- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg wendete im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde 12 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen auf. Darüber hinaus überwacht es die Kernkraftwerke kontinuierlich mittels der Kernreaktorfernüberwachung (KFÜ).
- Im März wurden drei meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet, über die das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zeitnah die Öffentlichkeit informierte (Übersicht meldepflichtige Ereignisse). Zudem traten fünf meldepflichtige Ereignisse in den Entsorgungsbetrieben sowie je eines in der Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe, im Reststoffbearbeitungszentrum Neckarwestheim und im Abfall-Zwischenlager Neckarwestheim auf, die im Folgenden kurz beschrieben wird.
- Entsorgungsbetriebe
- Am 4. März wurden bei einer Prüfung an einer Schlauchklappe in der Abluftanlage der Verbrennung Risse in beiden Lagerhaltern der Welle des Klappenblattes festgestellt. Die Lüftungsanlage lief weiterhin im Normalbetrieb und die Reparatur wurde veranlasst.
- In der Gerätedekontamination der Entsorgungsbetriebe wurde am 13. März ein Schaden an einer Brandschutztür festgestellt. Dieser konnte im Rahmen einer Sofortmaßnahme behoben werden und ein Änderungsverfahren zum Austausch der Tür ist bereits eingeleitet.
- Am 18. März wurde im Lager der Entsorgungsbetriebe eine wiederkehrende Prüfung an der seismischen Instrumentierung durchgeführt, in deren Zuge die Lüftungsanlage geplant und kontrolliert herunterfährt. Nach Durchführung der Prüfung konnte die Lüftungsanlage aufgrund einer Störung in der Steuerung nicht wieder hochgefahren werden. Die Störung wurde beseitigt und die Lüftungsanlage war am Folgetag wieder im Normalbetrieb.
- Im Zuge einer wiederkehrenden Prüfung der Unterdrücke wurden am 24. März mehrere Abweichungen von den Sollwerten festgestellt. Als Ursache konnte eine defekte Tordichtung identifiziert werden, welche instandgesetzt wird.
- Im Rahmen der Ursachenforschung zu einem anderen meldepflichtigen Ereignis wurde am 24. März festgestellt, dass Sicherungen gefallen waren, die Auswirkungen auf die Lüftungssteuerung hatte. Der Betrieb der Lüftungsanlage war jedoch weiterhin gegeben.
- Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe
- Im Anbau Süd der im Rückbau befindlichen Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe wurde am 17. März festgestellt, dass der Abschirmcontainerübernahmewagen der Fassausschleuse nicht angefahren werden konnte. Die Schleusarbeiten wurden daraufhin eingestellt und die Fachtechnik wurde mit der technischen Klärung beauftragt.
- Reststoffbearbeitungszentrum Neckarwestheim und Abfall-Zwischenlager Neckarwestheim
- Am 9. März kam es im Rahmen von geplanten Wartungs- und Prüfarbeiten an der unterbrechungsfreien Stromversorgung durch die Gesellschaft für nukleares Reststoffrecycling mbH zu einer kurzfristigen Störung der gemeinsam vom Reststoffbearbeitungszentrums Neckarwestheim und vom Abfall-Zwischenlager Neckarwestheim genutzten Anlage der unterbrechungsfreien Stromversorgung. Als Folge war die Stromversorgung der daran angeschlossenen Systeme des Reststoffbearbeitungszentrums Neckarwestheim und des Abfall-Zwischenlagers Neckarwestheim kurzzeitig unterbrochen.
- Entsorgungsbetriebe
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg wendete im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde 14 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen auf. Darüber hinaus überwacht es die Kernkraftwerke kontinuierlich mittels der Kernreaktorfernüberwachung (KFÜ).
- Im Februar wurden keine meldepflichtigen Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet. Es traten zwei meldepflichtige Ereignisse in der Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK), ein meldepflichtiges Ereignis in den Entsorgungsbetrieben sowie eines in dem Reststoffbearbeitungszentrum Philippsburg auf, die im Folgenden kurz beschrieben wird.
- Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe
- Im Zuge einer Wiederkehrenden Prüfung wurde am 25. Februar ein Mangel an einem Dacheinlauf des Prozessgebäudes festgestellt. An der Decke waren rund um das Fallrohr der Regenwasserleitung Tropfen zu erkennen. Da das Wasser von außen in das Gebäude gedrungen ist und die Gebäudehülle als sicherheitstechnisch wichtige Einrichtung eingestuft ist, handelt es sich um einen Schaden an einer sicherheitstechnisch wichtigen Einrichtung.
- Am 25. Februar wurde im Rahmen eines Kontrollganges festgestellt, dass eine Zuluftklappe defekt war. Sie befand sich in Offenstellung und konnte nicht mittels Stellantrieb gefahren werden. Verfärbungen am Stellantrieb wiesen auf einen Defekt der Elektronik hin, wobei dies keinen weiteren Einfluss auf die Lüftungsanlage hatte. Der Stellantrieb wurde innerhalb von 24 Stunden ausgetauscht. Eine Untersuchung der Platine zeigte, dass elektronische Bauteile auf dieser defekt waren.
- Entsorgungsbetriebe
- Durch die Störung eines Aerosol-Monitors der Fortluftüberwachung an einem Kamin der Entsorgungsbetriebe stand am 7. Februar die Direktmessung der Fortluft außerhalb der Betriebszeiten für etwa zwei Stunden nicht zur Verfügung. Die Bilanzierung der Ableitungen stand jedoch uneingeschränkt zur Verfügung.
- Reststoffbearbeitungszentrum Philippsburg
- Im Reststoffbearbeitungszentrum Philippsburg kam es am 24. Februar zum Ausfall eines Sammlers der Fortluftüberwachung. Grund dafür war der Defekt eines Lüfters. Dadurch wurden sowohl der Strahlenschutzalarm als auch der Lüftungs-Vor- und Hauptalarm ausgelöst und die Lüftung auslegungsgemäß abgeschaltet. Auch der Gebäudeabschluss wurde auslegungsgemäß automatisch ausgelöst, wodurch eine unkontrollierte Ableitung radioaktiver Stoffe in die Umgebung ausgeschlossen werden kann. Der Gebäudeabschluss wurde von der herbeigerufenen Bereitschaft kontrolliert.
- Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg wendete im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde etwa 15 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen auf. Darüber hinaus überwacht es die Kernkraftwerke kontinuierlich mittels der Kernreaktorfernüberwachung (KFÜ).
- Im Januar wurden keine meldepflichtigen Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet. Es trat ein meldepflichtiges Ereignis in den Entsorgungsbetrieben auf, das im Folgenden kurz beschrieben wird.
- Am 28. Januar konnte nach einer wiederkehrenden Prüfung an der Elektroinstallation des Analyselabors und der Reparaturwerkstatt der durch die Prüfung planmäßig ausgelöste Alarm nicht quittiert werden. Ursache war eine Fehlfunktion in einem Standard-Netzteil.