Den atomrechtlichen Aufsichtsbehörden der Länder sind die für die kerntechnische Sicherheit bedeutsamen Ereignisse nach den bundeseinheitlichen Kriterien der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) zu melden. Ziel des Meldeverfahrens ist, den Sicherheitsstand der Kernkraftwerke zu überwachen, dem Auftreten ähnlicher Fehler in anderen Kernkraftwerken vorzubeugen und die gewonnenen Erkenntnisse in sicherheitstechnische Verbesserungen einfließen zu lassen.
Kategorien der meldepflichtigen Ereignisse
Die meldepflichtigen Ereignisse sind unterschiedlichen Kategorien zugeordnet (Erläuterungen zu den Meldekriterien für meldepflichtige Ereignisse):
Kategorie S (Unverzügliche Meldung)
Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde unverzüglich gemeldet werden müssen, damit sie gegebenenfalls in kürzester Frist Prüfungen einleiten oder Maßnahmen veranlassen kann. Hierunter fallen auch die Vorkommnisse, die akute sicherheitstechnische Mängel aufzeigen.
Kategorie E (Meldung innerhalb von 24 Stunden)
Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde binnen 24 Stunden gemeldet werden müssen, damit sie gegebenenfalls in kurzer Frist Prüfungen einleiten oder Maßnahmen veranlassen kann. Hierunter fallen auch die Ereignisse, deren Ursache aus Sicherheitsgründen in kurzer Frist geklärt und gegebenenfalls in angemessener Zeit behoben werden muss. In der Regel handelt es sich dabei um sicherheitstechnisch potentiell, aber nicht unmittelbar signifikante Ereignisse.
Kategorie N (Meldung bis zum fünften Werktag)
Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde innerhalb von fünf Werktagen gemeldet werden müssen, um eventuelle sicherheitstechnische Schwachstellen frühzeitig erkennen zu können. Dies sind in der Regel Ereignisse von geringer sicherheitstechnischer Bedeutung, die über routinemäßige betriebstechnische Einzelereignisse bei vorschriftsmäßigem Anlagenzustand und -betrieb hinausgehen. Unverfügbarkeiten von Komponenten/Systemen, die durch im Betriebshandbuch spezifizierte Prozeduren temporär beabsichtigt herbeigeführt werden, sind nicht meldepflichtig, wenn dies auch in der Sicherheitsspezifikation des Betriebshandbuches entsprechend berücksichtigt ist.
Internationale Bewertungsskala INES
Aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Betreibern der Kernkraftwerke und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit werden meldepflichtige Ereignisse in Kernkraftwerken auch nach der Bewertungsskala INES (International Nuclear and Radiological Event Scale) der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) und der Nuklearenergie-Agentur (NEA) der OECD bewertet. Sie hat eine rasche und für die Öffentlichkeit verständliche Bewertung eines Ereignisses zum Ziel.
Die Skala umfasst sieben Stufen:
1 - Störung
2 - Störfall
3 - ernster Störfall
4 - Unfall mit örtlich begrenzten Auswirkungen
5 - Unfall mit weitergehenden Auswirkungen
6 - schwerer Unfall
7 - katastrophaler Unfall
Meldepflichtige Ereignisse, die nach dem INES-Handbuch nicht in die Skala von 1 bis 7 einzuordnen sind, werden unabhängig von der sicherheitstechnischen Bedeutung nach nationaler Beurteilung der „Stufe 0” zugeordnet.
Weitere Informationen
Die baden-württembergische Atomaufsicht fördert die Meldekultur. Die Meldekriterien sind so anzuwenden, dass die Genehmigungsinhaber im Zweifel eine amtliche Meldung erstatten.
Aufgrund von Schäden an Abgasturboladern von Notstromdieselaggregaten hat das Kernkraftwerk Philippsburg 2 am 5.6.2019 den Leistungsbetrieb vorläufig eingestellt.
In der Revision 2018 der Anlage Kernkraftwerk Neckarwestheim II hat der Betreiber Wirbelstromprüfungen an den Heizrohren der vier Dampferzeugern durchgeführt und dabei Anzeigen auf Wanddickenschwächungen festgestellt.
Bericht herunterladen [PDF; 11/18; 1,3 MB]
Bericht mit Fortschreibung 2022 herunterladen [PDF, 06/22, 1 MB]
Aufgrund von Interpretationsschwierigkeiten in der Vergangenheit hat das Umweltministerium die Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) mit der amtlichen Verordnungsbegründung, den Erläuterungen des Bundes und zusätzlich notwendigen Anmerkungen der baden-württembergischen Atomaufsicht in einem Dokument zusammengestellt.
Zusammenstellung herunterladen [PDF; 04/16; 517 KB; nicht barrierefrei]
Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung veröffentlicht jedes Jahr zwei Jahresberichte über die meldepflichtigen Ereignisse in den kerntechnischen Anlagen der Bundesrepublik Deutschland. Sie enthalten die Übersichtslisten der im Berichtsjahr gemeldeten Ereignisse und nach verschiedenen Gesichtspunkten durchgeführte statistische Auswertungen.