- Das Kernkraftwerk Philippsburg 2 befand sich während des Berichtszeitraums im Leistungsbetrieb. Es hat am 8.12., am 21.12. und am 30.12. auf Anforderung des Lastverteilers die Leistung reduziert. Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befand sich während des Berichtszeitraums im Leistungsbetrieb. Es hat am 2.12., vom 8. bis 10.12., am 21.12. und am 30.12. auf Anforderung des Lastverteilers die Leistung reduziert.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde 23 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat am 17.12. die atomrechtlichen Genehmigungen für den Umgang mit radioaktiven Stoffen in den Reststoffbearbeitungszentren (RBZ) und Standortabfalllagern (SAL) an den Standorten Neckarwestheim und Philippsburg erteilt. Der Betreiber plant, die Anlagen, in denen schwach- und mittelradioaktives Material vom Rückbau der Kernkraftwerke behandelt und zwischengelagert werden soll, im Laufe des Jahres 2019 in Betrieb zu nehmen (siehe auch: Pressemitteilung vom 17.12.2018).
- Im Dezember 2018 wurde kein meldepflichtiges Ereignis in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet.
- Das Kernkraftwerk Philippsburg 2 befand sich während des Berichtszeitraums im Leistungsbetrieb. Es hat am 6.11. aufgrund des Ausfalls einer Kühlturmpumpe die Leistung reduziert, um den zulässigen Wärmeeintrag in den Rhein einzuhalten. Am 17.11. musste es die Leistung aufgrund einer Turbinenprüfung reduzieren. Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II hat nach Abschluss der Revision (Brennelementwechsel und Durchführung von Wartungsarbeiten) am 8.11. den Leistungsbetrieb wiederaufgenommen. Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft hat einen Bericht [PDF; 11/18; 1,3 MB] zu den während der Revision entdeckten Schäden an Dampferzeugerheizrohren veröffentlicht.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde 26 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft hat am 27.11. den Erörterungstermin zur Stilllegungs- und Abbaugenehmigung für das Kernkraftwerk Neckarwestheim II durchgeführt. Die dort erörterten Einwendungen werden im weiteren Genehmigungsverfahren berücksichtigt.
- Im November 2018 wurde kein meldepflichtiges Ereignis in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet: Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken
- Das Kernkraftwerk Philippsburg 2 befand sich während des Berichtszeitraums im Leistungsbetrieb. Es hat am 3.10. auf Anforderung des Lastverteilers, am 15.10. aufgrund des Niedrigwassers im Rhein und am 19.10. aufgrund eines fehlerhaften Steuerstabeinfalls bei einer wiederkehrenden Prüfung die Leistung reduziert. Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befand sich im Berichtszeitraum in der Revision (Brennelementwechsel und Durchführung von Wartungsarbeiten). Die Revision verlängert sich aufgrund der Befunde an Dampferzeugerheizrohren.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde 41 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Im Oktober 2018 wurde ein meldepflichtiges Ereignis in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet: Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken
- Das Kernkraftwerk Philippsburg 2 befand sich während des Berichtszeitraums im Leistungsbetrieb. Es hat am 11.9. auf Anforderung des Lastverteilers die Leistung reduziert. Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befand sich im Berichtszeitraum in der Revision (Brennelementwechsel und Durchführung von Wartungsarbeiten). Die Revision verlängert sich aufgrund der Befunde an Dampferzeuger-Heizrohren.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde 39 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat am 25. und 26.09. den Erörterungstermin zur Stilllegungs- und Abbaugenehmigung für das Kernkraftwerk Philippsburg 2 durchgeführt. Die dort erörterten Einwendungen werden im weiteren Genehmigungsverfahren berücksichtigt.
- Im September 2018 wurden zwei meldepflichtige Ereignisse in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet: Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken
- Das Kernkraftwerk Philippsburg 2 befand sich während des Berichtszeitraums im Leistungsbetrieb. Es hat am 11.8. und am 12.8. auf Anforderung des Lastverteilers sowie mehrfach aufgrund der hohen Temperatur des Rheins zur Verringerung des Wärmeeintrags in den Fluss die Leistung reduziert. Am 31.8. kam es bei einer wiederkehrenden Prüfung zum Einfall von Steuerstäben, wodurch sich die Leistung reduziert hat. Am 18.08. kam es zu einer Störung im Bereich der Turbine, wodurch die Stromproduktion unterbrochen wurde. Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II wurde am 31.08. zur Revision (Brennelementwechsel und Durchführung von Wartungsarbeiten) heruntergefahren. Bis zu diesem Zeitpunkt befand es sich im Leistungsbetrieb.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde 38 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Im August 2018 wurde ein meldepflichtiges Ereignis in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet: Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken
- Das Kernkraftwerk Philippsburg 2 befand sich während des Berichtszeitraums im Leistungsbetrieb. Es hat am 1.7. und am 29.7. auf Anforderung des Lastverteilers sowie ab dem 27.7. aufgrund der hohen Temperatur des Rheins zur Verringerung des Wärmeeintrags in den Fluss die Leistung reduziert. Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befand sich während des Berichtszeitraums im Leistungsbetrieb. Es hat am 1.7. auf Anforderung des Lastverteilers und vom 21. bis 23.7. aufgrund einer Leckagesuche am Kondensator die Leistung reduziert.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde 26 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Im Juli 2018 wurden ein meldepflichtiges Ereignis in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet:
Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken
- Das Kernkraftwerke Philippsburg 2 hat nach Abschluss der Jahresrevision am 14.06. den Leistungsbetrieb wieder aufgenommen. Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befand sich während des Berichtszeitraums im Leistungsbetrieb. Es hat am 17.6., am 21.6. und am 23.6. auf Anforderung des Lastverteilers die Leistung reduziert.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde 31 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Im Juni 2018 wurden keine meldepflichtigen Ereignisse in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet:
Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken
- Das Kernkraftwerke Philippsburg 2 befand sich bis zum 11.05. im Leistungsbetrieb und wurde dann für die Jahresrevision abgefahren. Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befand sich während des Berichtszeitraums im Leistungsbetrieb. Es hat am 1.5, am 6.5 und am 21.5. auf Anforderung des Lastverteilers die Leistung reduziert.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde 30 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Im Mai 2018 wurden sieben meldepflichtige Ereignisse in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet: Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken
- Die Kernkraftwerke Philippsburg 2 und Neckarwestheim II befanden sich während des Berichtszeitraums im Leistungsbetrieb. Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II hat am 1.4, 2.4., 3.4., 4.4., 22.4., 25.4., vom 29. bis 30.4. auf Anforderung des Lastverteilers und am 29.4. aufgrund einer Lecksuche am Turbinenkondensator die Leistung reduziert. Das Kernkraftwerk Philippsburg 2 hat am 1.4. und 2.4. aufgrund von wiederkehrenden Prüfungen die Leistung reduziert. Während des Berichtszeitraums hat sich die Leistung des Kraftwerks aufgrund des Streckbetriebs vor der Revision kontinuierlich verringert.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde 36 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Die EnKK hat die letzten Brennelemente aus dem Nasslager des stillgelegten Kernkraftwerks Neckarwestheim, Block I (GKN I) am 22.4.2018 in das Brennelementlagerbecken des Blocks II transportiert. Der weitere Rückbau von GKN I kann damit ohne Brennelemente in der Anlage erfolgen.
- Im April 2018 wurde ein meldepflichtiges Ereignis in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet:Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken
- Die Kernkraftwerke Philippsburg 2 und Neckarwestheim II befanden sich während des Berichtszeitraums im Leistungsbetrieb. Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II hat am 1.3, am 5.3., vom 17. bis 18.3. auf Anforderung des Lastverteilers, am 10.3. aufgrund eines Defekts im Bereich der Turbinenregelung und am 30.3. aufgrund einer Lecksuche am Turbinenkondensator die Leistung reduziert.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde 22 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Im März 2018 wurde ein meldepflichtiges Ereignis in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet: Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken
- Die Kernkraftwerke Philippsburg 2 und Neckarwestheim II befanden sich während des Berichtszeitraums im Leistungsbetrieb. Am 11.2. hat das Kernkraftwerk Neckarwestheim II und am 24.2. haben beide Kraftwerke auf Anforderung des Lastverteilers die Leistung reduziert.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde 19 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Das Umweltministerium hat der EnBW die Freigabe dafür erteilt, Bauschutt aus dem Rückbau des Kernkraftwerks Neckarwestheim I auf den Deponien „Am Froschgraben“ in Schwieberdingen und „Burghof“ in Vaihingen/Enz zu beseitigen. Die EnBW hat nun mittels Messungen für jede einzelne Liefercharge nachzuweisen, dass der Bauschutt die Freigabewerte der Strahlenschutzverordnung des Bundes einhält (sogenanntes 10-Mikrosievert-Konzept). (siehe auch Pressemitteilung vom 16.2.)
- Im Februar 2018 wurde kein meldepflichtiges Ereignis in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet.
- Das Kernkraftwerk Philippsburg 2 befand sich während des Berichtszeitraums im Leistungsbetrieb. Am 1.1., am 3.1., am 28.1. und 29.1. hat es auf Anforderung des Lastverteilers und am 14.1. aufgrund einer Turbinenprüfung die Leistung reduziert. Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befand sich während des Berichtszeitraums im Leistungsbetrieb. Es hat am 1.1., am 3.1., am 5.1., am 7.1., am 24.1., am 28.1 und 29.1. auf Anforderung des Lastverteilers die Leistung reduziert.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde 18 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Im Januar 2018 wurde kein meldepflichtiges Ereignis in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet.