Die Kerntechnische Entsorgung Karlsruhe GmbH (KTE) ist zuständig für alle Rückbauaktivitäten an stillgelegten kerntechnischen Versuchs- und Prototypanlagen am Standort des Karlsruher Instituts für Technologie – Campus Nord und für die notwendigen Entsorgungstätigkeiten der nuklearen Abfälle. Alleinige Gesellschafterin der Kerntechnische Entsorgung Karlsruhe GmbH ist die bundeseigene Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH (EWN).
Kontrollschwerpunkte des Ministeriums
Bis die Anlagen der Kerntechnische Entsorgung Karlsruhe GmbH soweit abgebaut sind, dass sie aus dem Geltungsbereich des Atomgesetzes entlassen werden können, unterliegen der Restbetrieb und der Abbau weiterhin einer intensiven Kontrolle durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft. Schwerpunkte sind dabei:
- Überwachung der festgelegten Radioaktivitätsgrenzwerte zum Schutz der Umgebung und des Personals,
- die Verfolgung meldepflichtiger Ereignisse sowie sonstiger eingetretener Störungen und
- die Bewertung von genehmigungs- und nicht genehmigungspflichtigen Veränderungen in der Anlage sowie die Erteilung weiterer Stilllegungsgenehmigungen.