Organisation und Management

Überprüfungsmission der Internationalen Atomenergieorganisation (IRRS-Mission)

Die Internationale Atomenergieorganisation (International Atomic Energy Agency – IAEA) bietet Überprüfungsmissionen im Rahmen ihres Integrated Regulatory Review Service (IRRS) an. Auf Einladung der Bundesrepublik Deutschland führte die Internationale Atomenergieorganisation eine sogenannte IRRS-Mission im Zeitraum vom 31.03. bis 12.04.2019 in Deutschland durch. Das Ziel einer derartigen Überprüfung ist es, die behördliche Überwachung der kerntechnischen Anlagen zu bewerten und zu verbessern. Sie ist im 10-jährlichen Turnus europarechtlich vorgesehen und im Atomgesetz verankert.

Die Abteilung Kernenergieüberwachung, Strahlenschutz im Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg übernahm – aufgrund der vorliegenden Erfahrungen mit IRRS-Missionen unter anderem aus dem Jahr 2008 (und der Follow-up-Mission 2011) – eine zentrale Rolle in diesem Vorhaben.

Das Team, das Deutschland während der 13-tägigen Mission überprüfte, bestand aus 17 hochrangigen Fachleuten aus Atomaufsichtsbehörden anderer Staaten und vier Mitarbeitenden der Internationalen Atomenergieorganisation. Bedienstete der deutschen Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder standen ihnen in Interviews Rede und Antwort. Sie erläuterten den nationalen Gesetzes-, Vollzugs- und Organisationsrahmen im Bereich der nuklearen Sicherheit und die Umsetzung der internationalen Anforderungen an die Aufsicht und Genehmigung kerntechnischer Anlagen.

Vorbereitungsphase seit Ende 2017

Die IRRS-Mission 2019 umfasste eine umfangreiche Vorbereitungsphase auf Bundes- und Länderebene, die bereits Ende 2017 begann. Sie beinhaltete eine Selbstbewertung des atomrechtlichen Aufsichtssystems auf Basis des Regelwerks der Internationalen Atomenergieorganisation und die Erarbeitung eines nationalen Aktionsplans zur Verbesserung und Weiterentwicklung der Aufsichts- und Genehmigungspraxis. Das schriftliche Ergebnis aus dieser Vorbereitung und weitere relevante Dokumente erhielt die Internationale Atomenergieorganisation als sogenanntes „Advance Reference Material“ im Vorfeld der Mission.

Ergebnisse der IRRS-Mission 2019

Der Abschlussbericht enthält eine insgesamt gute Beurteilung des deutschen Überwachungssystems, was die Einhaltung der internationalen Vorgaben angeht. Das Team bewertete die deutsche Aufsichts- und Genehmigungspraxis als „reifes System“, in dem wichtige Prozesse, überzeugende Vorgehensweisen und gute Methoden etabliert sind, um die effiziente Überwachung der kerntechnischen Anlagen sicherzustellen.

Daneben sind sechs Empfehlungen („Recommendations“) enthalten, die Abweichungen vom Regelwerk der Internationalen Atomenergieorganisation benennen, und 25 Hinweise („Suggestions“), die Optimierungspotenziale enthalten.

Das internationale Überprüfungsteam empfiehlt beispielsweise in allen Behörden eine regelmäßige Selbstüberprüfung der behördlichen Sicherheitskultur, regelmäßige unabhängige Überprüfungen der Managementsysteme und eine Öffentlichkeitsbeteiligung, wenn eine Anlage endgültig aus der atomrechtlichen Überwachung entlassen werden soll.

Die ausgesprochenen Hinweise beinhalten zum Beispiel Anpassungen von Prozessen und Unterlagen in einzelnen Behörden oder zielen auf Regelungen zur Sicherstellung eines einheitlichen Vollzugs der Landesbehörden durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) ab.

Aktionsplan

Auf Basis des Abschlussberichts zur IRRS-Mission 2019 arbeiteten die deutschen Atomaufsichtsbehörden Maßnahmen aus. Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg beteiligte sich an diesen Aktivitäten und übernahm die Federführung für die Themenbereiche „Inspektionen“ und „Behördliche Durchsetzungsmaßnahmen“. Angesichts des Atomausstiegs sollen die Verbesserungsmaßnahmen insbesondere für den Rückbau der Kernkraftwerke und bei der Entsorgung radioaktiver Abfälle berücksichtigt werden.

Voraussichtlich 2023 überprüft die Internationale Atomenergieorganisation in einer sogenannten Follow-up-Mission, inwieweit die gegebenen Empfehlungen und Hinweise umgesetzt wurden.