Der schwerwassermoderierte Tankreaktor war seit 1963 als Neutronenquelle für Forschungszwecke und zur Produktion von Radionukliden betrieben worden. Er wurde am 21. Dezember 1981 endgültig abgeschaltet und danach auf der Grundlage von sechs Stilllegungsgenehmigungen in den jetzigen Zustand des „sicheren Einschlusses” überführt.
Nach der Entfernung aller Brennelemente aus dem Reaktor und der Entsorgung der Kernbrennstoffe wurden zunächst die Schwerwasserkreisläufe teilweise demontiert oder verschlossen und die nicht mehr erforderlichen Anlagenteile abgebaut. Für den sicheren Einschluss wurde der Reaktorblock vollständig entleert, alle Verbindungen nach außen dicht verschlossen und ein System zur gezielten Entlüftung und Überwachung des Aktivitätseinschlusses installiert.
Messprogramm zum Nachweis der Kontaminationsfreiheit
Die Abbauarbeiten wurden unter Wahrung des Schutzes des Personals und der Umgebung durchgeführt. Nach Abbau der Anlagenteile wurden die Gebäude der Anlage einem umfangreichen Messprogramm zum Nachweis ihrer Kontaminationsfreiheit unterworfen. An den Stellen, an denen die Kontrollmessungen Kontaminationen ergaben, vor allem im Reaktorgebäude und im Lagerbeckengebäude, wurde so lange dekontaminiert, bis auch hier die festgelegten Grenzwerte unterschritten waren.
Die Grenzwerte waren so festgelegt worden, dass die Strahlenexposition der Bevölkerung bei einer Verwertung oder Deponierung des Abrissmaterials unter 10 Mikrosievert pro Jahr liegt. Mit diesem Nachweis waren die Voraussetzungen für die letzten beiden Schritte getroffen, in denen das ehemalige Lagerbeckengebäude und das Gebäude mit der ehemaligen Lüftungszentrale der Anlage abgerissen wurde.
Seit Oktober 1996 beschränkt sich die Anlage Forschungsreaktor 2 auf das Reaktorgebäude mit eingeschlossenem Reaktorblock. In der von Kontaminationen freien Reaktorhalle ist nun eine ständige Ausstellung zur Geschichte der Kernforschung untergebracht. Die Planungen für den vollständigen Rückbau des Forschungsreaktors 2 laufen derzeit.
Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft ist die zuständige Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde.