- Das Kernkraftwerk Philippsburg 2 befand sich bis zur endgültigen Abschaltung am 31.12.2019 im sogenannten Stretch-out-Betrieb. Das bedeutet, dass die Leistung aufgrund der stark abgebrannten Brennelemente sank. Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befand sich im Berichtsmonat im Leistungsbetrieb. Es hat am 07.12., am 08.12., am 9.12., am 11.12., vom 14. bis 15.12., am 18.12., am 19.12., am 21.12., am 23.12. und am 24.12.2019 auf Anforderung des Lastverteilers seine Leistung reduziert.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde 26 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima, und Energiewirtschaft hat am 12.12.2019 die 2. Abbaugenehmigung (2. AG) für das seit 2011 abgeschaltete und seit 2017 im Abbau befindliche Kernkraftwerk GKN I sowie am 19.12.2019 die Stilllegungs- und Abbaugenehmigung (SAG) für das Kernkraftwerk Philippsburg 2 erteilt.
- Im Dezember 2019 wurde kein meldepflichtiges Ereignis in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet.
- Das Kernkraftwerk Philippsburg 2 befand sich im Berichtsmonat im Leistungsbetrieb. Aufgrund der spätestens am 31.12.2019 anstehenden endgültigen Abschaltung befindet es sich im sogenannten Stretch-out-Betrieb. Das bedeutet, dass die Leistung aufgrund der stark abgebrannten Brennelemente sinkt. Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befand sich im Berichtsmonat im Leistungsbetrieb. Am 07.11.2019 hat es aufgrund eines ungeplanten Steuerstabeinfalls und am 19.11.2019 auf Anforderung des Lastverteilers seine Leistung reduziert.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde 45 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Im November 2019 wurde kein meldepflichtiges Ereignis in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet.
- Das Kernkraftwerk Philippsburg 2 befand sich im Berichtsmonat im Leistungsbetrieb. Auf Grund von in der Revision festgestellten erhöhten Oxidschichtdicken an Brennelement-Hüllrohren (siehe meldepflichtiges Ereignis im August 2019) wird das Kernkraftwerk Philippsburg 2 bis zur endgültigen Abschaltung spätestens am 31.12.2019 mit einer auf 95 Prozent abgesenkten Reaktorleistung betrieben. Am 06.10.2019 wurde die Reaktorleistung aufgrund einer Turbinenprüfung abgesenkt. Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befand sich im Berichtsmonat im Leistungsbetrieb. Am 12.10. und vom 26. auf den 27.10. hat es auf Anforderung des Lastverteilers seine Leistung reduziert.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde 32 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Im Oktober 2019 wurden zwei meldepflichtige Ereignisse in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet: Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken
- Das Kernkraftwerk Philippsburg 2 befand sich im Berichtsmonat im Leistungsbetrieb. Auf Grund von in der Revision festgestellten erhöhten Oxidschichtdicken an Brennelement-Hüllrohren (siehe meldepflichtiges Ereignis im August 2019) wird das Kernkraftwerk Philippsburg 2 bis zur endgültigen Abschaltung spätestens am 31.12.2019 mit einer auf 95 Prozent abgesenkten Reaktorleistung betrieben. Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II hat am 22.09.2019 nach dem Abschluss der Jahresrevision den Leistungsbetrieb aufgenommen.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde 23 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Im September 2019 wurden zwei meldepflichtige Ereignisse in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet:Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken
- Das Kernkraftwerk Philippsburg 2 hat am 14.08. nach Abschluss der Revision den Leistungsbetrieb wiederaufgenommen. Auf Grund von in der Revision festgestellten erhöhten Oxidschichtdicken an Brennelement-Hüllrohren (siehe meldepflichtiges Ereignis im August 2019) wird das Kernkraftwerk Philippsburg 2 bis zur endgültigen Abschaltung spätestens am 31.12.2019 mit einer auf 95 Prozent abgesenkten Reaktorleistung betrieben. Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II wurde am 09.08. zur Durchführung von Wartungsarbeiten (Jahresrevision) heruntergefahren. Davor befand es sich im Streckbetrieb (Betrieb mit sinkender Leistung vor dem Brennelementwechsel).
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde 37 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Im August 2019 wurde ein meldepflichtiges Ereignis in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet: Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken
- Das Kernkraftwerk Philippsburg 2 wurde am 19.07. zur Durchführung von Wartungsarbeiten (Jahresrevision) heruntergefahren. Während des vorangegangenen Berichtszeitraums befand es sich im Leistungsbetrieb. Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befand sich während des Berichtszeitraums im Streckbetrieb vor der Jahresrevision.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde 34 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Im Juli 2019 wurden zwei meldepflichtige Ereignisse in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet: Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken
- Das Kernkraftwerk Philippsburg 2 wurde aufgrund von Befunden an Notstromdieseln für den Zeitraum vom 05.06. bis 17.06. vom Netz genommen (siehe Kernkraftwerk Philippsburg (KKP) 2: Befunde an Notstromdieselaggregaten (ME 02/2019 [PDF; 03/21; 27 MB]). Während des restlichen Berichtszeitraums befand es sich im Leistungsbetrieb. Am 27.06. kam es aufgrund des Ausfalls einer Hauptkühlmittelpumpe zu einer Leistungsreduktion. Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befand sich während des Berichtszeitraums im Leistungsbetrieb. Seit dem 13.06. befindet es sich im Streckbetrieb vor der Jahresrevision.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde 24 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Im Juni 2019 wurden drei meldepflichtige Ereignisse in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet, wovon ein Ereignis der Kategorie E (Eilmeldung) zugeordnet wurde: Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken
- Das Kernkraftwerk Philippsburg 2 befand sich während des Berichtszeitraums im Leistungsbetrieb. Es hat am 01.06., am 12.05. und vom 26.05. bis 27.05. auf Anforderung des Lastverteilers die Leistung reduziert. Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befand sich während des Berichtszeitraums im Leistungsbetrieb.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde 28 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Im Mai 2019 wurde kein meldepflichtiges Ereignis in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet.
- Das Kernkraftwerk Philippsburg 2 befand sich während des Berichtszeitraums im Leistungsbetrieb. Es hat am 18.04., am 19.04., am 20.4., vom 22.04. bis 23.04. und am 28.04. auf Anforderung des Lastverteilers die Leistung reduziert. Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befand sich während des Berichtszeitraums im Leistungsbetrieb. Es hat am 18.04., am 19.04., am 20.4. und vom 22.04. bis 23.04. auf Anforderung des Lastverteilers sowie vom 27.04. bis 28.04. aufgrund einer Leckagesuche am Kondensator die Leistung reduziert. Bei der Leckage handelte es sich um eine neu aufgetretene Leckage, nicht um jene, die zu den 2017 und 2018 entdeckten Wanddickenschwächungen an Dampferzeugerheizrohren beigetragen hat.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde 29 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Im April 2019 wurde kein meldepflichtiges Ereignis in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet.
- Das Kernkraftwerk Philippsburg 2 befand sich während des Berichtszeitraums im Leistungsbetrieb. Es hat vom 2.3. bis 3.3. und vom 7.3. bis 8.3. auf Anforderung des Lastverteilers die Leistung reduziert. Am 17.3. hat es auf Anforderung des Lastverteilers und aufgrund des hohen Rheinwasserpegels ebenfalls die Leistung abgesenkt. Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befand sich während des Berichtszeitraums im Leistungsbetrieb. Es hat vom 3.3. bis 4.3., am 7.3., am 9.3., am 10.3., vom 16.3. bis 18.3. und am 31.3. auf Anforderung des Lastverteilers die Leistung reduziert.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde 25 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Im März 2019 wurde kein meldepflichtiges Ereignis in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet.
- Das Kernkraftwerk Philippsburg 2 befand sich während des Berichtszeitraums im Leistungsbetrieb. Es hat am 9.2. und am 10.2. auf Anforderung des Lastverteilers die Leistung reduziert. Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befand sich während des Berichtszeitraums im Leistungsbetrieb. Es hat am 2.2. aufgrund einer Turbinenprüfung sowie am 9.2., am 10.2. und am 11.2. auf Anforderung des Lastverteilers die Leistung reduziert.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde 20 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat am 6.2. den Erörterungstermin zur 2. Abbaugenehmigung für das Kernkraftwerk Neckarwestheim I durchgeführt. Die dort erörterten Einwendungen werden im weiteren Genehmigungsverfahren berücksichtigt.
- Im Februar 2019 wurde ein meldepflichtiges Ereignis in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet: Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken
- Das Kernkraftwerk Philippsburg 2 befand sich während des Berichtszeitraums im Leistungsbetrieb. Es hat am 1. und 2. Januar auf Anforderung des Lastverteilers und am 27. Januar aufgrund einer Turbinenprüfung die Leistung reduziert. Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befand sich während des Berichtszeitraums im Leistungsbetrieb. Es hat am 1. und 2. Januar, in der Nacht vom 13. auf den 14. Januar und am 27. Januar auf Anforderung des Lastverteilers die Leistung reduziert.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde 22 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Im Januar 2019 wurde kein meldepflichtiges Ereignis in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet.