- Die Kernkraftwerke Neckarwestheim II und Philippsburg 2 befanden sich im Berichtsmonat im Volllastbetrieb. Die Leistung der Anlage Philippsburg 2 wurde vom 3.12. bis zum 4.12. zur Einhaltung der wasserrechtlichen Erlaubnis reduziert. Ab dem 24.12. wurden die Leistungen der Anlagen mehrere Male den Anforderungen des Lastverteilers angepasst.
- Im Dezember 2011 wurden fünf meldepflichtige Ereignisse in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 33,5 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Seit dem 1.11.2011 ist Herr Gerrit Niehaus der Leiter der Abteilung „Kernenergieüberwachung, Strahlenschutz“ im Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft.
- Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befand sich im Berichtsmonat im Volllastbetrieb. Die Anlage Philippsburg 2 wurde vom 12.11. bis zum 14.11. zur Reparatur einer Dichtungsleckage abgefahren. Am 20.11. wurde die Leistung der Anlage aufgrund eines Sicherungsfalls in einer Baugruppe reduziert. Am 27.11. wurde die Leistung zunächst aufgrund der Anforderung des Lastverteilers, dann zur Einhaltung der wasserrechtlichen Erlaubnis abgesenkt.
- Im November 2011 wurden zwei meldepflichtige Ereignisse in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 23,75 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Das Kernkraftwerk Philippsburg 2 befand sich im Berichtsmonat im Volllastbetrieb. Am 22.10. wurde die Leistung aufgrund einer wiederkehrenden Prüfung im Turbinenbereich abgesenkt. Die Anlage Neckarwestheim II wurde vom 7.10. bis zum 26.10. zur planmäßigen Jahresrevision abgefahren. Am 30.10. wurde die Leistung der Anlage aufgrund eines defekten Schalters im Bereich des Kühlturms reduziert.
- Im Oktober 2011 wurden keine meldepflichtigen Ereignisse in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 53,75 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Die Behörde hatte sich im September 2008 einer Überprüfung der Internationalen Atomenergiebehörde IAEO gestellt, bei der das Aufgabenspektrum der Behörde umfassend geprüft wurde. Im September 2011 fand diesbezüglich eine sog. Follow-Up Mission statt. Besonderes Augenmerk legten die internationalen Experten dieses Mal auf den Umgang der deutschen Atomaufsicht mit dem Reaktorunglück in Fukushima. Die sofortige Sicherheitsüberprüfung der deutschen Atomkraftwerke, die offene Informationspolitik der Behörden und die europaweit angekündigten Stresstests bezeichnete die IAEO als vorbildlich.
- Die Kernkraftwerke Neckarwestheim II und Philippsburg 2 befanden sich im Berichtsmonat im Volllastbetrieb.
- Im September 2011 gab es zwei meldepflichtige Ereignisse in den baden-württembergischen Kernkraftwerken (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 25,25 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Am 6. August 2011 ist das dreizehnte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes (AtG) in Kraft getreten. Damit ist die Berechtigung zum Leistungsbetriebs der baden-württembergischen Kernkraftwerke Neckarwestheim I und Philippsburg 1 erloschen.
- Die Kernkraftwerke Neckarwestheim II und Philippsburg 2 befanden sich im Berichtsmonat im Volllastbetrieb. Am 28.8. wurde ihre Last in Abstimmung mit dem Lastverteiler abgesenkt.
- Im August 2011 gab es vier meldepflichtige Ereignisse in den baden-württembergischen Kernkraftwerken (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 28,0 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat am 16. März 2011 gegenüber der EnBW schriftlich angeordnet, die Kernkraftwerke Neckarwestheim I und Philippsburg 1 vom Netz zu nehmen. Mit der Anordnung wird das von der Bundesregierung verfügte Moratorium umgesetzt, wonach die bundesweit sieben ältesten Atomkraftwerke für drei Monate ihren Betrieb einstellen. In dieser Zeit werden alle deutschen Kernkraftwerke zur weiteren Vorsorge gegen Risiken einer umfassenden Sicherheitsüberprüfung unterzogen. Im Berichtsmonat waren beide Anlagen noch abgefahren.
- Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befand sich im Berichtsmonat im Volllastbetrieb. Am 14.7. wurde die Last aufgrund einer Turbinenprüfung und am 24.7. in Abstimmung mit dem Lastverteiler abgesenkt. Die Last des Kernkraftwerks Philippsburg 2 wurde am 24.7. ebenfalls in Abstimmung mit dem Lastverteiler abgesenkt. Am 30.7. wurde die Anlage zum Austausch von elektronischen Baugruppen abgefahren und am 31.7. wieder angefahren.
- Im Juli 2011 gab es ein meldepflichtiges Ereignis in den baden-württembergischen Kernkraftwerken (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 18,5 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat am 16. März 2011 gegenüber der EnBW schriftlich angeordnet, die Kernkraftwerke Neckarwestheim I und Philippsburg 1 vom Netz zu nehmen. Mit der Anordnung wird das von der Bundesregierung verfügte Moratorium umgesetzt, wonach die bundesweit sieben ältesten Atomkraftwerke für drei Monate ihren Betrieb einstellen. In dieser Zeit werden alle deutschen Kernkraftwerke zur weiteren Vorsorge gegen Risiken einer umfassenden Sicherheitsüberprüfung unterzogen.
- Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befand sich im Berichtsmonat im Volllastbetrieb. Das Kernkraftwerk Philippsburg 2 wurde am 13.6. nach der planmäßigen Jahresrevision wieder angefahren. Am 16.6. wurde die Last im Rahmen interner Arbeiten abgesenkt.
- Im Juni 2011 gab es fünf meldepflichtige Ereignisse in den baden-württembergischen Kernkraftwerken (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 39,5 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat am 16. März 2011 gegenüber der EnBW schriftlich angeordnet, die Kernkraftwerke Neckarwestheim I und Philippsburg 1 vom Netz zu nehmen. Mit der Anordnung wird das von der Bundesregierung verfügte Moratorium umgesetzt, wonach die bundesweit sieben ältesten Atomkraftwerke für drei Monate ihren Betrieb einstellen. In dieser Zeit werden alle deutschen Kernkraftwerke zur weiteren Vorsorge gegen Risiken einer umfassenden Sicherheitsüberprüfung unterzogen.
- Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befand sich im Berichtsmonat im Volllastbetrieb. Die Leistung der Anlage wurde am 1.5. und 2.5. in Abstimmung mit dem Lastverteiler abgesenkt. Das Kernkraftwerk Philippsburg 2 wurde am 14.5. zur planmäßigen Jahresrevision abgefahren.
- Im Mai 2011 gab es sieben meldepflichtige Ereignisse in den baden-württembergischen Kernkraftwerken (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 43,0 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Baden-Württemberg hat am 16. März 2011 gegenüber der EnBW schriftlich angeordnet, die Kernkraftwerke Neckarwestheim I und Philippsburg 1 vom Netz zu nehmen. Mit der Anordnung wird das von der Bundesregierung verfügte Moratorium umgesetzt, wonach die bundesweit sieben ältesten Atomkraftwerke für drei Monate ihren Betrieb einstellen. In dieser Zeit werden alle deutschen Kernkraftwerke zur weiteren Vorsorge gegen Risiken einer umfassenden Sicherheitsüberprüfung unterzogen.
- Die baden-württembergischen Kernkraftwerke Neckarwestheim II und Philippsburg 2 befanden sich im Berichtsmonat im Volllastbetrieb. Die Leistung von Neckarwestheim II wurde an mehreren Tagen in Abstimmung mit dem Lastverteiler und am 16.4. aufgrund einer Turbinenprüfung abgesenkt.
- Im April 2011 gab es vier meldepflichtige Ereignisse in den baden-württembergischen Kernkraftwerken (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
- Im April 2011 wurde ein Sachverhalt betreffend das KKP 2 aus dem Jahr 2009 nach der atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) nachgemeldet. Zu dem Ereignis wurden am 21.4. Informationen auf der Internetseite des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr veröffentlicht.
- Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 27,75 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Baden-Württemberg hat am 16. März 2011 gegenüber der EnBW schriftlich angeordnet, die Kernkraftwerke Neckarwestheim I und Philippsburg 1 vom Netz zu nehmen. Mit der Anordnung wird das von der Bundesregierung verfügte Moratorium umgesetzt, wonach die bundesweit sieben ältesten Atomkraftwerke für drei Monate ihren Betrieb einstellen. In dieser Zeit werden alle deutschen Kernkraftwerke zur weiteren Vorsorge gegen Risiken einer umfassenden Sicherheitsüberprüfung unterzogen.
- Die baden-württembergischen Kernkraftwerke Neckarwestheim II und Philippsburg 2 befanden sich im Berichtsmonat im Volllastbetrieb.
- Im März 2011 gab es fünf meldepflichtige Ereignisse in den baden-württembergischen Kernkraftwerken (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
- Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 37,5 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Am 18.2.2011 ging dem UVM ein anonymes Schreiben zu, das sich mit drei Sachverhalten betreffend das KKP 2 befasst. Das UVM hat im Berichtszeitraum Prüfungen hinsichtlich einer Meldepflicht aufgenommen und hierzu auch Sachverständige zugezogen. Die Prüfungen hinsichtlich einer Meldepflicht wurden inzwischen abgeschlossen und der Betreiber aufgefordert, einen der drei Sachverhalte nach der atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) nachzumelden. Weitere Informationen hierzu wurden unter „Anonymes Schreiben zum Kernkraftwerk Philippsburg, Block 2 (KKP 2)“ veröffentlicht.
- Die baden-württembergischen Kernkraftwerke Neckarwestheim II und Philippsburg 2 befanden sich im Berichtsmonat im Volllastbetrieb. In Neckarwestheim I wurde am 4.2. die Last zur Reparatur des Bahnstromgenerators für etwa 11 Tage abgesenkt. Das Kernkraftwerk Philippsburg 1 wurde am 18.2. zur Beseitigung kleiner Lecks im Maschinenhaus abgefahren und am 25.2. wieder angefahren. Darüber hinaus wurden die Leistungen der Anlagen an mehreren Tagen in Abstimmung mit dem Lastverteiler abgesenkt.
- Die in der Verglasungseinrichtung der ehemaligen Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe erzeugten hochradioaktiven Glaskokillen befinden sich nunmehr in fünf CASTOR-Behältern, die in das Zwischenlager Nord transportiert wurden.
- Im Februar 2011 gab es zwei meldepflichtige Ereignisse in den baden-württembergischen Kernkraftwerken (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
- Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 35 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Die baden-württembergischen Kernkraftwerke befanden sich im Berichtsmonat im Volllastbetrieb. Die Leistungen der Anlagen wurden an mehreren Tagen in Abstimmung mit dem Lastverteiler abgesenkt. Darüber hinaus wurde in Philippsburg 1 die Leistung am 15.1. zur Durchführung von wiederkehrenden Prüfungen reduziert. Am 4.1. erfolgte in Philippsburg 2 eine Lastabsenkung für die Reparatur einer Steuerbaugruppe eines Regelstabs. Am 3.1. kam es im Kernkraftwerk Neckarwestheim I zu einer Leistungsabsenkung infolge einer Turbinenschnellabschaltung, am 11.1. wurde die Leistung durch die Auslösung einer automatischen Maßnahme im Rahmen einer wiederkehrenden Prüfung reduziert. Die Last der Anlage Neckarwestheim II wurde am 29.1. wegen einer routinemäßigen Turbinenprüfung abgesenkt.
- Die in der Verglasungseinrichtung der ehemaligen Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe erzeugten hochradioaktiven Glaskokillen befinden sich nunmehr in fünf CASTOR-Behältern. Die Behälter stehen zum Abtransport bereit und sollen im Laufe des Februars in das Zwischenlager Nord transportiert werden.
- Im Januar 2011 gab es keine meldepflichtigen Ereignisse in den baden-württembergischen Kernkraftwerken.
- Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 28,25 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.