- Die Kernkraftwerkwerke Philippsburg 2 und Neckarwestheim II befanden sich im Berichtszeitraum im Volllastbetrieb. An mehreren Tagen wurde die Leistung der Kernkraftwerke auf Anforderung der Lastverteiler abgesenkt.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 14 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Im Dezember 2013 wurde ein meldepflichtiges Ereignis in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
- Am 09.12.2013 fand die 5. Sitzung der Informationskommission zum Standort Neckarwestheim statt.
- Das Kernkraftwerk Philippsburg 2 befand sich im Berichtszeitraum im Volllastbetrieb. Am 03. November kam es aufgrund einer routinemäßigen Wiederkehrenden Prüfung (WKP) zu einer Lastabsenkung.
- Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II nahm nach einem Stillstand aufgrund eines Brennelementewechsels am 09. November den Leistungsbetrieb wieder auf. Seitdem befindet sich das Kernraftwerk Neckarwestheim II im Volllastbetrieb. Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat zu den im Zusammenhang mit dem Kurzstillstand aufgeworfenen Fragestellungen in der Pressemitteilung vom 19.11.2013 sowie in dem offenen Brief vom 18.11.2013 ausführlich Stellung genommen.
Offenen Brief hier herunterladen [PDF, 85 KB] - Im Berichtszeitraum wurden zwei meldepflichtige Ereignisse in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
- Am 26.11.2013 fand die 5. Sitzung der Informationskommission zum Standort Philippsburg statt.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 41,50 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie die für die atomrechtliche Aufsicht der in Betrieb befindlichen Kernkraftwerke zuständigen Landesbehörden haben im November 2012 „Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke“ festgelegt, die die "Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke" vom 21. Oktober 1977 und die sogenannten Störfall-Leitlinien vom 18. Oktober 1983 ersetzen. Im November 2013 hat der Bund/Länderausschuss für Atomkernenergie (Hauptausschuss) die Interpretationen zu den Sicherheitsanforderungen verabschiedet und am 29. November veröffentlicht. Interpretationsspielräume in den Sicherheitsanforderungen werden durch die Interpretationen geschlossen und ein einheitlicher Vollzug ermöglicht.
- Das Kernkraftwerk Philippsburg 2 befand sich im Berichtszeitraum im Volllastbetrieb. Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befand sich in der ersten Hälfte des Berichtsmonats in der Jahresrevision.
- Nach dem Wiederanfahren nach der Jahresrevision war das Kernkraftwerk Neckarwestheim II für ca. zwei Wochen im Volllastbetrieb. Nach einem frühzeitig identifizierten Brennelementedefekt wurde das Kernkraftwerk Neckarwestheim II vom Betreiber vorsorglich abgefahren. Bei dem Austausch des betroffenen Brennelements kam es zu einem Anstieg der radioaktiven Emissionen aus dem Kernkraftwerk. Diese lagen bei weniger als einem Prozent der genehmigten Tagesemission.
- Im Oktober 2013 wurden sechs meldepflichtige Ereignisse in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken. Das Ereignis „Ausfall einer Not-und Nachkühlkette durch fehlgestellte Armatur im Kernkraftwerk Neckarwestheim (Block II)“ wurde dabei als Eilmeldung gemeldet.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 48,25 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befand sich in der ersten Hälfte des Berichtsmonats im Volllastbetrieb und in der zweiten Monatshälfte in der Jahresrevision. Das Kernkraftwerk Philippsburg 2 befand sich im Berichtszeitraum im Volllastbetrieb. An einem Tag wurde die Leistung des Kernkraftwerks Philippsburg 2 aufgrund eines Schalterdefekts abgesenkt.
- Im September 2013 wurden vier meldepflichtige Ereignisse in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 38 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befand sich im Berichtsmonat im Volllastbetrieb. An einem Tag wurde die Leistung des Kernkraftwerks Neckarwestheim II um mehr als 8% auf Anforderung des Lastverteilers abgesenkt. Das Kernkraftwerk Philippsburg 2 beendete im Berichtszeitraum die Jahresrevision und befand sich im restlichen Berichtsmonat im Vollastbetrieb.
- Im August 2013 wurden fünf meldepflichtige Ereignisse in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 40,25 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befand sich im Berichtsmonat im Volllastbetrieb. Das Kernkraftwerk Philippsburg 2 befand sich im Berichtszeitraum noch in der Jahresrevision. Aufgrund des meldepflichtigen Ereignisses „Verformtes Brennelement sowie ein gebrochener Brennelement-Zentrierstift im Kernkraftwerk Philippsburg (Block 2)“ wurden umfangreiche Prüfungen und Reparaturmaßnahmen am oberen Kerngerüst durchgeführt.
- Im Juli 2013 wurden zwei meldepflichtige Ereignisse in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 48,5 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Im Rahmen der Stilllegungs- und ersten Abbaugenehmigung für das Kernkraftwerk Neckarwestheim I ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Am 04.07.2013 fand hierzu ein Scopingtermin mit den zuständigen Behörden, Gemeinden, Umweltverbänden (BUND und NABU) sowie dem Bund der Bürgerinitiativen Mittlerer Neckar (BBMN) statt. Der Scopingtermin diente der Festlegung von Art und Umfang der für die Umweltverträglichkeitsprüfung beizubringenden Unterlagen.
- Am 23.07.2013 fand die 4. Sitzung der Informationskommission zum Standort Neckarwestheim statt.
- Am 27.07.2013 ist das Standortauswahlgesetz für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle in Kraft getreten (weitere Informationen auf der Internetseite des Bundesumweltministeriums: www.bmuv.de).
- Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befand sich im Berichtsmonat im Volllastbetrieb. An mehreren Tagen wurde die Leistung des Kernkraftwerks Neckarwestheim II auf Anforderung des Lastverteilers bzw. zur Durchführung von Prüfungen abgesenkt. Das Kernkraftwerk Philippsburg 2 befand sich im Berichtszeitraum in der Jahresrevision. Aufgrund des meldepflichtigen Ereignisses „Verformtes Brennelement sowie ein gebrochener Brennelement-Zentrierstift im Kernkraftwerk Philippsburg (Block 2)“ müssen umfangreiche Prüfungen und Reparaturmaßnahmen am oberen Kerngerüst durchgeführt werden.
- Im Juni 2013 wurde ein meldepflichtiges Ereignis in den baden-württembergischen Kernkraftwerken (KKP II) gemeldet (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 39,25 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Zur Vorbereitung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die Stilllegungs- und 1. Abbaugenehmigung für das Kernkraftwerk Philippsburg 1 (KKP I) fand am 10.06.2013 im Umweltministerium ein sogenanntes Scopinggespräch statt. In diesem Gespräch wurden mit Vertretern aus anderen Behörden, umliegenden Gemeinden und Umweltverbänden Gegenstand, Umfang und Methoden der UVP besprochen.
- Am 25.06.2013 fand die 4. Sitzung der Informationskommission zum Standort Philippsburg mit Beteiligung von Minister Untersteller statt.
- Am 28.06.2013 hat der Deutsche Bundestag das Standortauswahlgesetz für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle beschlossen. (Weitere Informationen auf der Internetseite des Bundesumweltministeriums unter
www.bmuv.de/pressemitteilung/altmaier-endlagersuchgesetz-staerkt-den-demokratischen-konsens-in-deutschland/
- Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befand sich im Berichtsmonat im Volllastbetrieb. Am 01.05., am 05.05., am 10.05. und 13.05. wurde die Leistung des Kernkraftwerks Neckarwestheim II jeweils auf Anforderung des Lastverteilers abgesenkt. Das Kernkraftwerk Philippsburg 2 wurde in der Nacht vom 3. auf den 4. Mai zur planmäßigen Jahresrevision abgefahren.
- Im Mai 2013 wurden neun Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken (hier) gemeldet. Die meisten dieser Ereignisse sind auf die Jahresrevision des Kernkraftwerks Philippsburg 2 zurückzuführen. In der Revision erfolgt routinemäßig eine Vielzahl von Prüfungen, bei denen auch Schäden und Befunde festgestellt werden, die nach den Kriterien der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung gemeldet werden müssen.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 40,5 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Die Kernkraftwerke Neckarwestheim II und Philippsburg 2 befanden sich im Berichtsmonat im Leistungsbetrieb. Das Kernkraftwerk Philippsburg 2 wurde mit einer Leistung von ca. 92% (sogenannter Streckbetrieb vor der am 4. Mai beginnenden Revision) betrieben, Neckarwestheim II mit Volllast. Am 06.04 wurde die Leistung des Kernkraftwerks Neckarwestheim II aufgrund einer Turbinenprüfung sowie am 14.04. und 18.04. jeweils auf Anforderung des Lastverteilers abgesenkt.
- Im April 2013 wurden drei Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken (hier) gemeldet.
- Am 18.04.2013 fand die 3. Sitzung der Informationskommission zum Standort Neckarwestheim statt.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 43 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Die Kernkraftwerke Neckarwestheim II und Philippsburg 2 befanden sich im Berichtsmonat im Leistungsbetrieb. Das Kernkraftwerk Philippsburg 2 wurde mit einer Leistung von ca. 93% betrieben, Neckarwestheim II mit Volllast. Am 08.03., am 17. und 18.03. sowie am 23. und 24.03. wurde die Leistung des Kraftwerks Neckarwestheim II jeweils auf Anforderung des Lastverteilers abgesenkt.
- Im März 2013 wurde ein meldepflichtiges Ereignis in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 36 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Die Kernkraftwerke Neckarwestheim II und Philippsburg 2 befanden sich im Berichtsmonat im Volllastbetrieb. Auf Anforderung des Lastverteilers wurde am 1. Februar die Leistung des Kernkraftwerks Neckarwestheim II sowie am 5. Januar die Leistung des Kernkraftwerks Philippsburg 2 abgesenkt. Darüber hinaus kam es im Kernkraftwerk Philippsburg 2 am 08.02. zu einer Leistungsabsenkung aufgrund eines Fehleinfalls von Steuerstäben (siehe meldepflichtige Ereignisse).
- Im Februar 2013 wurde ein meldepflichtiges Ereignis in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 35,75 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Die Kernkraftwerke Neckarwestheim II und Philippsburg 2 befanden sich im Berichtsmonat im Leistungsbetrieb. An Neujahr liefen beide Anlagen aufgrund von Anforderungen des Lastverteilers auf reduzierter Leistung. Ab dem 2. Januar wurde Philippsburg 2 mit ca. 93% Leistung betrieben, Neckarwestheim II mit Volllast. Am 05.01., am 29.01. und am 31.01. wurde die Leistung des Kraftwerks Neckarwestheim II jeweils auf Anforderung des Lastverteilers abgesenkt, am 12.01. gab es eine Leistungsabsenkung aufgrund einer Turbinenprüfung.
- Im Januar 2013 wurden drei Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet.
Mehr - Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 33 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Am 29. Januar hat das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg seinen Abschlussbericht zur Aufarbeitung von drei meldepflichtigen Ereignissen in den Jahren 2009 und 2010 vorgelegt. Damals war es im Kernkraftwerk Philippsburg 2 zu drei Ereignissen gekommen, die vom Betreiber der Anlage als nicht meldepflichtig eingestuft wurden. An dieser Einstufung gab es nach Hinweisen in einem anonymen Schreiben erhebliche Zweifel. Im November 2011 erging deshalb der Auftrag an ein externes Gutachterbüro (Physikerbüro Bremen), die Ereignisse genau zu untersuchen und eine eigene Einschätzung vorzunehmen. Zur Aufarbeitung der aufsichtlichen Tätigkeiten wurde eine interne Arbeitsgruppe eingesetzt, deren Aufgabe es war Abläufe selbstkritisch zu hinterfragen und eventuell Maßnahmen zur Verbesserung vorzulegen. Der Abschlussbericht, der die diskutierten Ereignisse in sicherheitstechnischer Hinsicht einordnet und Schlussfolgerungen aus dem behördlichen Umgang mit den Ereignissen zieht, wurde zusammen mit den Gutachten und den zugehörigen Pressemitteilungen im Internet veröffentlicht.