- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg wendete im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde etwa 33 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen auf. Darüber hinaus überwacht es die Kernkraftwerke kontinuierlich mittels der Kernreaktorfernüberwachung (KFÜ)..
- Im Juli 2024 wurden keine meldepflichtigen Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg wendete im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde 13 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen auf.
Darüber hinaus überwacht es die Kernkraftwerke kontinuierlich mittels der Kernreaktorfernüberwachung (KFÜ). - Im Juni 2024 wurden keine meldepflichtigen Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet.
- Am 19. und 20. Juni 2024 fand in Berlin die 50. Sitzung der Deutsch-Französischen Kommission für Fragen der Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen (DFK) statt. Im Mittelpunkt des bilateralen Austauschs standen die grenznahen Kernkraftwerke und der Stand und die Vorgehensweise bei der Bestimmung eines Endlagerstandorts für hochradioaktive Abfälle. Die französische Seite informierte zudem über den geplanten Bau von sechs neuen Kernkraftwerksblöcken und über die Wiederaufarbeitung in La Hague. Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg ist Teil der deutschen Delegation, die vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz geleitet wird.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg wendete im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde etwa 16 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen auf.
Darüber hinaus überwacht es die Kernkraftwerke kontinuierlich mittels der Kernreaktorfernüberwachung (KFÜ). - Im Mai 2024 wurden keine meldepflichtigen Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft hat den Tätigkeitsbericht „Kernenergieüberwachung und Strahlenschutz in Baden-Württemberg 2023“ veröffentlicht. Der Bericht enthält Informationen über die Tätigkeiten und Themenschwerpunkte im vergangenen Jahr. Dazu gehörten die endgültige Abschaltung des Kernkraftwerks Neckarwestheim II am 15. April 2023 nach dessen befristetem Weiterbetrieb, der Abschluss wichtiger Abbauarbeiten in den Kernkraftwerken Philippsburg 1 und 2, das Erreichen der Brennelemente-Freiheit im Kernkraftwerk Philippsburg, die Überarbeitung der Prozesskette vom Abbau bis zur Freigabe, die Entflechtung des Abfall-Zwischenlagers am Kernkraftwerksstandort Obrigheim und das neue Lagergebäude der Kerntechnische Entsorgung Karlsruhe GmbH. Neben dem Vollzug des Strahlenschutz- und Atomrechts informiert die Aufsichtsbehörde über Aktivitäten zur Verbesserung ihrer internen Abläufe im Rahmen der „Integrated Regulatory Review Service (IRRS)-Follow-up-Mission“ und eines Pilot-Audits.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg wendete im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde etwa 26 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen auf. Darin enthalten sind acht Personentage für eine Aufsicht in La Hague bei der Firma Orano über die Beladung eines Castorbehälters mit radioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich. Dieser Behälter ist zusammen mit drei weiteren Behältern für die Aufnahme in das Brennelemente-Zwischenlager Philippsburg vorgesehen, die entsprechend internationalen Verpflichtungen von Deutschland zurückgenommen werden müssen (zur Rückführung von radioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung nach Deutschland siehe auch BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH: HAW-Rückführung). Die Beladung in Frankreich erfolgt durch die französische Firma Orano. Von deutscher Seite wird dabei geprüft, dass die Annahmebedingungen für die Lagerung im Brennelemente-Zwischenlager Philippsburg eingehalten werden. Die Beladung des Behälters verlief ordnungsgemäß anhand der vorgegebenen und geprüften Ablaufpläne.
Darüber hinaus überwacht es die Kernkraftwerke kontinuierlich mittels der Kernreaktorfernüberwachung (KFÜ). - Im April 2024 wurden keine meldepflichtigen Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet.
- Die grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung zum Stilllegungsverfahren für das französische Kernkraftwerk Fessenheim endete am 30. April 2024. Das Umweltministerium hat zusammen mit dem Regierungspräsidium Freiburg die ausgelegten Unterlagen gesichtet, bewertet und zu ihnen Stellung genommen. Die Stellungnahme des Landes [PDF; 04/24; 360 KB] begrüßt den zeitnahen Rückbau des Kernkraftwerks und kommt zu dem Schluss, dass wenn der Rückbau so durchgeführt wird, wie er in den Unterlagen beschrieben ist, keine relevanten negativen Konsequenzen auf deutschem Staatsgebiet zu erwarten sind. Störfälle oder sonstige Vorkommnisse mit Folgen für Baden-Württemberg sind nicht zu erwarten, können aber auch nicht völlig ausgeschlossen werden. Daher ist eine stringente und engmaschige Überwachung weiterhin notwendig. Die Stellungnahme des Landes enthält Hinweise zur Intensivierung der vorgesehenen Überwachung.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg wendete im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde etwa 13 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen auf. Darüber hinaus überwacht es die Kernkraftwerke kontinuierlich mittels der Kernreaktorfernüberwachung (KFÜ).
- Im März 2024 wurde ein meldepflichtiges Ereignis in baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
- Die grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung zum Stilllegungsverfahren für das französische Kernkraftwerk Fessenheim ist am 25. März 2024 gestartet und läuft noch bis zum 30. April 2024 (siehe Öffentliche Bekanntmachungen).
Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat als für die deutsche Beteiligung federführende Behörde in Zusammenarbeit mit dem Regierungspräsidium Freiburg und den Gemeinden Neuenburg und Hartheim die Auslegung der Unterlagen auf deutscher Seite organisiert, so dass potentiell betroffene Bürgerinnen und Bürger ihre Belange einbringen können. Das Umweltministerium und das Regierungspräsidium Freiburg haben eine Stellungnahme [PDF; 04/24; 360 KB] des Landes Baden-Württemberg erarbeitet.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg wendete im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde etwa 30 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen auf. Darüber hinaus überwacht es die Kernkraftwerke kontinuierlich mittels der Kernreaktorfernüberwachung (KFÜ).
- Im Februar 2024 wurde ein meldepflichtiges Ereignis in baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
- Die Kerntechnische Entsorgung Karlsruhe GmbH (KTE) informierte das Umweltministerium als zuständige Aufsichtsbehörde über bei Erdarbeiten gefundene Kontaminationen im Überwachungsbereich der Entsorgungsbetriebe der KTE. Betroffen ist ein abgetrenntes und mit einem Zaun versehenes Baufeld, welches auf dem eingezäunten Gelände des Karlsruher Instituts für Technologie – Campus Nord liegt. Die weitere Klärung des Sachverhalts läuft momentan. Eine Gefährdung von Mensch und Umwelt bestand aufgrund Umfang und Fundort der Kontamination nicht.
Mit dem 14. Gesetz zur Änderung des Atomgesetztes (AtG) wurde erstmalig auch eine periodische Sicherheitsüberprüfung (PSÜ) für die Entsorgungsbetriebe der KTE als kerntechnische Einrichtung mit einer Genehmigung nach Paragraf 9 AtG gefordert. Das zwischen der KTE, der Aufsichtsbehörde und dem zugezogenen Gutachter abgestimmte Überprüfungskonzept berücksichtigte die besondere Situation der Entsorgungsbetriebe als Lager- und Konditionierungsanlage. Die erste PSÜ wurde 2020 vorgelegt und vom zugezogenen Sachverständigen geprüft. Empfehlungen des Sachverständigen betrafen weitere Detailüberprüfungen und Ergänzungen im Betriebsregelwerk, zum Beispiel im Bereich der Wartungen. Die Empfehlungen und Hinweise des zugezogenen Sachverständigen wurden umgesetzt beziehungsweise werden in die nächsten PSÜen aufgenommen. Die erste sicherheitstechnische PSÜ bei den Entsorgungsbetrieben ist damit erfolgreich abgeschlossen. - Das Kernkraftwerk Fessenheim wurde 2020 endgültig abgeschaltet. Seit August 2022 sind alle Brennelemente vom Standort entfernt. Die Vorbereitungen für den Rückbau sind im Gange. Für den Rückbau selbst ist ein Stilllegungsdekret der französischen Regierung erforderlich, mit dem der Rückbau genehmigt wird. Im Rahmen dieses Verfahrens ist vom 25. März bis 30. April 2024 eine grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen. Das Umweltministerium wird das Verfahren bekannt machen und die Unterlagen online bereitstellen, so dass Bürgerinnen und Bürgern Stellungnahmen abgeben können (ist zwischenzeitlich erfolgt, siehe öffentliche Bekanntmachungen).
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg wendete im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde etwa acht Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen auf. Darüber hinaus überwacht es die Kernkraftwerke kontinuierlich mittels der Kernreaktorfernüberwachung (KFÜ).
- Im Januar 2024 wurde kein meldepflichtiges Ereignis in baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet.
- Das Umweltministerium erteilte im Januar 2024 die 30. Stilllegungs- und Abbaugenehmigung (30. SG) zur Demontage der Resteinrichtungen im Hauptwastelager (HWL) der Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK) [PDF; 01/24; 424 KB]. Mit der 30. SG werden unter anderem Demontagen verschiedener verfahrenstechnischer Einrichtungen, Anpassungen und Demontagen von lüftungstechnischen Komponenten und bauliche Maßnahmen zur Schaffung von Durchbrüchen und Freiräumen gestattet. Die WAK soll nach Planungen des Betreibers bis 2047 in mehreren Schritten abgebaut werden (Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK) mit Verglasungseinrichtung (VEK)).