- Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befand sich im Berichtszeitraum im Streckbetrieb (Betrieb mit fallender Leistung). Am 31. Dezember wurde mit dem Abfahren für den anschließenden Kurzstillstand begonnen.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg wendete im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde acht Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen auf.
Aufgrund der Corona-Pandemie hat es im Berichtsmonat wie auch in den vorherigen Monaten einige Sachverhalte, die bisher in den Anlagen kontrolliert wurden, entweder in Videokonferenzen mit Betreiberpersonal anhand von Einsichtnahmen in Aufzeichnungen und Unterlagen oder anhand von angeforderten und vom Betreiber elektronisch übermittelten Ausdrucken aus Rechnersystemen überprüft. Darüber hinaus überwacht es die Kernkraftwerke kontinuierlich mittels der Kernreaktorfernüberwachung (KFÜ). -
Im Dezember 2022 wurden zwei meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
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Das Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes ist im Dezember 2022 in Kraft getreten. Damit wurden die rechtlichen Voraussetzungen für einen befristeten Weiterbetrieb der drei Kernkraftwerke Neckarwestheim II, Isar 2 und Emsland bis längstens zum 15. April 2023 geschaffen.
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Für den im Januar 2023 stattfindenden zwei- bis dreiwöchigen Kurzstillstand zur Kernrekonfiguration und Durchführung von Prüfungen wurden die notwendigen Vorbereitungen im Kernkraftwerk Neckarwestheim II und bei der Aufsichtsbehörde getroffen.
- Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befand sich im Berichtszeitraum im Streckbetrieb (Betrieb mit fallender Leistung).
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg wendete im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde 25 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen auf.
Aufgrund der Corona-Pandemie hat es im Berichtsmonat wie auch in den vorherigen Monaten einige Sachverhalte, die bisher in den Anlagen kontrolliert wurden, entweder in Videokonferenzen mit Betreiberpersonal anhand von Einsichtnahmen in Aufzeichnungen und Unterlagen oder anhand von angeforderten und vom Betreiber elektronisch übermittelten Ausdrucken aus Rechnersystemen überprüft. Darüber hinaus überwacht es die Kernkraftwerke kontinuierlich mittels der Kernreaktorfernüberwachung (KFÜ). - Im November 2022 wurde kein meldepflichtiges Ereignis in baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet.
- Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befand sich im Berichtszeitraum im Leistungsbetrieb und seit dem 26. Oktober im Streckbetrieb (Betrieb mit fallender Leistung).
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg wendete im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde 26 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen auf.
Aufgrund der Corona-Pandemie hat es im Berichtsmonat wie auch in den vorherigen Monaten einige Sachverhalte, die bisher in den Anlagen kontrolliert wurden, entweder in Videokonferenzen mit Betreiberpersonal anhand von Einsichtnahmen in Aufzeichnungen und Unterlagen oder anhand von angeforderten und vom Betreiber elektronisch übermittelten Ausdrucken aus Rechnersystemen überprüft. Darüber hinaus überwacht es die Kernkraftwerke kontinuierlich mittels der Kernreaktorfernüberwachung (KFÜ) - Am 27. Oktober fand die vierte Veranstaltung des Infoforums „Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz“ statt. Im Rahmen einer Onlineveranstaltung wurde das Thema „Gemeinschaftskernkraftwerk Neckarwestheim II vor der Stilllegung: Situation und Ausblick“ behandelt. Umweltstaatssekretär Dr. Andre Baumann, die zuständige Abteilung des Umweltministeriums und die EnBW Kernkraft GmbH informierten über den aktuellen Betrieb, die Thematik der Dampferzeugerheizrohre [PDF; 06/22; 1 MB, barrierefrei], den Stand des Stilllegungsgenehmigungsverfahrens sowie mögliche Optionen im Hinblick auf einen befristeten Weiterbetrieb.
- Im Oktober 2022 wurde kein meldepflichtiges Ereignis in baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet.
- Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befand sich im Berichtszeitraum im Leistungsbetrieb. Am 17. September wurde für Turbinenprüfungen und Setzungsmessungen eine Lastabsenkung durchgeführt.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg wendete im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde 12 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen auf.
Aufgrund der Corona-Pandemie hat es im Berichtsmonat wie auch in den vorherigen Monaten einige Sachverhalte, die bisher in den Anlagen kontrolliert wurden, entweder in Videokonferenzen mit Betreiberpersonal anhand von Einsichtnahmen in Aufzeichnungen und Unterlagen oder anhand von angeforderten und vom Betreiber elektronisch übermittelten Ausdrucken aus Rechnersystemen überprüft. Darüber hinaus überwacht es die Kernkraftwerke kontinuierlich mittels der Kernreaktorfernüberwachung (KFÜ). - Im September 2022 wurden drei meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
- Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befand sich im Berichtszeitraum im Leistungsbetrieb. Am 04. August wurde die Leistung für mehrere Stunden reduziert.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg wendete im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde 17 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen auf.
