- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg wendete im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde etwa 15 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen auf. Darüber hinaus überwacht es die Kernkraftwerke kontinuierlich mittels der Kernreaktorfernüberwachung (KFÜ).
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft hat den Tätigkeitsbericht „Kernenergieüberwachung und Strahlenschutz in Baden-Württemberg 2024“ veröffentlicht. Der Bericht enthält Informationen über die Tätigkeiten und Themenschwerpunkte im vergangenen Jahr. Dazu gehörten die Rückführung der Abfälle aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich nach Philippsburg, das Verfahren zur Stilllegung des grenznahen, französischen Kernkraftwerks Fessenheim, die Endlagersuche in der Schweiz und in Deutschland, die Nuklearspezifische Gefahrenabwehr während der Fußball-EM 2024 sowie die Überwachung des Rückbaus insbesondere im Hinblick auf die Zerlegung des Reaktordruckbehälters im KKP 1 sowie den Beginn des Rückbaus im GKN II. Neben dem Vollzug des Strahlenschutz- und Atomrechts informiert die Aufsichtsbehörde in dem Bericht ebenfalls über die kontinuierliche Weiterentwicklung der behördlichen Sicherheitskultur im Umweltministerium sowie die Anpassung der Aufsichtsaktivitäten an den fortschreitenden Rückbau.
- Zum Infoforum „Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz“, das am 27. Mai zum siebten Mal als Online-Veranstaltung stattfand, kann das Protokoll auf der Internetseite des Umweltministeriums eingesehen werden. Ministerin Thekla Walker, zuständige Abteilungsangehörige im Umweltministerium sowie ein Vertreter der EnBW Kernkraft GmbH haben über den Rückbau an den Kernkraftwerksstandorten informiert
- Im Juni 2025 wurde ein meldepflichtiges Ereignis in baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg wendete im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde etwa 17 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen auf. Darüber hinaus überwacht es die Kernkraftwerke kontinuierlich mittels der Kernreaktorfernüberwachung (KFÜ).
- Am 27. Mai fand die siebte Veranstaltung des Infoforums „Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz“ statt. Die Online-Veranstaltung hat das Thema „Rückbau an den Kernkraftwerksstandorten“ näher beleuchtet. Ministerin Thekla Walker sowie Vertreter der EnBW Kernkraft GmbH und der zuständigen Abteilung des Umweltministeriums informierten über den aktuellen Stand des Rückbaus und dessen Überwachung. Sie beantworteten im Dialog mit dem Publikum zahlreiche Fragen zu diesem Themengebiet
- Im Mai 2025 wurde ein meldepflichtiges Ereignis in baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg wendete im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde 22 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen auf. Darüber hinaus überwacht es die Kernkraftwerke kontinuierlich mittels der Kernreaktorfernüberwachung (KFÜ).
- Im April 2025 wurde ein meldepflichtiges Ereignis in baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg wendete im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde 17 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen auf. Darüber hinaus überwacht es die Kernkraftwerke kontinuierlich mittels der Kernreaktorfernüberwachung (KFÜ).
- Im März 2025 wurde ein meldepflichtiges Ereignis in baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg wendete im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde etwa 17 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen auf. Darüber hinaus überwacht es die Kernkraftwerke kontinuierlich mittels der Kernreaktorfernüberwachung (KFÜ).
- Im Februar 2025 wurde ein meldepflichtiges Ereignis in baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg wendete im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde 16 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen auf. Darüber hinaus überwacht es die Kernkraftwerke kontinuierlich mittels der Kernreaktorfernüberwachung (KFÜ).
- Im Januar 2025 wurden keine meldepflichtigen Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet.
- Im Januar wurde an den letzten beiden der vier aus Frankreich in das Brennelemente-Zwischenlager Philippsburg zurückgeführten Transport- und Lagerbehältern vom TYP CASTOR®HAW28M mit radioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitungsanlage in La Hague jeweils der Sekundärdeckel montiert. Anschließend wurden die Behälter an das Überwachungssystem des Brennelemente-Zwischenlagers Philippsburg angeschlossen. Das Umweltministerium beziehungsweise seine Sachverständigen haben beide Vorgänge beaufsichtigt. Die Schritte der Ablaufpläne wurden eingehalten, es wurden keine Besonderheiten festgestellt. Die Transport- und Montagevorgänge erfolgten nach geprüften und vom Umweltministerium zugestimmten Ablaufplänen. Damit ist die Rückführung der radioaktiven Abfälle aus Frankreich in das Brennelemente-Zwischenlager Philippsburg abgeschlossen.