- Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befand sich im Berichtszeitraum in Leistungsbetrieb. Am 17. Dezember löste ein Schutzkreis nach dem Tausch einer Baugruppe fehlerhaft aus, was zur Abschaltung einer Hauptkühlmittelpumpe führte. Die Erkennung des Pumpenausfalls und die damit verbundene Leistungsreduktion erfolgte auslegungsgemäß. Nach Beheben des Fehlers wurde die Hauptkühlmittelpumpe wieder eingeschaltet und die Reaktorleistung angehoben. Am 18. Dezember wurde für Turbinenprüfen und Setzungsmessungen am Kühlturm eine Lastabsenkung durchgeführt. Am 30. Dezember hat es auf Anforderung des Lastverteilers die Leistung reduziert.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg wendete im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde 18 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen auf. Aufgrund der Corona-Pandemie hat es im Berichtsmonat wie auch in den vorherigen Monaten einige Sachverhalte, die bisher in den Anlagen kontrolliert wurden, entweder in Videokonferenzen mit Betreiberpersonal anhand von Einsichtnahmen in Aufzeichnungen und Unterlagen oder anhand von angeforderten und vom Betreiber elektronisch übermittelten Ausdrucken aus Rechnersystemen überprüft. Darüber hinaus überwacht es die Kernkraftwerke kontinuierlich mittels der Kernreaktorfernüberwachung (KFÜ).
- Im Dezember 2021 wurde kein meldepflichtiges Ereignis in baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet.
- Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befand sich im Berichtszeitraum in Leistungsbetrieb. Am 30. November hat es auf Anforderung des Lastverteilers die Leistung reduziert.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg wendete im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde 24 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen auf. Aufgrund der Corona-Pandemie hat es im Berichtsmonat wie auch in den vorherigen Monaten einige Sachverhalte, die bisher in den Anlagen kontrolliert wurden, entweder in Videokonferenzen mit Betreiberpersonal anhand von Einsichtnahmen in Aufzeichnungen und Unterlagen oder anhand von angeforderten und vom Betreiber elektronisch übermittelten Ausdrucken aus Rechnersystemen überprüft. Darüber hinaus überwacht es die Kernkraftwerke kontinuierlich mittels der Kernreaktorfernüberwachung (KFÜ)
- Im November 2021 wurden zwei meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet. (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken)
- Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befand sich im Berichtszeitraum in Leistungsbetrieb. Am 2. Oktober wurde für Turbinenprüfen und Setzungsmessungen am Kühlturm eine Lastabsenkung durchgeführt. Am 3. Oktober hat es auf Anforderung des Lastverteilers die Leistung reduziert.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg wendete im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde 36 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen auf.
Aufgrund der Corona-Pandemie hat es im Berichtsmonat wie auch in den vorherigen Monaten einige Sachverhalte, die bisher in den Anlagen kontrolliert wurden, entweder in Videokonferenzen mit Betreiberpersonal anhand von Einsichtnahmen in Aufzeichnungen und Unterlagen oder anhand von angeforderten und vom Betreiber elektronisch übermittelten Ausdrucken aus Rechnersystemen überprüft. Darüber hinaus überwacht es die Kernkraftwerke kontinuierlich mittels der Kernreaktorfernüberwachung (KFÜ). - Am 20. Oktober fand die Auftaktveranstaltung des Infoforums „Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz“ statt. Thema war der Stand des Rückbaus an allen drei baden-württembergischen Kernkraftwerksstandorten. Ministerin Thekla Walker stellte das neue Format und seine Zielsetzungen vor. In Kurzvorträgen berichteten Bedienstete des Ministeriums über aktuelle Rückbaumaßnahmen und deren Überwachung.
- Im Oktober 2021 wurde kein meldepflichtiges Ereignis in baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet.
- Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befand sich im Berichtszeitraum in Leistungsbetrieb. Am 23. September hat es auf Anforderung des Lastverteilers die Leistung reduziert.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde 15 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
Aufgrund der Corona-Pandemie hat es im Berichtsmonat wie auch in den vorherigen Monaten einige Sachverhalte, die bisher in den Anlagen kontrolliert wurden, entweder in Videokonferenzen mit Betreiberpersonal anhand von Einsichtnahmen in Aufzeichnungen und Unterlagen oder anhand von angeforderten und vom Betreiber elektronisch übermittelten Ausdrucken aus Rechnersystemen überprüft. Darüber hinaus überwacht es die Kernkraftwerke kontinuierlich mittels Kernreaktorfernüberwachung (KFÜ. - Im September 2021 wurde kein meldepflichtiges Ereignis in baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet.
- Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befand sich im Berichtszeitraum in Leistungsbetrieb. Am 08. August, am 14. August sowie am 17. August hat es auf Anforderung des Lastverteilers die Leistung reduziert. Des Weiteren hat es aufgrund einer externen Netzstörung ebenfalls am 17. August einen Lastabwurf auf Eigenbedarf durchgeführt, die Leistung wurde dabei auf circa 25 Prozent abgesenkt.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde 13 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
Aufgrund der Corona-Pandemie hat es im Berichtsmonat wie auch in den vorherigen Monaten einige Sachverhalte, die bisher in den Anlagen kontrolliert wurden, entweder in Videokonferenzen mit Betreiberpersonal anhand von Einsichtnahmen in Aufzeichnungen und Unterlagen oder anhand von angeforderten und vom Betreiber elektronisch übermittelten Ausdrucken aus Rechnersystemen überprüft. Darüber hinaus überwacht es die Kernkraftwerke kontinuierlich mittels der Kernreaktorfernüberwachung (KFÜ. - Im August 2021 wurde kein meldepflichtiges Ereignis in baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet.
- Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II hat am 09. Juli 2021 nach Abschluss der Jahresrevision den Leistungsbetrieb aufgenommen. Am 18. Juli sowie am 29. Juli hat es auf Anforderung des Lastverteilers die Leistung reduziert.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde 25 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
Aufgrund der Corona-Pandemie hat es im Berichtsmonat wie auch in den vorherigen Monaten einige Sachverhalte, die bisher in den Anlagen kontrolliert wurden, entweder in Videokonferenzen mit Betreiberpersonal anhand von Einsichtnahmen in Aufzeichnungen und Unterlagen oder anhand von angeforderten und vom Betreiber elektronisch übermittelten Ausdrucken aus Rechnersystemen überprüft. Darüber hinaus überwacht es die Kernkraftwerke kontinuierlich mittels der Kernreaktorfernüberwachung (KFÜ). - Im Juli 2021 wurde kein meldepflichtiges Ereignis in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet.
- Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II wurde am 11. Juni 2021 zur Jahresrevision abgefahren. Davor befand es sich im Streckbetrieb (Betrieb mit fallender Leistung). Im Rahmen der Revision erledigt der Betreiber ein umfangreiches Programm an Prüfungen, Instandhaltungen und Änderungen, wobei auch zerstörungsfreie Prüfungen an allen Heizrohren der vier Dampferzeuger durchgeführt werden. Der Hintergrund dieser Prüfungen sind die erstmals 2018 festgestellten rissartigen Wanddickenschwächungen in Umfangsrichtung, die von der Rohraußenseite ausgehen.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde 32 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
Aufgrund der Corona-Pandemie hat es im Berichtsmonat wie auch in den vorherigen Monaten einige Sachverhalte, die bisher in den Anlagen kontrolliert wurden, entweder in Videokonferenzen mit Betreiberpersonal anhand von Einsichtnahmen in Aufzeichnungen und Unterlagen oder anhand von angeforderten und vom Betreiber elektronisch übermittelten Ausdrucken aus Rechnersystemen überprüft. Darüber hinaus überwacht es die Kernkraftwerke kontinuierlich mittels der Kernreaktorfernüberwachung (KFÜ). - Im Juni 2021 wurden zwei meldepflichtige Ereignisse in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
- Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befand sich im Berichtszeitraum im Leistungsbetrieb.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde 16 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
Aufgrund der Corona-Pandemie hat es im Berichtsmonat wie auch in den vorherigen Monaten einige Sachverhalte, die bisher in den Anlagen kontrolliert wurden, entweder in Videokonferenzen mit Betreiberpersonal anhand von Einsichtnahmen in Aufzeichnungen und Unterlagen oder anhand von angeforderten und vom Betreiber elektronisch übermittelten Ausdrucken aus Rechnersystemen überprüft. Darüber hinaus überwacht es die Kernkraftwerke kontinuierlich mittels der Kernreaktorfernüberwachung (KFÜ)
- Im Mai 2021 wurde ein meldepflichtiges Ereignis in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
- Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befand sich im Berichtszeitraum im Leistungsbetrieb. Am 2. April und am 5. April hat es jeweils auf Anforderung des Lastverteilers und am 16. April aufgrund einer Turbinenprüfung und Setzungsmessungen am Kühlturm die Leistung reduziert.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde 17 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet. Aufgrund der Corona-Pandemie hat es im Berichtsmonat wie auch in den vorherigen Monaten einige Sachverhalte, die bisher in den Anlagen kontrolliert wurden, entweder in Videokonferenzen mit Betreiberpersonal anhand von Einsichtnahmen in Aufzeichnungen und Unterlagen oder anhand von angeforderten und vom Betreiber elektronisch übermittelten Ausdrucken aus Rechnersystemen überprüft. Darüber hinaus überwacht es die Kernkraftwerke kontinuierlich mittels Kernreaktorfernüberwachung (KFÜ).
- Im April 2021 wurde ein meldepflichtiges Ereignis in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
- Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befand sich im Berichtszeitraum im Leistungsbetrieb. Am 13. März, am 15. März, am 27. März und am 28. März hat es auf Anforderung des Lastverteilers die Leistung reduziert.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde 27 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
Aufgrund der Corona-Pandemie hat es im Berichtsmonat wie auch in den vorherigen Monaten einige Sachverhalte, die bisher in den Anlagen kontrolliert wurden, entweder in Videokonferenzen mit Betreiberpersonal anhand von Einsichtnahmen in Aufzeichnungen und Unterlagen oder anhand von angeforderten und vom Betreiber elektronisch übermittelten Ausdrucken aus Rechnersystemen überprüft. Darüber hinaus überwacht es die Kernkraftwerke kontinuierlich mittels der Kernreaktorfernüberwachung (KFÜ).
- Im März 2021 wurde kein meldepflichtiges Ereignis in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet.
- Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befand sich im Berichtszeitraum im Leistungsbetrieb. Am 7. Februar hat es auf Anforderung des Lastverteilers die Leistung reduziert.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde 16 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
Aufgrund der Corona-Pandemie hat es im Berichtsmonat wie auch in den vorherigen Monaten einige Sachverhalte, die bisher in den Anlagen kontrolliert wurden, entweder in Videokonferenzen mit Betreiberpersonal anhand von Einsichtnahmen in Aufzeichnungen und Unterlagen oder anhand von angeforderten und vom Betreiber elektronisch übermittelten Ausdrucken aus Rechnersystemen überprüft. Darüber hinaus überwacht es die Kernkraftwerke kontinuierlich mittels der Kernreaktorfernüberwachung (KFÜ) .
- Im Februar 2021 wurde ein meldepflichtiges Ereignis in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
- Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befand sich im Berichtszeitraum im Leistungsbetrieb. Am 16. Januar hat es aufgrund einer Turbinenprüfung sowie Setzungsmessungen am Kühlturm und am 21. Januar auf Anforderung des Lastverteilers die Leistung reduziert.
- Im Januar 2021 wurde ein meldepflichtiges Ereignis in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).