Aufgrund der Corona-Pandemie hat es im Berichtsmonat wie auch in den vorherigen Monaten einige Sachverhalte, die bisher in den Anlagen kontrolliert wurden, entweder in Videokonferenzen mit Betreiberpersonal anhand von Einsichtnahmen in Aufzeichnungen und Unterlagen oder anhand von angeforderten und vom Betreiber elektronisch übermittelten Ausdrucken aus Rechnersystemen überprüft. Darüber hinaus überwacht es die Kernkraftwerke kontinuierlich mittels der Kernreaktorfernüberwachung (KFÜ). - Im August 2022 wurde ein meldepflichtiges Ereignis in baden-württembergischen Kernkraftwerken und ein meldepflichtiges Ereignis in einem Brennelemente-Zwischenlager in Baden-Württemberg gemeldet (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
- Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befand sich im Berichtszeitraum im Leistungsbetrieb.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg wendete im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde 18 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen auf.
Aufgrund der Corona-Pandemie hat es im Berichtsmonat wie auch in den vorherigen Monaten einige Sachverhalte, die bisher in den Anlagen kontrolliert wurden, entweder in Videokonferenzen mit Betreiberpersonal anhand von Einsichtnahmen in Aufzeichnungen und Unterlagen oder anhand von angeforderten und vom Betreiber elektronisch übermittelten Ausdrucken aus Rechnersystemen überprüft. Darüber hinaus überwacht es die Kernkraftwerke kontinuierlich mittels der Kernreaktorfernüberwachung (KFÜ). - Im Juli 2022 wurde kein meldepflichtiges Ereignis in baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet.
- Bereits im April 2022 informierte die EnBW Kernkraft GmbH das Umweltministerium darüber, dass bei einer rückwirkenden Überprüfung von Gebinden die Verwendung eines falschen Nuklidvektors bei der uneingeschränkten Freigabe im August 2020 vom Kernkraftwerk Philippsburg festgestellt wurde (für weitere Informationen siehe Monatsbericht April 2022).
Im Rahmen des daraufhin aufgesetzten Überprüfungsprogramms stellte die EnBW Kernkraft GmbH im Juli 2022 fest, dass weitere Gebinde des Kernkraftwerks Philippsburg mit einem falschen Nuklidvektor an das Reststoffbearbeitungszentrum Philippsburg übergeben wurden. Dort wurden die Gebinde aufgeteilt und ebenfalls mit dem falschen Nuklidvektor freigegeben und entsorgt. Das Umweltministerium hat unverzüglich nach der Information im April Sofortmaßnahmen angeordnet, die sicherstellen, dass keine weiteren Gebinde mit einem falschen Nuklidvektor freigegeben werden und den Standort verlassen können.
Bei den bereits fälschlicherweise entsorgten Materialien/Anlagenteilen handelt es sich im Wesentlichen um Metallteile, die nicht weiterbearbeitet, sondern eingeschmolzen wurden. Für diesen Prozess hat der Betreiber Unterlagen vorgelegt, die zeigen, dass die Überschreitung radiologisch nicht relevant war. Insgesamt waren die radiologischen Auswirkungen durch die Verwendung des falschen Nuklidvektors auf den Menschen und die Umwelt, verglichen mit der natürlichen Radioaktivität, sehr gering.
- Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II wurde am 4. Juni 2022 zur Jahresrevision abgefahren. Davor befand es sich im Streckbetrieb (Betrieb mit fallender Leistung). Der Betreiber erledigte im Rahmen der Revision ein umfangreiches Programm an Prüfungen, Instandhaltungen und Änderungen, wobei auch zerstörungsfreie Prüfungen an allen Heizrohren der vier Dampferzeuger durchgeführt wurden. Der Hintergrund dieser Prüfungen sind die erstmals 2018 festgestellten rissartigen Wanddickenschwächungen in Umfangsrichtung, die von der Rohraußenseite ausgehen. Die Aufsichtsbehörde hat den Bericht [PDF, 06/22, 1 MB] zu diesen Prüfungen für die Jahresrevision 2022 aktualisiert. Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II hat am 24. Juni 2022 nach Abschluss der Jahresrevision den Leistungsbetrieb wieder aufgenommen.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg wendete im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde 30 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen auf.
Aufgrund der Corona-Pandemie hat es im Berichtsmonat wie auch in den vorherigen Monaten einige Sachverhalte, die bisher in den Anlagen kontrolliert wurden, entweder in Videokonferenzen mit Betreiberpersonal anhand von Einsichtnahmen in Aufzeichnungen und Unterlagen oder anhand von angeforderten und vom Betreiber elektronisch übermittelten Ausdrucken aus Rechnersystemen überprüft. Darüber hinaus überwacht es die Kernkraftwerke kontinuierlich mittels der Kernreaktorfernüberwachung (KFÜ). - Im Juni 2022 wurde kein meldepflichtiges Ereignis in baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet.
- Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befand sich im Berichtszeitraum im Streckbetrieb (Betrieb mit fallender Leistung).
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg wendete im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde 21 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen auf.
Aufgrund der Corona-Pandemie hat es im Berichtsmonat wie auch in den vorherigen Monaten einige Sachverhalte, die bisher in den Anlagen kontrolliert wurden, entweder in Videokonferenzen mit Betreiberpersonal anhand von Einsichtnahmen in Aufzeichnungen und Unterlagen oder anhand von angeforderten und vom Betreiber elektronisch übermittelten Ausdrucken aus Rechnersystemen überprüft. Darüber hinaus überwacht es die Kernkraftwerke kontinuierlich mittels der Kernreaktorfernüberwachung (KFÜ) - Im Mai 2022 wurde ein meldepflichtiges Ereignis in baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
- Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befand sich im Berichtszeitraum im Leistungsbetrieb.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg wendete im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde 9 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen auf.
Aufgrund der Corona-Pandemie hat es im Berichtsmonat wie auch in den vorherigen Monaten einige Sachverhalte, die bisher in den Anlagen kontrolliert wurden, entweder in Videokonferenzen mit Betreiberpersonal anhand von Einsichtnahmen in Aufzeichnungen und Unterlagen oder anhand von angeforderten und vom Betreiber elektronisch übermittelten Ausdrucken aus Rechnersystemen überprüft. Darüber hinaus überwacht es die Kernkraftwerke kontinuierlich mittels der Kernreaktorfernüberwachung (KFÜ). - Im April 2022 wurde ein meldepflichtiges Ereignis in baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
- Die EnBW Kernkraft GmbH informierte das Umweltministerium Baden-Württemberg darüber, dass sie bei einer rückwirkenden Überprüfung von Gebinden festgestellt hat, dass ein falscher Nuklidvektor bei der uneingeschränkten Freigabe eines Gebindes vom Kernkraftwerk Philippsburg 1 im August 2020 verwendet wurde. Grund hierfür war eine fehlerhafte Gebinde-Begleitkarte. Das Umweltministerium hat den Vorfall geprüft und zur Vermeidung einer Wiederholung unterschiedliche Maßnahmen gefordert, unter anderem verstärkte Kontrollen der abzutransportierenden Reststoffe im Hinblick auf den korrekten Nuklidvektor und tägliche, stichprobenartige Kontrollen von Übergabedatenblättern zur Erstellung der Gebinde-Begleitkarten. Zur Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen führte das Umweltministerium zeitnah eine Inspektion vor Ort durch. Die radiologischen Auswirkungen der Verwendung des falschen Nuklidvektors auf den Menschen und die Umwelt sind verglichen mit der natürlichen Radioaktivität sehr gering.
- Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befand sich im Berichtszeitraum im Leistungsbetrieb. Am 12. März wurde für Turbinenprüfungen und Setzungsmessungen eine Lastabsenkung durchgeführt. Am 20. März hat es auf Anforderung des Lastverteilers die Leistung reduziert.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg wendete im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde 14 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen auf.
Aufgrund der Corona-Pandemie hat es im Berichtsmonat wie auch in den vorherigen Monaten einige Sachverhalte, die bisher in den Anlagen kontrolliert wurden, entweder in Videokonferenzen mit Betreiberpersonal anhand von Einsichtnahmen in Aufzeichnungen und Unterlagen oder anhand von angeforderten und vom Betreiber elektronisch übermittelten Ausdrucken aus Rechnersystemen überprüft. Darüber hinaus überwacht es die Kernkraftwerke kontinuierlich mittels der Kernreaktorfernüberwachung (KFÜ) - Im März 2022 wurden keine meldepflichtigen Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet.
- Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befand sich im Berichtszeitraum im Leistungsbetrieb.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg wendete im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde 17 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen auf.
Aufgrund der Corona-Pandemie hat es im Berichtsmonat wie auch in den vorherigen Monaten einige Sachverhalte, die bisher in den Anlagen kontrolliert wurden, entweder in Videokonferenzen mit Betreiberpersonal anhand von Einsichtnahmen in Aufzeichnungen und Unterlagen oder anhand von angeforderten und vom Betreiber elektronisch übermittelten Ausdrucken aus Rechnersystemen überprüft. Darüber hinaus überwacht es die Kernkraftwerke kontinuierlich mittels der Kernreaktorfernüberwachung (KFÜ) - Im Februar 2022 wurden keine meldepflichtigen Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet.
- Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befand sich im Berichtszeitraum in Leistungsbetrieb.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg wendete im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde 10 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen auf.
Aufgrund der Corona-Pandemie hat es im Berichtsmonat wie auch in den vorherigen Monaten einige Sachverhalte, die bisher in den Anlagen kontrolliert wurden, entweder in Videokonferenzen mit Betreiberpersonal anhand von Einsichtnahmen in Aufzeichnungen und Unterlagen oder anhand von angeforderten und vom Betreiber elektronisch übermittelten Ausdrucken aus Rechnersystemen überprüft. Darüber hinaus überwacht es die Kernkraftwerke kontinuierlich mittels der Kernreaktorfernüberwachung (KFÜ). - Am 19. Januar fand die zweite Veranstaltung des Infoforums „Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz“ statt. Thema war die Rückführung von radioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung von Frankreich nach Philippsburg. Ministerin Thekla Walker, die EnBW Kernkraft GmbH, die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung und die zuständige Abteilung des Umweltministeriums informierten über den aktuellen Stand.
- Im Januar 2022 wurden zwei meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).