Die im Jahre 1991 endgültig abgeschaltete Kompakte Natriumgekühlte Kernreaktoranlage (KNK II) wird seit 1993 zurückgebaut. Die Kompakte Natriumgekühlte Kernreaktoranlage wurde von 1971 bis 1974 zunächst mit einem thermischen Kern (Neutronen mit geringer Energie lösen die Spaltung aus) als Kompakte Natriumgekühlte Kernreaktoranlage I und dann ab 1977 mit zwei „schnellen“ Kernen (Neutronen mit hoher Energie lösen die Spaltung aus) als Schnellbrüterkraftwerk Kompakte Natriumgekühlte Kernreaktoranlage II betrieben. Das Versuchskraftwerk wurde mit einer thermischen Leistung von 58 Megawatt beziehungsweise mit einer elektrischen Leistung von 20 Megawatt betrieben.
Es ist vorgesehen, die Anlage Kompakte Natriumgekühlte Kernreaktoranlage II bis 2035 in zehn Schritten mit zehn Stilllegungsgenehmigungen vollständig bis zur „grünen Wiese“ abzubauen.
Im Juli 2021 erteilte das Umweltministerium die 10. Stilllegungs- und Abbaugenehmigung (10. SG) [PDF; 07/21; 330 KB] und damit letzte Genehmigung zum vollständigen Abbau der Anlage. Sie umfasst den Rückbau der verbliebenen Hilfs- und Versorgungssysteme und den Abriss aller Gebäude. Auf ihrer Grundlage hat der Genehmigungsinhaber unter anderem bereits Einrichtungen der Natriumwaschanlage, bis auf die Waschbehälter, sowie die gesamte Abwassersammelanlage demontiert.
Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft ist die zuständige Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde.