Im Zuge der Prüfung des meldepflichtigen Ereignisses im Kernkraftwerk Philippsburg, Block 2 (KKP 2) vom 1. März 2016 (Meldepflichtiges Ereignis 02/2016) hat das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft unter anderem festgestellt, dass eine für den 10. Dezember 2015 protokollierte Wiederkehrende Prüfung (WKP) mit einem Prüfstrahler nicht die zu erwartende Anzeige in der Kernreaktor-Fernüberwachung (KFÜ) erzeugt hatte. Die daraufhin eingeleiteten Überprüfungen ergaben, dass insgesamt neun Wiederkehrende Prüfungen an Einrichtungen der Strahlenmesstechnik zwar vollständig protokolliert, aber nicht durchgeführt worden waren. Bei 15 weiteren Prüfungen wurden Termindiskrepanzen (Vor- und Rückdatierungen) festgestellt.
Die Wiederkehrende Prüfungen sind ein wichtiges Instrument, um zu gewährleisten, dass eine Anlage genehmigungskonform und mit der erforderlichen Schadensvorsorge betrieben wird. Auf die neun vorgetäuschten Wiederkehrenden Prüfungen und die 15 Wiederkehrende Prüfungen mit Termindiskrepanzen reagierte das Umweltministerium als zuständige Aufsichtsbehörde mit einer aufsichtlichen Anordnung. Das Kernkraftwerk Philippsburg 2 durfte danach erst unter Erfüllung von Voraussetzungen wieder in Betrieb gehen.
Den ebenfalls in der Anordnung geforderten Bericht zur Ereignisanalyse hat der Betreiber nach dem Wiederanfahren fristgerecht vorgelegt. Die zur Erfüllung der Anordnung ergriffenen Maßnahmen und die Erkenntnisse aus der Ereignisanalyse wurden und werden von der Aufsichtsbehörde und von zugezogenen Sachverständigen bewertet, ebenso wird die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüft.