Meldepflichtige Ereignisse

Meldekultur in Baden-Württemberg

Die baden-württembergische Atomaufsicht fördert die Meldekultur. Die Meldekriterien sind so anzuwenden, dass die Genehmigungsinhaber im Zweifel eine amtliche Meldung erstatten.

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Das führt zu einer höheren Zahl von meldepflichtigen Ereignissen. Aus einer hohen Zahl von meldepflichtigen Ereignissen kann nicht auf einen schlechten Sicherheitszustand einer Anlage geschlossen werden.

  • Denn wer viel untersucht findet auch viel. Intensive Untersuchungsprogramme, die die baden-württembergische Atomaufsicht veranlasst oder der Genehmigungsinhaber von sich aus eingeleitet hat, haben Probleme erkannt, die meldepflichtig waren. Meldepflichtig sind bereits Schwächen, die wegen ihres frühen Erkennens noch keine sicherheitstechnischen Auswirkungen haben konnten. Die Untersuchung einschließlich der Meldung mit anschließender Instandsetzung haben damit die Anlage sicherer gemacht, als wenn der Fehler unerkannt geblieben wäre. Die Meldung ist in einem solchen Fall also ein Indiz für einen guten und nicht für einen schlechten Sicherheitszustand.
  • Die EnBW Kernkraft GmbH hat infolge der Untersuchungen des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft zu Ereignissen von 2009 und 2010 die Sicherheitskultur verbessert, das heißt insbesondere die kritisch hinterfragende Grundhaltung der Mitarbeiter gefördert. Auch deshalb kommt es zu mehr Meldungen.
  • In Baden-Württemberg werden die Meldekriterien streng ausgelegt, deshalb werden Ereignisse als meldepflichtig eingestuft, die in anderen Zuständigkeitsbereichen möglicherweise nicht gemeldet werden.
  • Wesentlich für den Sicherheitszustand einer Anlage ist die genehmigte Auslegung der Sicherheitssysteme. Werden aufgrund neuerer Erkenntnisse Schwächen der Auslegung erkannt, sind diese möglicherweise von hoher sicherheitstechnischer Bedeutung, aber keine Abweichung vom Soll-Zustand und damit nicht meldepflichtig. Selbstverständlich reagiert die Aufsichtsbehörde in solchen Fällen, aber es gibt kein zählbares meldepflichtiges Ereignis. Umgekehrt kann es sogar sein, dass ein aufwändigeres Sicherheitssystem mit zum Beispiel ausgeprägten Redundanzen zu mehr meldepflichtigen Ereignissen führt, obwohl der Sicherheitszustand einer solchen Anlage besser einzustufen wäre.

Ein schlichtes Zählen von Ereignissen ist deshalb absolut ungeeignet, eine Aussage zum Sicherheitszustand zu treffen. Vielmehr könnte eine öffentliche Meinung, die sich anhand des schlichten Zählens von Ereignissen ein Bild von den Anlagen macht, negative Auswirkungen auf die Meldekultur haben.

Das heißt nicht, dass die Anzahl von meldepflichtigen Ereignissen ohne jegliche sicherheitstechnische Relevanz wäre. Insoweit ist allerdings die differenzierte Verfolgung einzelner Meldekriterien zur Ermittlung  von möglichen Trends erforderlich. Relevant ist die Anzahl von bestimmten Ereignissen auch im Hinblick auf Alterungsphänomene, die allerdings in den laufenden baden-württembergischen Kernkraftwerken bisher nicht als Trend festzustellen waren.