- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg wendete im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde etwa 38 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen auf. Darüber hinaus überwacht es die Kernkraftwerke kontinuierlich mittels der Kernreaktorfernüberwachung (KFÜ).
- Zusätzlich zu den meldepflichtigen Ereignissen in Kernkraftwerken und Brennelemente-Zwischenlagern wird das Umweltministerium ab dem Berichtsmonat Oktober 2025 auch über meldepflichtige Ereignisse in den weiteren, zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen berichten.
- Im Oktober wurde ein meldepflichtiges Ereignis in baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet (Übersicht meldepflichtige Ereignisse). Zudem wurden drei meldepflichtige Ereignisse in den Entsorgungsbetrieben sowie ebenfalls drei meldepflichtige Ereignisse in der Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK) gemeldet, die im Folgenden kurz beschrieben werden. Dabei handelt es sich um diejenigen meldepflichtigen Ereignisse, die im Berichtsmonat Oktober 2025 gemeldet wurden, unabhängig von deren Ereignisdatum.
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Entsorgungsbetriebe:
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Am 1. Oktober 2025 stürzte ein 200-Liter-Fass aus einer Höhe von etwa 1,5 Metern auf den Hallenboden und wurde dadurch beschädigt. Die beiden entstandenen Risse wurden abgedichtet und das beschädigte Fass in ein Überfass eingestellt. Es wurden keine radiologischen Auffälligkeiten am Hallenboden festgestellt.
- Während einer regelmäßig stattfindenden Prüfung eines Hallenkrans fiel am 30. Juni 2025 die Hubwerksregelung des Krans aus. Der Kran bleibt bis zur abgeschlossenen Reparatur außer Betrieb. Im Oktober wurde dieses meldepflichtige Ereignis nachgemeldet.
- Am Konzentrat-Rührwerk der Eindampfungsanlage löste am 16. Oktober 2025 ein Motorschutzschalter aus. Das Rührwerk wurde außer Betrieb genommen und repariert.
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Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe:
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Am 29. September 2025 kam es zu einer Störung an mehreren Toren im Bereich des Hauptwastelagers, wodurch insgesamt fünf Tore elektrisch nicht geöffnet werden konnten. Eine manuelle Notöffnung wäre jedoch möglich gewesen. Bis zur Reparatur bleiben die Tore geschlossen.
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Bei einer betrieblichen Umschaltung der redundanten Gebläse der Lüftungsanlage schloss am 5. September 2025 eine Jalousieklappe nicht auslegungsgemäß. Der Stellantrieb der Klappe wurde ausgetauscht und die Umschaltung danach durchgeführt. Ebenfalls bei einer betrieblichen Umschaltung der redundanten Gebläse der Lüftungsanlage fuhr diese am 30. September 2025 nicht in der vorgesehenen Zeit in die Endposition. Der Stellantrieb wurde auch in diesem Fall ausgetauscht und eine Schwergängigkeit der Klappenblätter beseitigt. Der Betreiber geht davon aus, dass eine Schwergängigkeit Ursache für beide Funktionsstörungen war.
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Während einer Begehung wurde am 5. September 2025 eine feuchte Stelle an der Decke sowie eine kleine Pfütze im Hauptwastelager entdeckt, wobei der Wassereintritt über die Gebäudefuge erfolgte. Der betroffene Raum befindet sich zwar im Kontrollbereich, ist jedoch frei von Kontamination.
Die Vorkommnisse sowohl in den Entsorgungsbetrieben als auch in der Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe hatten keine Auswirkungen auf den sicheren Betrieb der Anlage, das Personal oder die Umgebung.
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- Die im September (siehe Monatsbericht September 2025) begonnene Beladekampagne, mit der Brennelemente aus dem Lagerbecken des Kernkraftwerks Neckarwestheim II (GKN II) in insgesamt fünf Transport- und Lagerbehältern in das Brennelemente-Zwischenlager Neckarwestheim gebracht werden sollten, wurde am 30. Oktober 2025 mit der Einlagerung des fünften und somit letzten in dieser Kampagne vorgesehenen Behälters abgeschlossen. Im Lagerbecken von GKN II befinden sich aktuell noch 455 Brennelemente.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg wendete im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde etwa 12 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen auf. Darüber hinaus überwacht es die Kernkraftwerke kontinuierlich mittels der Kernreaktorfernüberwachung (KFÜ).
- Im September wurden keine meldepflichtigen Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet.
- Am 12. September 2025 hat Umweltministerin Thekla Walker das stillgelegte Kernkraftwerk Neckarwestheim II im Rahmen ihrer Sommertour besucht. Ministerin Walker hat sich dabei insbesondere ein Bild über den Stand des Rückbaus sowie die Entsorgung der anfallenden Abfälle vor Ort gemacht.
- Im September startete im Kernkraftwerk Neckarwestheim II eine Beladekampagne, mit der Brennelemente aus dem Lagerbecken in insgesamt fünf Transport- und Lagerbehältern in das Brennelemente-Zwischenlager Neckarwestheim gebracht werden. Im Berichtsmonat wurde der erste Behälter beladen, in das Brennelemente-Zwischenlager transportiert und dort eingelagert.
- Das Umweltministerium hat an der Baumesse Pforzheim vom 26. September bis zum 28. September mit einem Stand zum Thema „Schutz vor Radon“ teilgenommen. Personen aus der Abteilung Kernenergieüberwachung, Strahlenschutz und der Radonberatungsstelle bei der LUBW informierten die Besucherinnen und Besucher über die gesundheitlichen Risiken erhöhter Radonwerte und wie man sich, unter anderem durch bauliche Schutzmaßnahmen, davor schützen kann.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg wendete im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde etwa 6 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen auf. Darüber hinaus überwacht es die Kernkraftwerke kontinuierlich mittels der Kernreaktorfernüberwachung (KFÜ)
- Im August wurde ein meldepflichtiges Ereignis in baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg wendete im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde 40 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen auf. Darüber hinaus überwacht es die Kernkraftwerke kontinuierlich mittels der Kernreaktorfernüberwachung (KFÜ).
- Im Juli 2025 wurde ein meldepflichtiges Ereignis in baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg wendete im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde etwa 15 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen auf. Darüber hinaus überwacht es die Kernkraftwerke kontinuierlich mittels der Kernreaktorfernüberwachung (KFÜ).
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft hat den Tätigkeitsbericht „Kernenergieüberwachung und Strahlenschutz in Baden-Württemberg 2024“ veröffentlicht. Der Bericht enthält Informationen über die Tätigkeiten und Themenschwerpunkte im vergangenen Jahr. Dazu gehörten die Rückführung der Abfälle aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich nach Philippsburg, das Verfahren zur Stilllegung des grenznahen, französischen Kernkraftwerks Fessenheim, die Endlagersuche in der Schweiz und in Deutschland, die Nuklearspezifische Gefahrenabwehr während der Fußball-EM 2024 sowie die Überwachung des Rückbaus insbesondere im Hinblick auf die Zerlegung des Reaktordruckbehälters im KKP 1 sowie den Beginn des Rückbaus im GKN II. Neben dem Vollzug des Strahlenschutz- und Atomrechts informiert die Aufsichtsbehörde in dem Bericht ebenfalls über die kontinuierliche Weiterentwicklung der behördlichen Sicherheitskultur im Umweltministerium sowie die Anpassung der Aufsichtsaktivitäten an den fortschreitenden Rückbau.
- Zum Infoforum „Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz“, das am 27. Mai zum siebten Mal als Online-Veranstaltung stattfand, kann das Protokoll auf der Internetseite des Umweltministeriums eingesehen werden. Ministerin Thekla Walker, zuständige Abteilungsangehörige im Umweltministerium sowie ein Vertreter der EnBW Kernkraft GmbH haben über den Rückbau an den Kernkraftwerksstandorten informiert
- Im Juni 2025 wurde ein meldepflichtiges Ereignis in baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg wendete im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde etwa 17 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen auf. Darüber hinaus überwacht es die Kernkraftwerke kontinuierlich mittels der Kernreaktorfernüberwachung (KFÜ).
- Am 27. Mai fand die siebte Veranstaltung des Infoforums „Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz“ statt. Die Online-Veranstaltung hat das Thema „Rückbau an den Kernkraftwerksstandorten“ näher beleuchtet. Ministerin Thekla Walker sowie Vertreter der EnBW Kernkraft GmbH und der zuständigen Abteilung des Umweltministeriums informierten über den aktuellen Stand des Rückbaus und dessen Überwachung. Sie beantworteten im Dialog mit dem Publikum zahlreiche Fragen zu diesem Themengebiet
- Im Mai 2025 wurde ein meldepflichtiges Ereignis in baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg wendete im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde 22 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen auf. Darüber hinaus überwacht es die Kernkraftwerke kontinuierlich mittels der Kernreaktorfernüberwachung (KFÜ).
- Im April 2025 wurde ein meldepflichtiges Ereignis in baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg wendete im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde 17 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen auf. Darüber hinaus überwacht es die Kernkraftwerke kontinuierlich mittels der Kernreaktorfernüberwachung (KFÜ).
- Im März 2025 wurde ein meldepflichtiges Ereignis in baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg wendete im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde etwa 17 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen auf. Darüber hinaus überwacht es die Kernkraftwerke kontinuierlich mittels der Kernreaktorfernüberwachung (KFÜ).
- Im Februar 2025 wurde ein meldepflichtiges Ereignis in baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg wendete im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde 16 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen auf. Darüber hinaus überwacht es die Kernkraftwerke kontinuierlich mittels der Kernreaktorfernüberwachung (KFÜ).
- Im Januar 2025 wurden keine meldepflichtigen Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet.
- Im Januar wurde an den letzten beiden der vier aus Frankreich in das Brennelemente-Zwischenlager Philippsburg zurückgeführten Transport- und Lagerbehältern vom TYP CASTOR®HAW28M mit radioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitungsanlage in La Hague jeweils der Sekundärdeckel montiert. Anschließend wurden die Behälter an das Überwachungssystem des Brennelemente-Zwischenlagers Philippsburg angeschlossen. Das Umweltministerium beziehungsweise seine Sachverständigen haben beide Vorgänge beaufsichtigt. Die Schritte der Ablaufpläne wurden eingehalten, es wurden keine Besonderheiten festgestellt. Die Transport- und Montagevorgänge erfolgten nach geprüften und vom Umweltministerium zugestimmten Ablaufplänen. Damit ist die Rückführung der radioaktiven Abfälle aus Frankreich in das Brennelemente-Zwischenlager Philippsburg abgeschlossen.