- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg wendete im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde etwa 17 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen auf. Darüber hinaus überwacht es die Kernkraftwerke kontinuierlich mittels der Kernreaktorfernüberwachung (KFÜ).
- Am 27. Mai fand die siebte Veranstaltung des Infoforums „Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz“ statt. Die Online-Veranstaltung hat das Thema „Rückbau an den Kernkraftwerksstandorten“ näher beleuchtet. Ministerin Thekla Walker sowie Vertreter der EnBW Kernkraft GmbH und der zuständigen Abteilung des Umweltministeriums informierten über den aktuellen Stand des Rückbaus und dessen Überwachung. Sie beantworteten im Dialog mit dem Publikum zahlreiche Fragen zu diesem Themengebiet
- Im Mai 2025 wurde ein meldepflichtiges Ereignis in baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg wendete im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde 22 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen auf. Darüber hinaus überwacht es die Kernkraftwerke kontinuierlich mittels der Kernreaktorfernüberwachung (KFÜ).
- Im April 2025 wurde ein meldepflichtiges Ereignis in baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg wendete im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde 17 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen auf. Darüber hinaus überwacht es die Kernkraftwerke kontinuierlich mittels der Kernreaktorfernüberwachung (KFÜ).
- Im März 2025 wurde ein meldepflichtiges Ereignis in baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg wendete im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde etwa 17 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen auf. Darüber hinaus überwacht es die Kernkraftwerke kontinuierlich mittels der Kernreaktorfernüberwachung (KFÜ).
- Im Februar 2025 wurde ein meldepflichtiges Ereignis in baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg wendete im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde 16 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen auf. Darüber hinaus überwacht es die Kernkraftwerke kontinuierlich mittels der Kernreaktorfernüberwachung (KFÜ).
- Im Januar 2025 wurden keine meldepflichtigen Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet.
- Im Januar wurde an den letzten beiden der vier aus Frankreich in das Brennelemente-Zwischenlager Philippsburg zurückgeführten Transport- und Lagerbehältern vom TYP CASTOR®HAW28M mit radioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitungsanlage in La Hague jeweils der Sekundärdeckel montiert. Anschließend wurden die Behälter an das Überwachungssystem des Brennelemente-Zwischenlagers Philippsburg angeschlossen. Das Umweltministerium beziehungsweise seine Sachverständigen haben beide Vorgänge beaufsichtigt. Die Schritte der Ablaufpläne wurden eingehalten, es wurden keine Besonderheiten festgestellt. Die Transport- und Montagevorgänge erfolgten nach geprüften und vom Umweltministerium zugestimmten Ablaufplänen. Damit ist die Rückführung der radioaktiven Abfälle aus Frankreich in das Brennelemente-Zwischenlager Philippsburg abgeschlossen.