- Das Kernkraftwerk Philippsburg 2 befand sich bis zum 20.12. im Leistungsbetrieb. In der Nacht vom 20. auf den 21.12. wurde die Anlage aufgrund von Befunden an Halterungen von Lüftungskanälen im Notspeisegebäude abgefahren (siehe Meldepflichtiges Ereignis „Defekte Bolzen an Halterungen von Lüftungskanälen im Notspeisegebäude im Kernkraftwerk Philippsburg (Block 2)“). Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befand sich während des Berichtszeitraums im Leistungsbetrieb. Über die Weihnachtstage wurde die Reaktorleistung auf Anforderung des Lastverteilers reduziert.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 25 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Innerhalb der Genehmigungsverfahren zur Stilllegung und zum Abbau der Kernkraftwerke Philippsburg 2 und Neckarwestheim II fanden Scoping-Termine statt (für Neckarwestheim II am 29.11., für Philippsburg 2 am 12.12.). Der Scoping-Termin ist eine Besprechung zwischen dem Antragsteller und den am Genehmigungsverfahren beteiligten Behörden, die dazu dient, den Antragsteller über den Untersuchungsrahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung und darüber, welche Unterlagen er vorlegen muss, zu informieren. Die Scoping-Termine fanden erstmals in einem atomrechtlichen Verfahren in Deutschland öffentlich statt.
- Am 14.12. wurde der letzte Behälter mit abgebrannten Brennelementen aus dem Kernkraftwerk Philippsburg 1 in das Standortzwischenlager Philippsburg transportiert. Philippsburg 1 ist somit brennelementfrei. Dadurch reduziert sich das radioaktive Inventar der Anlage um ca. einen Faktor hundert.
- Im Dezember 2016 wurden zwei meldepflichtige Ereignisse in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet:Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken
- Das Kernkraftwerk Philippsburg 2 befand sich während des Berichtszeitraums im Leistungsbetrieb. Am 13.11. wurde die Reaktorleistung aufgrund einer Turbinenprüfung und am 20.11. auf Anforderung des Lastverteilers reduziert. Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befand sich während des Berichtszeitraums im Leistungsbetrieb. Am 20.11. wurde die Reaktorleistung auf Anforderung des Lastverteilers reduziert. Vom Abend des 26.11. bis zum Morgen des 27.11. wurde die Reaktorleistung aufgrund einer Leckagesuche am Kondensator und einer Turbinenprüfung reduziert.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 32 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Am 22.11. hat das Umweltministerium den Ende Juni verhängten Anlieferstopp auf Deponien für freigemessene Abfälle aus dem Rückbau kerntechnischer Anlagen aufgehoben. Der Anlieferstopp wurde verhängt, da die Strahlenschutzverordnung die wesentliche Frage nicht ausreichend beantwortet, ob auch bei der Nachnutzung von stillgelegten Deponien mit freigemessenen Abfällen nur eine Dosis im Bereich von 10 Mikrosievert möglich ist. Zum Vergleich: Die mittlere Dosis aufgrund der natürlichen Strahlenbelastung beträgt ca. 2.100 Mikrosievert im Jahr. Die offenen Fragen wurden durch Berechnungen, die das Öko-Institut im Auftrag des Umweltministeriums durchgeführt hat, geklärt: Auch bei einer Nachnutzung von Deponien geht keine Gefährdung von den freigemessenen Abfällen aus.
Weitere Informationen:
Pressemitteilung vom 22.11.2016Gutachten des Öko-Instituts [11/16; 1 MB]
- Im November 2016 wurden drei meldepflichtige Ereignisse in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet: Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken
- Das Kernkraftwerk Philippsburg 2 befand sich während des Berichtszeitraums im Volllastbetrieb. Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befand sich während des Berichtszeitraums im Leistungsbetrieb. Vom späten Abend des 29.09. bis zum Nachmittag des 30.10. wurde die Reaktorleistung reduziert. Grund war die Suche nach einem Leck am Kondensator.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 31 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Im Oktober 2016 wurden ein meldepflichtiges Ereignis in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet: Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken
- Das Kernkraftwerk Philippsburg 2 befand sich während des Berichtszeitraums im Volllastbetrieb. Am 29.09. wurde die Reaktorleistung auf Anforderung des Lastverteilers reduziert. Im Kernkraftwerk Neckarwestheim fand vom 02.09.2016 bis zum 22.09.2016 die jährliche Revision statt. Seit dem 22.09.2016 befindet sich die Anlage wieder im Leistungsbetrieb.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 25 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Im September 2016 wurden drei meldepflichtige Ereignisse in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet:Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken
- Das Kernkraftwerk Philippsburg 2 befand sich während des Berichtszeitraums im Volllastbetrieb. An einem Tag wurde die Reaktorleistung auf Anforderung des Lastverteilers reduziert. Am 29.08. wurde die Leistung aufgrund einer Turbinenprüfung reduziert. Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befand sich während des Berichtszeitraums im Streckbetrieb für die Jahresrevision 2016.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 25,5 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Im August 2016 wurde kein meldepflichtiges Ereignis in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet.
- Das Kernkraftwerk Philippsburg 2 befand sich während des Berichtszeitraums im Volllastbetrieb. An zwei Tagen wurde die Reaktorleistung auf Anforderung des Lastverteilers reduziert. Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befand sich ab dem 25.07.2016 im Streckbetrieb für die Jahresrevision 2016.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 27,5 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Im Juli 2016 wurde ein meldepflichtiges Ereignis in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet: Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken
- Nach Abschluss der Revision ist das Kernkraftwerk Philippsburg 2 seit dem 01.06.2016 wieder im Leistungsbetrieb. An einem Tag wurde die Reaktorleistung auf Anforderung des Lastverteilers reduziert. Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befand sich während des Berichtszeitraums im Volllastbetrieb. An einem Tag wurde die Reaktorleistung aufgrund einer Turbinenprüfung und Arbeiten am Kühlturm reduziert.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 27 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Im Juni 2016 wurde ein meldepflichtiges Ereignis in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet:Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken
- Das Kernkraftwerk Philippsburg 2 befand sich im Berichtszeitraum in der Revision. Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befand sich während des Berichtszeitraums im Volllastbetrieb. An mehreren Tagen wurde die Reaktorleistung auf Anforderung des Lastverteilers reduziert, an zwei Tagen wegen Arbeiten am Kühlturm.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 36 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Im Zusammenhang mit vorgetäuschten Wiederkehrenden Prüfungen (WKP) im KKP 2 hat das UM im April 2016 eine aufsichtliche Anordnung erlassen. Zwei Anordnungspunkte wurden vom Betreiber im Mai erfüllt:
- Prüfung der zuletzt durchgeführten WKPen,
- Maßnahmen, mit denen eine Täuschung bei WKPen praktisch ausgeschlossen
werden kann.
Die Anordnung sowie weitere Informationen könnenhier abgerufen werden. - Im Mai 2016 wurden 3 meldepflichtige Ereignisse in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet: Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken
- Das Kernkraftwerk Philippsburg 2 befand sich zu Beginn des Berichtszeitraums im Streckbetrieb (d. h. langsame Absenkung der Leistung vor der Revision). Am 08. April 2016 wurde die Anlage zur Revision abgefahren.
- Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befand sich während des Berichtszeitraums im Volllastbetrieb. An drei Tagen wurde die Reaktorleistung auf Anforderung des Lastverteilers reduziert.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 43 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Im April 2016 wurde bekannt, dass es im Kernkraftwerk Philippsburg 2 zu Täuschungen bei Wiederkehrenden Prüfungen (WKP) gekommen ist. Es wurden 9 WKP protokolliert, aber nicht durchgeführt. Bei 15 weiteren WKP wurden Termindiskrepanzen (Vor- und Rückdatierungen) festgestellt. Das Umweltministerium hat mit einer Anordnung auf diese Vorfälle reagiert. Die Anordnung sowie weitere Informationen können hier abgerufen werden.
- Am 27.04.2016 fand die 9. Sitzung der Informationskommission zum Kernkraftwerk Philippsburg statt.
- Im April 2016 wurden 4 meldepflichtige Ereignisse in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
- Das Kernkraftwerk Philippsburg 2 befand sich im Berichtszeitraum im Streckbetrieb (d. h. langsame Absenkung der Leistung vor der Revision). An einem Tag wurde die Reaktorleistung auf Anforderung des Lastverteilers reduziert.
- Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befand sich während des Berichtszeitraums im Volllastbetrieb. An zwei Tagen wurde die Reaktorleistung auf Anforderung des Lastverteilers reduziert. An einem Tag kam es zu einer Leistungsreduzierung aufgrund eines Ausfalls im Kühlturm; an einem weiteren Tag wurde die Reaktorleistung wegen eines Tests an der Hauptspeisewasserpumpe sowie einer Turbinenprüfautomatik reduziert.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 22,75 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Im März 2016 wurden zwei meldepflichtige Ereignisse in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
- Die Kernkraftwerke Neckarwestheim II und Philippsburg 2 befanden sich während des Berichtszeitraums im Volllastbetrieb. An jeweils mehreren Tagen wurde die Reaktorleistung auf Anforderung der Lastverteiler reduziert.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 23 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Im Februar 2016 wurde ein meldepflichtiges Ereignis in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet
(siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken). - Am 23. und 24.02.2016 fanden die Termine zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Rückbau der 2er-Blöcke statt. Vertreter des Umweltministeriums waren an beiden Terminen anwesend und standen für Fragen zur Verfügung.
- Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befand sich während des Berichtszeitraums im Volllastbetrieb. An zwei Tagen wurde die Reaktorleistung wegen einer Turbinenprüfung und auf Anforderung des Lastverteilers reduziert. An einem Tag kam es nach einem Fehler bei einer Überprüfung eines Notstromdiesels zu einer weiteren Lastabsenkung.
- Das Kernkraftwerk Philippsburg 2 befand sich im Berichtszeitraum im Volllastbetrieb. An einem Tag wurde die Leistung der Anlage auf Anforderung des Lastverteilers abgesenkt.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 16,25 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Im Januar 2016 wurden zwei meldepflichtige Ereignisse in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet:Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken