Die Entsorgungsbetriebe bestehen aus siebzehn Teilbetriebsstätten. Brennbare Abfälle werden in einer Verbrennungsanlage im Volumen reduziert, nicht brennbare in einer 1500-Tonnen-Presse zu Presslingen verarbeitet, die in 200-Liter-Fässer verpackt werden. Flüssige wässrige Abfälle werden in Eindampfanlagen aufkonzentriert, die Verdampferkonzentrate in Zementieranlagen, in der auch andere radioaktive Abfälle verarbeitet werden, mit Zement vergossen und verfestigt.
In der Gerätedekontaminationshalle werden wiederverwertbare Reststoffe sowie Geräte und Werkzeuge von an ihrer Oberfläche haftenden radioaktiven Stoffen gesäubert, das heißt dekontaminiert. Falls sie danach die behördlichen Freigabekriterien erfüllen, werden sie der Wiederverwertung zugeführt. Andernfalls handelt es sich um radioaktiven Abfall. In zwei Verschrottungsanlagen werden radioaktive Anlagenteile, auch großvolumige aus Kernkraftwerken, meist fernbedient zerkleinert und der Zementierung zugeführt oder endlagergerecht verpackt.
Die Entsorgungsbetriebe verfügen ferner über Analyselabore, Strahlenschutzlabore und über eine Transportleitstelle. Jede Bewegung radioaktiver Reststoffe von einer Betriebsstätte zur andern und die Herkunft des radioaktiven Abfalls, seine Menge und Nuklidzusammensetzung, Fassinhalte, Termine und sonstige Protokolle werden erfasst.
Die Tätigkeiten erfolgen auf der Grundlage entsprechender Umgangsgenehmigungen nach Paragraf 9 des Atomgesetzes und den damit verbundenen Auflagen. Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft ist die zuständige atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde.