- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg wendete im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde etwa 30 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen auf. Darüber hinaus überwacht es die Kernkraftwerke kontinuierlich mittels der Kernreaktorfernüberwachung (KFÜ).
- Im Februar 2024 wurde ein meldepflichtiges Ereignis in baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
- Die Kerntechnische Entsorgung Karlsruhe GmbH (KTE) informierte das Umweltministerium als zuständige Aufsichtsbehörde über bei Erdarbeiten gefundene Kontaminationen im Überwachungsbereich der Entsorgungsbetriebe der KTE. Betroffen ist ein abgetrenntes und mit einem Zaun versehenes Baufeld, welches auf dem eingezäunten Gelände des Karlsruher Instituts für Technologie – Campus Nord liegt. Die weitere Klärung des Sachverhalts läuft momentan. Eine Gefährdung von Mensch und Umwelt bestand aufgrund Umfang und Fundort der Kontamination nicht.
Mit dem 14. Gesetz zur Änderung des Atomgesetztes (AtG) wurde erstmalig auch eine periodische Sicherheitsüberprüfung (PSÜ) für die Entsorgungsbetriebe der KTE als kerntechnische Einrichtung mit einer Genehmigung nach Paragraf 9 AtG gefordert. Das zwischen der KTE, der Aufsichtsbehörde und dem zugezogenen Gutachter abgestimmte Überprüfungskonzept berücksichtigte die besondere Situation der Entsorgungsbetriebe als Lager- und Konditionierungsanlage. Die erste PSÜ wurde 2020 vorgelegt und vom zugezogenen Sachverständigen geprüft. Empfehlungen des Sachverständigen betrafen weitere Detailüberprüfungen und Ergänzungen im Betriebsregelwerk, zum Beispiel im Bereich der Wartungen. Die Empfehlungen und Hinweise des zugezogenen Sachverständigen wurden umgesetzt beziehungsweise werden in die nächsten PSÜen aufgenommen. Die erste sicherheitstechnische PSÜ bei den Entsorgungsbetrieben ist damit erfolgreich abgeschlossen. - Das Kernkraftwerk Fessenheim wurde 2020 endgültig abgeschaltet. Seit August 2022 sind alle Brennelemente vom Standort entfernt. Die Vorbereitungen für den Rückbau sind im Gange. Für den Rückbau selbst ist ein Stilllegungsdekret der französischen Regierung erforderlich, mit dem der Rückbau genehmigt wird. Im Rahmen dieses Verfahrens ist vom 25. März bis 30. April 2024 eine grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen. Das Umweltministerium wird das Verfahren bekannt machen und die Unterlagen online bereitstellen, so dass Bürgerinnen und Bürgern Stellungnahmen abgeben können (ist zwischenzeitlich erfolgt, siehe öffentliche Bekanntmachungen).
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg wendete im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde etwa acht Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen auf. Darüber hinaus überwacht es die Kernkraftwerke kontinuierlich mittels der Kernreaktorfernüberwachung (KFÜ).
- Im Januar 2024 wurde kein meldepflichtiges Ereignis in baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet.
- Das Umweltministerium erteilte im Januar 2024 die 30. Stilllegungs- und Abbaugenehmigung (30. SG) zur Demontage der Resteinrichtungen im Hauptwastelager (HWL) der Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK) [PDF; 01/24; 424 KB]. Mit der 30. SG werden unter anderem Demontagen verschiedener verfahrenstechnischer Einrichtungen, Anpassungen und Demontagen von lüftungstechnischen Komponenten und bauliche Maßnahmen zur Schaffung von Durchbrüchen und Freiräumen gestattet. Die WAK soll nach Planungen des Betreibers bis 2047 in mehreren Schritten abgebaut werden (Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK) mit Verglasungseinrichtung (VEK)).