich die Inspektionen in den kerntechnischen Anlagen. Die Aufsichtskonzeption informiert außerdem über
- die gesetzlichen Grundlagen der staatlichen Überwachung
- die Befugnisse der Aufsichtsbehörde
- die unterschiedlichen an der Aufsicht Beteiligten
- die von der Behörde genutzten Aufsichtsinstrumente und Prüfmethoden
- die Aufsichtsthemen
- die Prüfmaßstäbe
- und vieles mehr.
Die Aufsichtskonzeption wird regelmäßig aktualisiert.
Prozesse, Regelungen und Anweisungen
Auf der Ebene der Prozesse sind die genauen Vorgehensweisen, Routinen und Abläufe festgehalten und geregelt. Die in der Aufsichtskonzeption genannten Tätigkeiten sind in den Prozessen so beschrieben, dass sie die Mitarbeitenden bei der Planung und Durchführung der konkreten Tätigkeiten unterstützen. Außerdem sind Zielwerte zur Steuerung bestimmter Aktivitäten vorgegeben.
Alle Prozesse, Regelungen und Anweisungen der Abteilung sind in drei sogenannte Handbücher gegliedert. Die Regelungen für die Aufsichtstätigkeiten finden sich im Aufsichtshandbuch, die organisatorischen Regelungen finden sich im Organisationshandbuch und die Regelungen, die in kerntechnischen Notfällen zur Anwendungen kommen, im Störfallhandbuch.
Zu jedem Handbuch existieren Unterlagen, Hilfsmittel, Formulare und anderes. Diese sind den Prozessen zugeordnet und finden sich in Verweisen in den Prozessen oder in den Anlagen zu den Handbüchern.
Das Managementsystem wird kontinuierlich aktualisiert und verbessert. Zum einen bringen Verantwortliche und Beschäftigte Korrektur- und Anpassungsvorschläge ein. Zum anderen nutzt das Ministerium externe Überprüfungen und Audits, um Optimierungspotenziale zu identifizieren.
Ein Beispiel für eine umfassende Überprüfung des Aufsichts- und Genehmigungssystems ist die sogenannte IRRS-Mission der internationalen Atomenergieorganisation (IAEA), die im 10-jährlichen Turnus europarechtlich vorgesehen und im Atomgesetz verankert ist.