- Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befand sich im Berichtsmonat im Leistungsbetrieb. Es hat am 28.01. und am 31.01.2020 auf Anforderung des Lastverteilers seine Leistung reduziert.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde 27 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Die EnKK hat die am 17.12.2019 erteilte Stilllegungs- und Abbaugenehmigung (SAG) für das Kernkraftwerk Philippsburg 2 am 20.01. in Anspruch genommen. Damit hat der Rückbau des Kernkraftwerks offiziell begonnen.
- Im Januar 2020 wurden drei meldepflichtige Ereignisse in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
- Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befand sich im Berichtsmonat im Leistungsbetrieb. Es hat am 01.02. bis 02.02., am 09.02. bis 10.02., am 11.02., am 15.02. bis 17.02., am 22.02. bis 23.02., am 25.02. und am 29.02.2020 jeweils auf Anforderung des Lastverteilers seine Leistung reduziert.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde 28 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Im Februar 2020 wurde ein meldepflichtiges Ereignis in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
- Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befand sich im Berichtsmonat im Leistungsbetrieb. Es hat am 01.03., am 08.03., am 10.03. bis 11.03., am 15.03., am 21.03., am 22.03. und am 28.03.2020 jeweils auf Anforderung des Lastverteilers sowie am 07.03. aufgrund einer Turbinenprüfung seine Leistung reduziert.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde 12 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet. Aufgrund der Corona-Pandemie hat es einige Sachverhalte, die bisher in den Anlagen kontrolliert wurden, in Videokonferenzen mit Betreiberpersonal anhand von Einsichtnahmen in Aufzeichnungen und Unterlagen überprüft.
- Im März 2020 wurden drei meldepflichtige Ereignisse in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
- Ein Schwerpunkt der behördlichen Überwachung waren die Pandemieplanungen der Betreiber der kerntechnischen Anlagen, die diese laufend an die sich ändernde Lage anpassten.
- Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befand sich im Berichtsmonat im Leistungsbetrieb. Es hat am 04.04., am 05.04., am 06.04., am 08.04., am 09.04., am 12.04., am 13.04., am 19.04., am 20.04., am 21.04., am 22.04., am 25.04. und am 30.04.2020 jeweils auf Anforderung des Lastverteilers seine Leistung reduziert.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde 10 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Die EnKK hat die Inbetriebnahme des Standortabfalllagers (SAL) am Standort Philippsburg abgeschlossen und das Lager am 14.04.2020 an die bundeseigene Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) übergeben.
- Im April 2020 wurden zwei meldepflichtige Ereignisse in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
- Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befand sich im Berichtsmonat im Streckbetrieb (Betrieb mit fallender Leistung) vor der Jahresrevision.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde 33 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Am 14. Mai 2020 wurden die beiden Kühltürme des Kernkraftwerks Philippsburg gesprengt. Der Sprengabbruch der Kühltürme war notwendig, um Platz für einen Konverter (Gleichstrom-Umspannwerk) als Teil der Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungstrasse Ultranet zu schaffen. Der Konverter ist Voraussetzung, dass zukünftig Strom aus erneuerbaren Energien aus dem Norden in Süddeutschland genutzt werden kann. Das Umweltministerium hatte durch umfangreiche Prüfungen auf Basis von Sachverständigengutachten vor der Sprengung bestätigt, dass die Sprengung keine schädlichen Auswirkungen auf die kerntechnischen Anlagen am Standort hat. Die Sprengung fand im Beisein von Aufsichtsbeamten des Umweltministeriums und von Sachverständigen statt. Nach der erfolgreichen Sprengung hat sich die atomrechtliche Aufsichtsbehörde mit seinen Sachverständigen im Rahmen von Begehungen und durch Auswertung von Messungen überzeugt, dass durch die Sprengung keine Schäden an den kerntechnischen Anlagen entstanden sind.
- Im Mai 2020 wurden ein meldepflichtiges Ereignis in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
- Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II wurde am 19. Juni 2020 zur Jahresrevision abgefahren. Davor befand es sich im Streckbetrieb (Betrieb mit fallender Leistung). Im Rahmen der Revision erledigt der Betreiber ein umfangreiches Programm an Prüfungen, Instandhaltungen und Änderungen. Dabei werden auch zerstörungsfreie Prüfungen an allen Heizrohren der vier Dampferzeuger im Bereich von der Einwalzung bis zum ersten Abstandshalter, also dem Bereich, in dem in den vergangen Revisionen Korrosion gefunden wurde, durchgeführt.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde 29 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Im Juni 2020 wurden zwei meldepflichtige Ereignisse in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
- Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II hat am 16. Juli 2020 nach Abschluss der Jahresrevision den Leistungsbetrieb aufgenommen. Am 26. Juli hat es auf Anforderung des Lastverteilers die Leistung reduziert.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde 31 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat der EnKK am 31. Juli 2020 die zweite und damit letzte Abbaugenehmigung für den Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg erteilt. Damit ist der vollständige Rückbau für die Kernkraftwerke Philippsburg, Obrigheim und den Block 1 des Kernkraftwerks Neckarwestheim genehmigt. Ausstehend ist jetzt nur noch die Stilllegungs- und Abbaugenehmigung des noch bis Ende 2022 laufenden Blocks 2 des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN II).
- Im Juli 2020 wurden vier meldepflichtige Ereignisse in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
- Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befand sich im Berichtszeitraum im Leistungsbetrieb. Am 23. August und am 26. August hat es auf Anforderung des Lastverteilers die Leistung reduziert.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde 13 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Im August 2020 wurden keine meldepflichtigen Ereignisse in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet.
- Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befand sich im Berichtszeitraum im Leistungsbetrieb. Am 12. September, am 13. September und am 24. September hat es auf Anforderung des Lastverteilers die Leistung reduziert.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde 22 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Im September 2020 wurde ein meldepflichtiges Ereignis in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
- Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befand sich im Berichtszeitraum im Leistungsbetrieb. Am 4. Oktober, am 18. Oktober, am 22. Oktober und am 25. Oktober hat es auf Anforderung des Lastverteilers sowie am 17. Oktober aufgrund einer Turbinenprüfung und Setzungsmessungen am Kühlturm die Leistung reduziert.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde 22 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Im Oktober 2020 wurde kein meldepflichtiges Ereignis in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet.
- Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befand sich im Berichtszeitraum im Leistungsbetrieb. Am 2. November hat es auf Anforderung des Lastverteilers die Leistung reduziert.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde 15 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Im November 2020 wurden zwei meldepflichtige Ereignisse in den baden-württembergischen Kernkraftwerken und zwei meldepflichtige Ereignisse im Brennelemente-Zwischenlager Philippsburg gemeldet (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
- Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befand sich im Berichtszeitraum im Leistungsbetrieb. Am 4. Dezember, am 22. Dezember und am 27. Dezember hat es auf Anforderung des Lastverteilers die Leistung reduziert.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde 17 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
Aufgrund der Corona-Pandemie hat es im Berichtsmonat wie auch in den vorherigen Monaten einige Sachverhalte, die bisher in den Anlagen kontrolliert wurden, entweder in Videokonferenzen mit Betreiberpersonal anhand von Einsichtnahmen in Aufzeichnungen und Unterlagen oder anhand von angeforderten und vom Betreiber elektronisch übermittelten Ausdrucken aus Rechnersystemen überprüft.
Darüber hinaus überwacht es die Kernkraftwerke kontinuierlich mittels der Kernreaktorfernüberwachung (KFÜ). - Die EnKK hat die Inbetriebnahme des Standortabfalllagers am Standort Neckarwestheim abgeschlossen und das Lager am 7. Dezember 2020 an die bundeseigene Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) übergeben.
- Im Dezember 2020 wurde kein meldepflichtiges Ereignis in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet.