- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg wendete im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde etwa 17 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen auf. Darüber hinaus überwacht es die Kernkraftwerke kontinuierlich mittels der Kernreaktorfernüberwachung (KFÜ).
- Im Dezember 2023 wurde kein meldepflichtiges Ereignis in baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg wendete im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde 27 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen auf. Darüber hinaus überwacht es die Kernkraftwerke kontinuierlich mittels der Kernreaktorfernüberwachung (KFÜ).
- Im November 2023 wurde kein meldepflichtiges Ereignis in baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg wendete im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde 24 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen auf. Darüber hinaus überwacht es die Kernkraftwerke kontinuierlich mittels der Kernreaktorfernüberwachung (KFÜ).
- Im Oktober 2023 wurde ein meldepflichtiges Ereignis in baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg wendete im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde etwa 13 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen auf. Darüber hinaus überwacht es die Kernkraftwerke kontinuierlich mittels der Kernreaktorfernüberwachung (KFÜ)
- Im September 2023 wurde ein meldepflichtiges Ereignis in baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet (sieheMeldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg wendete im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde etwa 11 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen auf.
Darüber hinaus überwacht es die Kernkraftwerke kontinuierlich mittels der Kernreaktorfernüberwachung (KFÜ). - Im August 2023 wurde ein meldepflichtiges Ereignis in baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg wendete im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde 33 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen auf.
Darüber hinaus überwacht es die Kernkraftwerke kontinuierlich mittels der Kernreaktorfernüberwachung (KFÜ). - Im Juli 2023 wurde kein meldepflichtiges Ereignis in baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg wendete im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde 17 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen auf.
Darüber hinaus überwacht es die Kernkraftwerke kontinuierlich mittels der Kernreaktorfernüberwachung (KFÜ). - Im Juni 2023 wurde ein meldepflichtiges Ereignis in baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet (sieheMeldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg wendete im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde 18 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen auf.
Darüber hinaus überwacht es die Kernkraftwerke kontinuierlich mittels der Kernreaktorfernüberwachung (KFÜ). - Im Mai 2023 wurde ein meldepflichtiges Ereignis in baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet (sieheMeldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
- Die EnBW Kernkraft GmbH hat am 16. Mai die Stilllegungs- und Abbaugenehmigung für das Kernkraftwerk Neckarwestheim II in Anspruch genommen. Seitdem befindet sich das Kernkraftwerk im Restbetrieb sowie in der Stilllegung und im Abbau.
- Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II wurde wie geplant am 15. April 2023 vom Netz getrennt und endgültig abgefahren. Zuvor befand es sich im Streckbetrieb (Betrieb mit fallender Leistung). Bis zur Inanspruchnahme der Stilllegungs- und Abbaugenehmigung befindet sich das Kernkraftwerk in der sogenannten Nachbetriebsphase.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg wendete im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde 28 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen auf.
Aufgrund der Corona-Pandemie hat es im Berichtsmonat wie auch in den vorherigen Monaten einige Sachverhalte, die bisher in den Anlagen kontrolliert wurden, entweder in Videokonferenzen mit Betreiberpersonal anhand von Einsichtnahmen in Aufzeichnungen und Unterlagen oder anhand von angeforderten und vom Betreiber elektronisch übermittelten Ausdrucken aus Rechnersystemen überprüft. Darüber hinaus überwacht es die Kernkraftwerke kontinuierlich mittels der Kernreaktorfernüberwachung (KFÜ). - Im April 2023 wurden keine meldepflichtigen Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat die Stilllegungs- und Abbaugenehmigung [PDF] für das Kernkraftwerk Neckarwestheim II am 4. April 2023 erteilt und am 5. April 2023 an die EnBW Kernkraft GmbH übergeben.
- Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befand sich im Berichtszeitraum im Streckbetrieb (Betrieb mit fallender Leistung).
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg wendete im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde 26 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen auf.
Aufgrund der Corona-Pandemie hat es im Berichtsmonat wie auch in den vorherigen Monaten einige Sachverhalte, die bisher in den Anlagen kontrolliert wurden, entweder in Videokonferenzen mit Betreiberpersonal anhand von Einsichtnahmen in Aufzeichnungen und Unterlagen oder anhand von angeforderten und vom Betreiber elektronisch übermittelten Ausdrucken aus Rechnersystemen überprüft. Darüber hinaus überwacht es die Kernkraftwerke kontinuierlich mittels der Kernreaktorfernüberwachung (KFÜ). - Im März 2023 wurden keine meldepflichtigen Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet.
- Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befand sich im Berichtzeitraum im Leistungsbetrieb bei ungefähr 70 Prozent der Leistung (Teillastbetrieb). Am 1. Februar fiel die Leistung während einer Wiederkehrenden Prüfung kurzzeitig auf circa 40 Prozent ab.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg wendete im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde 19 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen auf.
Aufgrund der Corona-Pandemie hat es im Berichtsmonat wie auch in den vorherigen Monaten einige Sachverhalte, die bisher in den Anlagen kontrolliert wurden, entweder in Videokonferenzen mit Betreiberpersonal anhand von Einsichtnahmen in Aufzeichnungen und Unterlagen oder anhand von angeforderten und vom Betreiber elektronisch übermittelten Ausdrucken aus Rechnersystemen überprüft.
Darüber hinaus überwacht es die Kernkraftwerke kontinuierlich mittels der Kernreaktorfernüberwachung (KFÜ). - Im Februar 2023 wurden zwei meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet (sieheMeldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
- Die Kerntechnische Entsorgung Karlsruhe GmbH errichtet seit 2017 auf dem Betriebsgelände der Entsorgungsbetriebe zwei neue Teilbetriebsstätten für den Umgang mit radioaktiven Stoffen. Die Inbetriebnahme der „KONRAD Logistik-/Bereitstellungshalle“ erfolgte am 27. Februar 2023. Dort werden folgende Arbeiten durchgeführt:
- Entgegennahme von Endlagergebinden oder von konditionierten Abfallprodukten
- Vergießen von konditionierten Abfallproduktfässern in Endlagerbehältern zur Herstellung von Endlagergebinden
- Logistik/Bereitstellung von Endlagerbehältern, Endlagergebinden oder Abfallproduktfässern
- Abtransport von Endlagergebinden über die Schiene oder Straße zur Abgabe an ein Bundesendlager.
- Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befand sich zu Beginn des Berichtzeitraums, nach Abfahren des Reaktors am 31. Dezember 2022, in einem Kurzstillstand zur Rekonfiguration des Reaktorkerns. Am 18. Januar wurde der Reaktor wieder angefahren und seit dem 19. Januar liefert das Kernkraftwerk wieder Strom. Die Leistung liegt bei circa 70 Prozent. Bei der Beladung des Reaktorkerns wurden vorhandene Brennelemente des aktuellen Kerns und des Brennelementlagerbeckens so als neuer Reaktorkern zusammengesetzt, dass mit ihnen noch möglichst viel Energie erzeugt werden kann. Zudem hat der Betreiber, ähnlich zu einer Jahresrevision, verschiedene Instandhaltungstätigkeiten und Prüfungen durchgeführt.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg wendete im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde 30 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen auf.
Aufgrund der Corona-Pandemie hat es im Berichtsmonat wie auch in den vorherigen Monaten einige Sachverhalte, die bisher in den Anlagen kontrolliert wurden, entweder in Videokonferenzen mit Betreiberpersonal anhand von Einsichtnahmen in Aufzeichnungen und Unterlagen oder anhand von angeforderten und vom Betreiber elektronisch übermittelten Ausdrucken aus Rechnersystemen überprüft. Darüber hinaus überwacht es die Kernkraftwerke kontinuierlich mittels der Kernreaktorfernüberwachung (KFÜ). - Im Januar 2023 wurde ein meldepflichtiges Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet (sieheMeldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).