- Die Kernkraftwerke Neckarwestheim II und Philippsburg 2 befanden sich im Dezember im Volllastbetrieb. An jeweils einem Tag wurde die Reaktorleistung der Kernkraftwerke Neckarwestheim II und Philippsburg 2 aufgrund einer Turbinenprüfung reduziert. Zu jeweils zwei weiteren Leistungsabsenkungen kam es aufgrund von Anforderungen der Lastverteiler.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 28 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Im Dezember 2014 wurden drei meldepflichtige Ereignisse in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet.Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken
- Die Kernkraftwerke Neckarwestheim II und Philippsburg 2 befanden sich im November im Volllastbetrieb.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 48 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Im November 2014 wurde ein meldepflichtiges Ereignis in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet:
Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken - Im November wurden die atomrechtlichen Genehmigungen für die Fortführung des Betriebs der Kernkraftwerke Neckarwestheim I und Neckarwestheim II sowie Philippsburg 1 und Philippsburg 2 bzw. für die Fortführung des Stilllegungsbetriebs und des Abbaus des Kernkraftwerks Obrigheim auf der Grundlage einer weiterentwickelten Aufbauorganisation erteilt.
Die Kernkraftwerksblöcke Neckarwestheim I und Philippsburg 1 haben mit der Änderung des Atomgesetzes im August 2011 die Berechtigung zum Leistungsbetrieb verloren. Diese Kernkraftwerksblöcke befinden sich seither und auch weiterhin im sogenannten Nachbetrieb (Betrieb auf Basis der Betriebsgenehmigung ohne Berechtigung zum Leistungsbetrieb). Die Antragstellerin passt mit der neuen Aufbauorganisation die Organisationsform an die mit der 13. Novelle des Atomgesetzes entstandene geänderte Betriebssituation bzw. die geänderte Perspektive des Leistungsbetriebs der Anlagen an. Die Änderungen betreffen die Aufbauorganisation, d. h. die Gliederung der Organisation in Fach- und Teilbereiche sowie die Zuweisung der Aufgaben an diese Organisationseinheiten. Die technische Beschaffenheit und die Betriebsweise von GKN I, GKN II, KKP 1 und KKP 2 sowie der Stilllegungsbetrieb und der Abbau von KWO werden nicht geändert.
- Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II hat zu Beginn des Berichtszeitraums die Jahresrevision abgeschlossen. Ein Schwerpunkt der diesjährigen Revisionstätigkeiten war die Grundüberholung von einer der vier Hauptkühlmittelpumpen, welche gutachterlich und aufsichtlich begleitet wurde. Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde kam nach der Bewertung aller Revisionsmaßnahmen zu dem Ergebnis, dass dem Wiederanfahren des Kernkraftwerks Neckarwestheim II nichts entgegensteht.
- Seit dem Wiederanfahren nach der Jahresrevision befindet sich das Kernkraftwerk Neckarwestheim II im Volllastbetrieb. An zwei Tagen im Berichtszeitraum wurde die Leistung des Kernkraftwerks Neckarwestheim II auf Anforderung des Lastverteilers abgesenkt.
- Das Kernkraftwerk Philippsburg 2 befand sich während des Berichtszeitraums im Volllastbetrieb. Im Berichtszeitraum wurde die Leistung des Kernkraftwerks Philippsburg 2 an einem Tag wegen einer Prüfung an einer Turbine und an zwei weiteren Tagen auf Anforderung des Lastverteilers abgesenkt.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 35,5 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Am 23.10.2014 fand die 7. Sitzung der Informationskommission zum Kernkraftwerk Neckarwestheim statt.
- Im Oktober 2014 wurde kein meldepflichtiges Ereignis in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet.
- Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II hat zu Beginn des Berichtszeitraums die Jahresrevision begonnen. Ein Schwerpunkt der diesjährigen Revisionstätigkeiten war die Grundüberholung von einer der vier Hauptkühlmittelpumpen. Das Kernkraftwerkwerk Philippsburg 2 befand sich während des Berichtszeitraums im Volllastbetrieb.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 27 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Im September 2014 wurde 1 meldepflichtiges Ereignis in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet:Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken
- Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befand sich zu Beginn des Berichtszeitraums im Volllastbetrieb. Am 10. August wurde mit dem Streckbetrieb (d. h. das langsame Absenken der Leistung vor der Jahresrevision) begonnen.
- Das Kernkraftwerkwerk Philippsburg 2 hat die Jahresrevision am Ende des Berichtszeitraums beendet. Schwerpunkt der diesjährigen Revisionstätigkeiten war die Prüfung und der Austausch von Brennelement-Zentrierstiften am unteren Kerngerüst. Seit dem 26. August befindet sich das Kernkraftwerk Philippsburg 2 im Volllastbetrieb.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 13,00 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Im August 2014 wurde 1 meldepflichtiges Ereignis in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet.
Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken
- Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befand sich im Berichtszeitraum im Volllastbetrieb. An einem Tag wurde die Leistung des Kernkraftwerks aufgrund eines kurzzeitigen Ausfalls einer Hauptkühlmittelpumpe abgesenkt.
- Das Kernkraftwerkwerk Philippsburg 2 befand sich im Berichtszeitraum in der Jahresrevision. Schwerpunkt der diesjährigen Revisionstätigkeiten war die Prüfung und der Austausch von Brennelement-Zentrierstiften am unteren Kerngerüst.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 41, 75 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Im Juli 2014 wurde 1 meldepflichtiges Ereignis in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet.Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken
- Am 14.07.2014 fand die 6. Sitzung der Informationskommission zum Kernkraftwerk Neckarwestheim statt.
- Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befand sich im Berichtszeitraum im Volllastbetrieb. An zwei Tagen wurde die Leistung des Kernkraftwerks auf Anforderung des Lastverteilers bzw. aufgrund einer Turbinenprüfung abgesenkt.
- Das Kernkraftwerkwerk Philippsburg 2 befand sich in der ersten Hälfte des Berichtszeitraums im Streckbetreib (das heißt das langsame Absenken der Leistung vor der Jahresrevision). Am 21. Juni wurde das Kernkraftwerk zur Jahresrevision abgefahren.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 24,50 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Im Juni 2014 wurden 2 meldepflichtige Ereignisse in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet.Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken
- Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befand sich im Berichtszeitraum im Volllastbetrieb. An einem Tag wurde die Leistung des Kernkraftwerks auf Anforderung des Lastverteilers abgesenkt.
- Das Kernkraftwerkwerk Philippsburg 2 befand sich im Berichtszeitraum im Streckbetrieb (d. h. das langsame Absenken der Leistung vor der Jahresrevision). An einem Tag wurde die Leistung des Kernkraftwerks aufgrund eines Arbeitsprogramms zum Nachweis des verbesserten Ausgleichs von größeren Lastschwankungen im Stromnetz abgesenkt.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 23,75 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Im Mai 2014 wurde 1 meldepflichtiges Ereignis in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet: Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken
- Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befand sich im Berichtszeitraum im Volllastbetrieb. An zwei Tagen wurde die Leistung des Kernkraftwerks auf Anforderung des Lastverteilers abgesenkt.
- Das Kernkraftwerkwerk Philippsburg 2 befand sich bis kurz vor Ende des Berichtszeitraums im Volllastbetrieb. An einem Tag wurde die Leistung des Kernkraftwerks aufgrund einer Turbinenprüfung abgesenkt. Gegen Ende des Berichtszeitraums wurde mit dem Streckbetrieb (d. h. langsame Absenkung der Leistung vor der Jahresrevision) begonnen.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 43 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Im April 2014 wurden 4 meldepflichtige Ereignisse in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet:Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken
- Das meldepflichtige Ereignis „Ausfall einer Not-und Nachkühlkette durch fehlgestellte Armatur im Kernkraftwerk Neckarwestheim (Block II)“ vom 03.10.2013 wurde vom Betreiber im Rahmen einer ganzheitlichen Ereignisanalyse untersucht. Die Erkenntnisse aus der Analyse führten zu dem Ergebnis, dass die Einstufung nach der INES-Skala (international nuclear event scale) der IAEA von Stufe 0 (unterhalb der Skala) auf Stufe 1 zu ändern ist. Diese Einstufung ergibt sich aufgrund der Basiseinstufung der Stufe 0 plus 1 aufgrund von Mängeln in der Sicherheitskultur.
- Der Betreiber hat für den Standort Neckarwestheim Anträge zum Umgang mit radioaktiven Stoffen nach § 7 Strahlenschutzverordnung für das geplante Standortabfalllager (SAL) und das Reststoffbearbeitungszentrum (RBZ) beim Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg eingereicht. Parallel dazu wurden entsprechende Bauanträge bei der Gemeinde Neckarwestheim eingereicht.
- Die Kernkraftwerke Philippsburg 2 und Neckarwestheim II befanden sich im Berichtszeitraum im Volllastbetrieb. An mehreren Tagen wurde die Leistung der Kernkraftwerke auf Anforderung der Lastverteiler bzw. aufgrund einer Turbinenprüfung abgesenkt.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 17,50 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Im März 2014 wurden drei meldepflichtige Ereignisse in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet:Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken
- Die Kernkraftwerkwerke Philippsburg 2 und Neckarwestheim II befanden sich im Berichtszeitraum im Volllastbetrieb. An drei Tagen wurde die Leistung der Kernkraftwerke auf Anforderung der Lastverteiler abgesenkt.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde im Berichtsmonat 31,25 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Im Februar 2014 wurden zwei meldepflichtige Ereignisse in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet:Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken
- Die Kernkraftwerkwerke Philippsburg 2 und Neckarwestheim II befanden sich im Berichtszeitraum im Volllastbetrieb. An mehreren Tagen wurde die Leistung der Kernkraftwerke auf Anforderung der Lastverteiler sowie aufgrund von Turbinenprüfungen abgesenkt.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 24,50 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Im Januar 2014 wurden zwei meldepflichtige Ereignisse in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet:Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken