- Die Kernkraftwerke Neckarwestheim II und Philippsburg 2 befanden sich während des Berichtszeitraums im Leistungsbetrieb. Beide Kraftwerke haben im Zeitraum vom 23.12. bis 31.12.2017 auf Anforderung des Lastverteilers mehrfach die Leistung reduziert. Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II hat zusätzlich am 10.12.2017 die Leistung auf Anforderung des Lastverteilers reduziert.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde 28 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Am 18. und 19.12.2017 fand der letzte Transport abgebrannter Brennelemente vom Kernkraftwerk Obrigheim ins Zwischenlager Neckarwestheim statt (siehe Castortransport per Transportschiff). Als zuständige Aufsichtsbehörde hat das UM den Transport sowie die Behälterhandhabung im Kernkraftwerk Obrigheim und im Zwischenlager Neckarwestheim überwacht. Während des Transports hat die LUBW Messungen des Strahlenpegels durchgeführt.
- Im Dezember 2017 wurde ein meldepflichtiges Ereignis in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet: Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken
- Das Kernkraftwerk Philippsburg 2 befand sich während des Berichtszeitraums im Leistungsbetrieb. Am 20.11.2017 hat es auf Anforderung des Lastverteilers die Leistung reduziert. Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befand sich während des Berichtszeitraums im Leistungsbetrieb. Am 5.11., am 19.11. und am 20.11.2017 hat es jeweils auf Anforderung des Lastverteilers die Leistung reduziert. Am 11. und 12.11.2017 hat es die Leistung aufgrund von Lecksucharbeiten am Kondensator abgesenkt.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde 21 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Am 16.11.2017 fand der vierte von insgesamt fünf Transporten abgebrannter Brennelemente vom Kernkraftwerk Obrigheim ins Zwischenlager Neckarwestheim statt (siehe Castortransport per Transportschiff). Als zuständige Aufsichtsbehörde hat das UM den Transport sowie die Behälterhandhabung im Kernkraftwerk Obrigheim und im Zwischenlager Neckarwestheim überwacht. Während des Transports hat die LUBW Messungen des Strahlenpegels durchgeführt.
- Im November 2017 wurden drei meldepflichtige Ereignisse in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet: Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken
- Das Kernkraftwerk Philippsburg 2 befand sich während des Berichtszeitraums im Leistungsbetrieb. Am 2.10., am 5.10., am 23.10. und am 28.und 29.10.2017 hat es jeweils auf Anforderung des Lastverteilers die Leistung reduziert. Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befand sich während des Berichtszeitraums im Leistungsbetrieb. Am 7.10., am 22.10. und am 28. und 29.10.2017 hat es jeweils auf Anforderung des Lastverteilers die Leistung reduziert. Am 21.10.2017 kam es zu einer Leistungsabsenkung aufgrund eines fehlerhaften Einfalls von Steuerstäben während einer Wiederkehrenden Prüfung.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde 22 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Am 11.10.2017 fand der dritte von insgesamt fünf Transporten abgebrannter Brennelemente vom Kernkraftwerk Obrigheim ins Zwischenlager Neckarwestheim statt (siehe Transport von Brennelementen). Mitarbeiter des Ministeriums und der LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen Naturschutz haben den Transport überwacht.
- Im Oktober 2017 wurde kein meldepflichtiges Ereignis in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet.
- Das Kernkraftwerk Philippsburg 2 befand sich während des Berichtszeitraums im Leistungsbetrieb. Am 10.09., am 11.09. und am 13.09.2017 hat es jeweils auf Anforderung des Lastverteilers die Leistung reduziert. Im Kernkraftwerk Neckarwestheim II wurde vom 01.09. bis zum 28.09. die Jahresrevision 2017 durchgeführt. Seit dem Abend des 28.09. ist das Kraftwerk wieder im Leistungsbetrieb.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde 36 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Am 06.09.2017 fand der zweite von insgesamt fünf Brennelementtransporten vom Kernkraftwerk Obrigheim ins Zwischenlager Neckarwestheim statt.
- Im September 2017 wurde ein meldepflichtiges Ereignis in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet (sieheMeldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
- Das Kernkraftwerk Philippsburg 2 befand sich während des Berichtszeitraums im Leistungsbetrieb. Am 4.8., am 6.8 und am 12.8.2017 hat es jeweils auf Anforderung des Lastverteilers die Leistung reduziert. Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befand sich im Berichtszeitraum im Streckbetrieb vor der Jahresrevision 2017.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde 28 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Im August 2017 wurde kein meldepflichtiges Ereignis in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet.
- Die Kernkraftwerke Philippsburg 2 und Neckarwestheim II befanden sich während des Berichtszeitraums im Leistungsbetrieb. Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II hat am 8.7.2017 seine Leistung aufgrund einer Turbinenprüfung abgesenkt. Beim Kernkraftwerk Philippsburg 2 wurde die Leistung am 23.7., am 29.7 und 30.7.2017 jeweils auf Anforderung des Lastverteilers abgesenkt.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden‐Württemberg hat im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde 36 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Im Juli 2017 wurde ein meldepflichtiges Ereignis in den baden‐württembergischen Kernkraftwerken gemeldet (sieheMeldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken">).
- Die Kernkraftwerke Philippsburg 2 und Neckarwestheim II befanden sich während des Berichtszeitraums im Leistungsbetrieb. Beide Kernkraftwerke haben am 04.06., 07.06.., 24.06. und 25.06. die Leistung auf Anforderung des Lastverteilers abgesenkt.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde 23 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Am 28.06. fand der erste von voraussichtlich fünf Transporten der abgebrannten Brennelemente aus dem stillgelegten Kernkraftwerk Obrigheim in das Zwischenlager Neckarwestheim statt. Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat den Transport als zuständige atomrechtliche Aufsichtsbehörde überwacht (siehe auch Pressemitteilung vom 29.06.2017).
- Im Juni 2017 wurden zwei meldepflichtige Ereignisse in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
- Das Kernkraftwerk Philippsburg 2 wurde nach einem längeren Stillstand aufgrund von Befunden an Halterungen von Lüftungskanälen im Notspeisegebäude (siehe Meldepflichtiges Ereignis „Defekte Bolzen an Halterungen von Lüftungskanälen im Notspeisegebäude im Kernkraftwerk Philippsburg (Block 2)“) sowie der Durchführung der Jahresrevision am 15. Mai wieder angefahren und befindet sich seither im Leistungsbetrieb. Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befand sich während des Berichtszeitraums im Leistungsbetrieb.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 29 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat im Mai den Tätigkeitsbericht „Kernenergieüberwachung und Strahlenschutz in Baden-Württemberg 2016“ und den „Bericht über die Entsorgung von radioaktiven Abfällen und abgebrannten Brennelementen aus Baden-Württemberg“ auf seiner Internetseite veröffentlicht.
- Im Mai 2017 wurde kein meldepflichtiges Ereignis in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet.
- Das Kernkraftwerk Philippsburg 2 befindet sich weiterhin in einem Stillstand aufgrund von Befunden an Halterungen von Lüftungskanälen im Notspeisegebäude (siehe Meldepflichtiges Ereignis „Defekte Bolzen an Halterungen von Lüftungskanälen im Notspeisegebäude im Kernkraftwerk Philippsburg (Block 2)“) sowie der Durchführung der Jahresrevision. Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II wurde in der Nacht vom 6. auf den 7. April zu einem Brennelementwechsel heruntergefahren. Seit dem 21.04. befindet es sich wieder im Leistungsbetrieb.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 30 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima, und Energiewirtschaft hat am 07.04.2017 die 1. Stilllegungs- und Abbaugenehmigung (1. SAG) für das seit 2011 abgeschaltete Kernkraftwerk KKP 1 erteilt.
- Am 10.4. haben Umweltminister Franz Untersteller und EnBW-Vorstand Hans-Josef Zimmer mit der symbolischen Demontage eines Rohrbogens offiziell den Abbau von GKN I gestartet.
- Im April 2017 wurden zwei meldepflichtige Ereignisse in den baden-württembergischen Kernkraftwerken und ein meldepflichtiges Ereignis im Standortzwischenlager KKP gemeldet: Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken
- Das Kernkraftwerk Philippsburg 2 befindet sich aufgrund von Befunden an Halterungen von Lüftungskanälen im Notspeisegebäude (siehe Meldepflichtiges Ereignis „Defekte Bolzen an Halterungen von Lüftungskanälen im Notspeisegebäude im Kernkraftwerk Philippsburg (Block 2)“) sowie der Durchführung der Jahresrevision weiterhin in einem Stillstand. Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befand sich während des Berichtszeitraums im Streckbetrieb für den Brennelementwechsel im April 2017.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 35 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Im März 2017 wurde ein meldepflichtiges Ereignis in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet: Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken
- Das Kernkraftwerk Philippsburg 2 befindet sich weiterhin in einem Stillstand aufgrund von Befunden an Halterungen von Lüftungskanälen im Notspeisegebäude (siehe Meldepflichtiges Ereignis „Defekte Bolzen an Halterungen von Lüftungskanälen im Notspeisegebäude im Kernkraftwerk Philippsburg (Block 2)“) sowie der Durchführung der Jahresrevision. Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befand sich während des Berichtszeitraums im Leistungsbetrieb. Am 4.2. wurde die Reaktorleistung aufgrund einer Turbinenprüfung für ca. zwei Stunden abgesenkt.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 27 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima, und Energiewirtschaft hat am 3.2. die 1. Stilllegungs- und Abbaugenehmigung (1. SAG) für das seit 2011 abgeschaltete Kernkraftwerk GKN I erteilt.
- Im Februar 2017 wurde kein meldepflichtiges Ereignis in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet.
- Das Kernkraftwerk Philippsburg 2 befand sich im Januar aufgrund von Befunden an Halterungen von Lüftungskanälen im Notspeisegebäude (siehe Meldepflichtiges Ereignis „Defekte Bolzen an Halterungen von Lüftungskanälen im Notspeisegebäude im Kernkraftwerk Philippsburg (Block 2)“) und der Durchführung der Jahresrevision weiterhin im abgeschalteten Zustand. Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befand sich während des Berichtszeitraums im Volllastbetrieb.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 15 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Im Januar 2017 wurde ein meldepflichtiges Ereignis in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet:Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken