- Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befand sich während des Berichtszeitraums im Volllastbetrieb. An mehreren Tagen wurde die Reaktorleistung auf Anforderung des Lastverteilers abgesenkt.
- Das Kernkraftwerk Philippsburg 2 befand sich im Berichtszeitraum im Volllastbetrieb. An mehreren Tagen wurde die Leistung der Anlage aufgrund auf Anforderung des Lastverteilers abgesenkt, an einem Tag wurde die Reaktorleistung aufgrund des Ausfalls einer Hauptkühlmittelpumpe abgesenkt.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 31 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Die Kernkraftwerke Neckarwestheim II und Philippsburg 2 befanden sich während des Berichtszeitraums im Volllastbetrieb. An jeweils zwei Tagen wurde die Reaktorleistung auf Anforderung der Lastverteiler abgesenkt
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 27 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befand sich während der ersten Monatshälfte in der Jahresrevision. Schwerpunkt der diesjährigen Revision waren u. a. Inspektionen am Generator. Seit dem 22. Oktober befindet sich das Kernkraftwerk Neckarwestheim II wieder im Volllastbetrieb.
- Das Kernkraftwerk Philippsburg 2 befand sich im Berichtszeitraum im Volllastbetrieb. An zwei Tagen wurde die Leistung der Anlage aufgrund einer Turbinenprüfung und auf Anforderung des Lastverteilers abgesenkt.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 55,75 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Im Oktober 2015 wurde ein meldepflichtiges Ereignis in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet:
Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken
- Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befand sich im Berichtszeitraum im Streckbetrieb (d. h. langsame Absenkung der Leistung vor der Jahresrevision). Während des Streckbetriebs erfolgte zu verschiedenen Zeiten eine Nachkalibrierung der Neutronenflussmessung. Ende September wurde die Anlage zur Jahresrevision abgefahren.
- Das Kernkraftwerk Philippsburg 2 befand sich im Berichtszeitraum im Volllastbetrieb. An drei Tagen kam es zu einer Leistungsabsenkung auf Anforderung des Lastverteilers.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 26,5 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Im September 2015 wurden vier meldepflichtige Ereignisse in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet:Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken
- Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befand sich in der ersten Hälfte des Berichtszeitraums im Volllastbetrieb. Mitte August wurde mit dem Streckbetrieb (d. h. langsame Absenkung der Leistung vor der Jahresrevision) begonnen. Ende August erfolgte eine Nachkalibrierung der Neutronenflussmessung.
- Das Kernkraftwerk Philippsburg 2 befand sich im Berichtszeitraum im Volllastbetrieb. An einem Tag kam es zu einer Leistungsabsenkung zur Präqualifikation für Primärregelungen, mit der Lastschwankungen durch den vermehrten Ausbau der erneuerbaren Energien kompensiert werden sollen. An einem weiteren Tag kam es zu einer geringfügigen Leistungsabsenkung.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 16,5 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Im August 2015 wurden zwei meldepflichtige Ereignisse in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet:
Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken
- Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befand sich im Berichtszeitraum im Volllastbetrieb. An zwei Tagen wurde die Leistung des Kernkraftwerks auf Anforderung des Lastverteilers abgesenkt.
- Das Kernkraftwerk Philippsburg 2 befand sich im Berichtszeitraum zunächst in der Jahresrevision. Schwerpunkt der diesjährigen Revisionstätigkeiten war der Rücktausch des Maschinentransformators sowie Inspektionen an Notstromdieseln. Seit dem 25. Juli befindet sich das Kernkraftwerk Philippsburg 2 im Volllastbetrieb.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 47,25 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Im Juli wurde der Erörterungstermin als Bestandteil des atomrechtlichen Verfahrens für die Stilllegungs- und 1. Abbaugenehmigung (1. SAG) für das Kernkraftwerk Philippsburg 1 durchgeführt. Die dort erörterten Einwendungen werden im weiteren Rahmen des Genehmigungsverfahrens berücksichtigt.
- Im Juli 2015 wurden zwei meldepflichtige Ereignisse in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet. Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken
- Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befand sich im Berichtszeitraum im Volllastbetrieb. An drei Tagen wurde die Leistung des Kernkraftwerks auf Anforderung des Lastverteilers abgesenkt.
- Das Kernkraftwerk Philippsburg 2 befand sich im Berichtszeitraum zunächst im Streckbetrieb (d. h. langsame Absenkung der Leistung vor der Jahresrevision). Am 19. Juni wurde die Anlage zur Jahresrevision abgefahren.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 33,25 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Im Juni wurde der Erörterungstermin als Bestandteil des atomrechtlichen Verfahrens für die Stilllegungs- und erste Abbaugenehmigung (1. SAG) für das Kernkraftwerk Neckarwestheim I durchgeführt. Die dort erörterten Einwendungen werden im weiteren Rahmen des Genehmigungsverfahrens berücksichtigt.
- Im Juni 2015 wurden drei meldepflichtige Ereignisse in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet.Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken
- Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befand sich im Berichtszeitraum im Volllastbetrieb. An mehreren Tagen wurde die Leistung des Kernkraftwerks auf Anforderung des Lastverteilers abgesenkt. An einem Tag wurde die Reaktorleistung des Kernkraftwerks Neckarwestheim II aufgrund einer Störung im Sekundärkreis reduziert.
- Das Kernkraftwerk Philippsburg 2 befand sich im Berichtszeitraum zunächst im Volllastbetrieb. An einem Tag wurde die Reaktorleistung des Kernkraftwerks Philippsburg 2 zur Durchführung einer Turbinenprüfung abgesenkt, an zwei Tagen aufgrund von Anforderung des Lastverteilers. Am 13. Mai wurde mit dem Streckbetreib (d. h. langsame Absenkung der Leistung vor der Jahresrevision) begonnen.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 35 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Im Mai 2015 wurde ein meldepflichtiges Ereignis in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken.
- Die Kernkraftwerke Neckarwestheim II und Philippsburg 2 befanden sich im April im Volllastbetrieb. An mehreren Tagen wurde die Reaktorleistung der Kernkraftwerke Neckarwestheim II und Philippsburg 2 aufgrund von Anforderungen der Lastverteiler reduziert.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 33,5 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Am 21.04.2015 fand die 8. Sitzung der Informationskommission zum Kernkraftwerk Neckarwestheim statt.
- Im April 2015 wurden zwei meldepflichtige Ereignisse in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet. Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken
- Die Kernkraftwerke Neckarwestheim II und Philippsburg 2 befanden sich im März im Volllastbetrieb. An jeweils zwei Tagen wurde die Reaktorleistung der Kernkraftwerke Neckarwestheim II und Philippsburg 2 aufgrund von Anforderungen der Lastverteiler reduziert. An jeweils einem Tag wurde die Reaktorleistung wegen einer Turbinenprüfung abgesenkt.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 25,5 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Die Kernkraftwerke Neckarwestheim II und Philippsburg 2 befanden sich im Februar im Volllastbetrieb. An drei Tagen wurde die Reaktorleistung der Kernkraftwerke Neckarwestheim II und Philippsburg 2 aufgrund von Anforderungen der Lastverteiler reduziert.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 16 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Im Februar 2015 wurde ein meldepflichtiges Ereignis in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet. Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken
- Im Februar 2015 hat die Auslegung des Antrags der EnBW Kernkraft GmbH auf Erteilung der Stilllegungs- und ersten Abbaugenehmigung (1. SAG) für das Kernkraftwerk Philippsburg 1 (KKP 1) nach § 7 Abs. 3 des Atomgesetztes begonnen.
- Die Kernkraftwerke Neckarwestheim II und Philippsburg 2 befanden sich im Januar im Volllastbetrieb. An mehreren Tagen wurde die Reaktorleistung der Kernkraftwerke Neckarwestheim II und Philippsburg 2 aufgrund von Anforderungen der Lastverteiler reduziert. An einem Tag kam es im Kernkraftwerk Neckarwestheim II zu einer Lastabsenkung wegen einer Überprüfung eines Kondensators.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 17,75 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Im Januar 2015 wurden zwei meldepflichtige Ereignisse in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet: Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken
- Im Januar 2015 hat die Auslegung des Antrags der EnBW Kernkraft GmbH auf Erteilung der Stilllegungs- und ersten Abbaugenehmigung (1. SAG) für das Kernkraftwerk Neckarwestheim I (GKN I) nach § 7 Abs. 3 des Atomgesetztes begonnen.