Rückblick

Sechstes Infoforum „Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz“

Das Infoforum ist eine interaktive Livestream-Veranstaltung, die aus dem Umweltministerium übertragen wird.

Berechne Lesezeit
  • Teilen

Thema

Rücknahme von radioaktiven Abfällen aus Frankreich nach Philippsburg

Termin

Dienstag, 15. Oktober 2024
Beginn: 18:00 Uhr, Abschluss: 19:45 Uhr

Programm

  1. Begrüßung und Einführung
  2. Einstiegsrede von Umweltministerin Thekla Walker
  3. Vortrag der EnBW Kernkraft GmbH (EnKK)
  4. Vortrag der Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ)
  5. Vortrag des Umweltministeriums
  6. Frage- und Diskussionsrunde mit dem Publikum und den Fachexperten Jörg Michels (EnBW Kernkraft GmbH), Dr. Michael Hoffmann (Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung), Thomas Wildermann (Umweltministerium) und Dr. Christoph Bunzmann (Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung)
  7. Abschluss

Eröffnung der Veranstaltung

Der Moderator der Veranstaltung, Ralf Heineken, begrüßt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des sechsten Infoforums zum Thema „Rücknahme von radioaktiven Abfällen aus Frankreich nach Philippsburg“. Er gibt einen Ausblick auf das Programm, an dem sich unterschiedliche Gäste mit Vorträgen und Diskussionsbeiträgen beteiligen.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten organisatorische Hinweise zum Datenschutz und zur Nutzung von Cisco-Webex, insbesondere zur Möglichkeit, jederzeit im Chat Fragen zu stellen. Nach der Sammlung und thematischen Sortierung der Fragen erfolgt während der Veranstaltung eine Weitergabe an die Ministerin beziehungsweise die anwesenden Fachexperten. Es ist auch die Nutzung der Handhebefunktion möglich. In diesem Fall wird der Moderator das Wort denjenigen, die sich gemeldet haben, erteilen.

Rede von Umweltministerin Thekla Walker

Ralf Heineken begrüßt Thekla Walker, die als Umweltministerin in Baden-Württemberg unter anderem für Strahlenschutz und Reaktorsicherheit zuständig ist. In ihrer Rede geht es um die Hintergründe der Rücknahmeverpflichtung und deren politische Einordnung.

Sie erinnert zum Einstieg ihrer Rede daran, dass die Betreiber der deutschen Kernkraftwerke die Wiederaufarbeitung von verbrauchten Brennelementen im Ausland bis zu ihrem Verbot genutzt haben. Sie seien als Verursacher der dabei entstandenen Abfälle dazu verpflichtet, sich um deren Entsorgung zu kümmern. Deutschland habe die Verantwortung für die Altlasten aus der Zeit seiner Kernenergienutzung. Ein Hinausschieben der Rücknahme aus Frankreich und England über Jahrzehnte, bis es in Deutschland ein Endlager gibt, hätten die ausländischen Partner nicht mitgemacht.

Ursprünglich war vorgesehen, die Abfälle zur Zwischenlagerung nach Gorleben zu verbringen. Jedoch wäre dies als Vorfestlegung auf diesen Standort als ein Endlager für hochradioaktive Abfälle verstanden worden und hätte einem Neuanfang bei der Standortsuche im Wege gestanden. Der Suchprozess sollte von einer „weißen Landkarte“ ausgehen und auf geologischen Kriterien basieren. Deshalb verständigten sich Bund, Länder und Abfallverursacher 2015 darauf, dass eine Aufbewahrung in den vier Zwischenlagern der Kernkraftwerksstandorte Biblis, Brokdorf, Isar und Philippsburg erfolgt, bis ein Endlager feststeht und eine Abgabe dorthin möglich ist. Die vier Zwischenlager befinden sich in vier Bundesländern, die die Kernenergie besonders intensiv genutzt haben. Aus Sicht der Ministerin ist die Verteilung daher fair.

Die Erfüllung der völkerrechtlichen Verpflichtung bedeutet für Baden-Württemberg konkret, dass es einen Transport von vier Castor®-Behältern mit hochradioaktiven Abfällen in das Brennelemente-Zwischenlager Philippsburg bis Ende des Jahres geben wird. Das ursprüngliche Konzept von 2015 sah die Rücknahme von Behältern mit mittelradioaktiven Abfällen vor. Der Nachteil wäre eine wesentlich höhere Anzahl von Transporten gewesen. Jeder Transport bedeutet aber eine Beeinträchtigung der Allgemeinheit. Deshalb haben die Beteiligten 2021 einer Änderung der Vereinbarung zugestimmt.

Im Brennelemente-Zwischenlager Philippsburg sind 152 Stellplätze zur Lagerung von Behältern genehmigt, von denen aktuell 102 mit Transport- und Lagerbehältern belegt sind. Das Risiko, das von der zusätzlichen Einlagerung der vier Behälter aus Frankreich ausgeht, ist vernachlässigbar. Das maximal genehmigte Aktivitätsinventar bleibt deutlich unterschritten. Die Ministerin bekräftigte außerdem ihren positiven, persönlichen Eindruck von der Sicherheit des betroffenen Lagers, das sie während ihrer Sommertour 2024 besucht hat. Das professionelle Management sowie die Sorgfalt, mit denen das Personal die Sicherheits-, Überwachungs- und Überprüfungsmaßnahmen durchführt, hätten sie beeindruckt. Nichtsdestotrotz bekundet sie deutlich ihr Interesse daran, dass die Zwischenlagerung keine Dauerlösung ist und nicht unendlich ausgedehnt wird.

Der Atomausstieg ist richtig. Zu diesem Fazit kommt die Ministerin in Anbetracht der langfristigen Probleme, die sich aus der Nutzung dieser Hochrisikotechnologie ergeben. Dazu gehören der Abbau der Kraftwerke und die damit einhergehenden, umfangreichen Genehmigungsverfahren, die Lagerung, aber auch die Standortsuche und die Errichtung von Endlagern, die für eine Million Jahre sicher ausgelegt sein müssen. Laut Ministerin sind dies keine trivialen Fragen. An den vielen Schritten zur Abwicklung der Altlasten aus der Atomenergie hängen unzählige sicherheitstechnische Prüfungen und ein enormer Aufwand, auch für die Atomaufsicht. Sie ist über jede Aufgabe froh, die erledigt und nicht auf künftige Generationen, die nie etwas mit der Technologie zu tun hatten, abgewälzt wird. In den erneuerbaren Energien sieht sie bessere und nachhaltige Alternativen, für deren Ausbau sich die Landesregierung einsetzt.

Zum Schluss ihrer Rede bekräftigt die Ministerin ihr Anliegen, mit Hilfe des Infoforums offen und transparent zu informieren. Gerade das Thema Rückführung wirft Fragen auf, die in der Diskussion mit den Anwesenden des Umweltministeriums sowie den eingeladenen Fachexperten geklärt werden können. Sie begrüßt herzlich die Vertreter der EnKK, BGZ und des BASE, die sich zu diesem Austausch bereit erklärt haben. Sie bedankt sich beim Publikum für das Interesse und lädt es ein, sich zu beteiligen und Fragen zu stellen.

Rückführung deutscher Abfälle aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich aus Sicht der EnBW Kernkraft GmbH (EnKK)

Ralf Heineken begrüßt als nächstes Jörg Michels, Vorsitzender der Geschäftsführung der EnBW Kernkraft GmbH (EnKK) und Leiter des Geschäftsbereichs Rückbau. In seiner Präsentation beim Infoforum geht er auf die Erfüllung der Pflicht der Betreiber der Kernkraftwerke ein und erläutert die Umsetzung der Konzeptanpassung von 2021.

Jörg Michels macht in der Einleitung seines Vortrags [PDF; 10/24] deutlich, dass zum Atomausstieg neben dem Rückbau der Kernkraftwerke auch ein verantwortungsvoller Umgang mit den anfallenden beziehungsweise bereits entstandenen Abfällen gehört, das heißt auch die Rückführung der restlichen Abfälle, die bei der Wiederaufarbeitung in England und Frankreich entstanden sind und sich noch dort befinden. Alle vier deutschen Kernkraftwerksbetreiber haben bis 2005 von der Wiederaufarbeitung sowohl in Frankreich als auch in England Gebrauch gemacht. Von allen vier Betreibern sind demnach Abfälle in diesen beiden Ländern entstanden. Auf Basis privatrechtlicher Verträge sowie völkerrechtlicher Vereinbarungen besteht die Verpflichtung zu ihrer Rücknahme.

Bis 2011 ist der Großteil der Abfälle bereits in das Zwischenlager Gorleben verbracht worden. Für die Verteilung der verbliebenen Abfälle sieht ein Konzept der Bundesregierung aus dem Jahr 2015 eine Einlagerung in den Standort-Zwischenlagern Biblis, Brokdorf, Isar und Philippsburg vor. Das Zwischenlager in Philippsburg wurde für die Rückführung aus Frankreich aufgrund der Nähe zu Frankreich und des Gleisanschlusses für die Abfälle aus La Hague ausgewählt. Die Umsetzung des ursprünglichen Konzeptes hinsichtlich der Rückführung aus Frankreich hätte allerdings bis zu 17 Transporte nach Deutschland bedeutet und mindestens bis weit in die 2030er Jahre gedauert. Deshalb wurde im Jahr 2021 im Einvernehmen mit allen Beteiligten eine Konzeptanpassung vorgenommen. Deren Ergebnis war unter anderem die Festlegung, dass vier Behälter mit hochradioaktiven Abfällen nach Philippsburg gebracht werden unter der Maßgabe, dass diese der von Deutschland zurückzunehmenden Gesamtaktivität entsprechen.

In das Vorhaben zur Rückführung sind laut Jörg Michels verschiedene Beteiligte auf Behörden- und Betreiberseite involviert. Über deren Zuständigkeiten und Aufgaben gibt er den Zuschauerinnen und Zuschauern einen Überblick. Er informiert außerdem über den Status der Transporte in die vier betroffenen deutschen Zwischenlager beziehungsweise die damit einhergehenden Genehmigungsprozesse. Der Transport nach Philippsburg bedeutet den Abschluss der Rückführung der Abfälle aus Frankreich. In die Zwischenlager Isar und Brokdorf ist in den nächsten Jahren noch die Einlagerung von je sieben Behältern aus England vorgesehen.

Die Betreiber der deutschen Kernkraftwerke sowie die Gesellschaft für Nuklear-Service mbH (GNS) als Dienstleister der Betreiber für die Transportdurchführung sind für den Transport nach Philippsburg verantwortlich. Die Federführung auf Betreiberseite hat bei diesem Transport die EnKK. Jörg Michels erläutert, dass sich aus der vom BASE erteilten Transportgenehmigung ergibt, dass Transporttermin und -strecke geheim gehalten werden müssen. Es erfolgt jedoch eine offene Kommunikation über die generelle Vorgehensweise und die Maßnahmen, wie die Betreiberseite ihrem obersten Ziel des Schutzes von Mensch und Umwelt gerecht wird. Er nennt unter anderem die sicherheitstechnischen Eigenschaften der verwendeten Transport- und Lagerbehälter, die bereits stattgefundene Erprobung der Handhabungs- und Transportvorgänge mit leeren Behältern, die umfassenden Überprüfungen der hohen Sicherheitsstandards im Zuge der staatlichen Genehmigungsverfahren und die Erfahrung und Kompetenz der Beteiligten. Nur weil gewährleistet ist, dass alle staatlichen Anforderungen an einen sicheren Transport erfüllt werden, hat das BASE die Transportgenehmigung erteilt.

Sichere Einlagerung aus Sicht der Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ)

Im sich anschließenden Vortrag [PDF; 10/24] gibt Dr. Michael Hoffmann, Bereichsleiter Betrieb bei der Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ), genauere Informationen über die Zwischenlagerung im Brennelemente-Zwischenlager Philippsburg.

Der Auftrag der BGZ als bundeseigenes Unternehmen ist die sichere Zwischenlagerung aller schwach-, mittel- und hochradioaktiven Abfälle der deutschen Energieversorgungsunternehmen, bis sie in ein Endlager verbracht werden können. An insgesamt 17 Standorten betreibt die 2017 gegründete BGZ derzeit 13 Brennelemente-Zwischenlager für hochradioaktive und 13 Abfall-Zwischenlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle. Der Hauptsitz und die Verwaltung der BGZ befinden sich an den Standorten Essen und Berlin. Mittlerweile ist die Zahl der Beschäftigten auf rund 700 angewachsen.

Das Brennelemente-Zwischenlager Philippsburg verfügt laut Dr. Michael Hoffmann über das erforderliche Sicherheitskonzept. Die Transport- und Lagerbehälter stehen in einer trockenen und mit Naturzug belüfteten Halle. Der Luftaustausch gewährleistet eine fortlaufende Wärmeabfuhr ohne den Einsatz elektrischer Kühlsysteme. Die Wärmeabfuhr ist somit ausfallsicher. Die Wärme kann wirksam über die große Oberfläche der Behälter an die Umgebungsluft abgegeben werden. Die Behälter sind so konstruiert, dass die BGZ die Einhaltung der vier Schutzziele gewährleisten kann:

  • radioaktive Stoffe sicher einschließen (dichter Einschluss)
  • beim radioaktiven Zerfall entstehende Strahlung abschirmen (Abschirmung)
  • eine nukleare Kettenreaktion unterbinden (Unterkritikalität)
  • die entstehende Wärme nach außen abführen (Abfuhr der Nachzerfallswärme)

Darüber hinaus geht er auf die Frage nach möglichen Beschädigungen der Behälter ein und erläutert, dass keine Notwendigkeit für eine „Heiße Zelle“ für deren Reparatur besteht und bei allen denkbaren Reparaturszenarien die Behälter dicht verschlossen bleiben.

Zum Abschluss vermittelt Dr. Michael Hoffmann den Zuschauerinnen und Zuschauern bildliche Eindrücke davon, wie sich die BGZ auf die Ankunft der Behälter vorbereitet. Er berichtet von einem Probelauf mit einem leeren Castor®-Behälter des für die Abfälle aus Frankreich vorgesehenen Typs HAW28M, bei dem das Personal der BGZ zusammen mit dem der EnKK die vorgesehenen Abläufe intensiv geübt haben.

Rückführung der Abfälle aus Sicht des Umweltministeriums als Aufsichtsbehörde

Den letzten Vortrag [PDF; 10/24] hält Klaus Wiesner, Leiter des Referates „Überwachung der Kernkraftwerke Philippsburg“ im Umweltministerium. Er erläutert zunächst, wie bereits beim 2. Infoforum am 19. Januar 2022, die unterschiedlichen Beteiligten und deren Zuständigkeiten. Zum damaligen Zeitpunkt enthielt seine Präsentation noch eine Reihe von offenen Aufgaben, die die Beteiligten inzwischen bearbeitet haben. Der Schwerpunkt seines aktuellen Vortrags sind die durchgeführten Kontrollen des Umweltministeriums, deren Ergebnisse und die noch geplanten Überwachungsaktivitäten.

Die Überwachung durch das Umweltministerium fängt formal am Zaun des Betriebsgeländes des Kernkraftwerks Philippsburg an. Klaus Wiesner betont, dass die Aufsicht aber bereits lange Zeit davor einsetzt. Vor der Beladung der vier Transport- und Lagerbehälter in La Hague in Frankreich prüften das Umweltministerium und seine Sachverständigen Dokumente, die sich auf die Fertigung und Inbetriebnahme der Behälter sowie auf die Einhaltung der „Technischen Annahmebedingungen für das Zwischenlager“ beziehen. Diese Kontrollen haben etwa zwei Jahre in Anspruch genommen und sind abgeschlossen.

Bei der Beladung der Behälter in Frankreich war der Sachverständige des Umweltministeriums bei allen Schritten vor Ort. Das Umweltministerium hat ebenfalls die Beladung eines Behälters aufsichtlich begleitet. Prüfaspekte waren unter anderem die Einhaltung des zulässigen Aktivitätsinventars und der zulässigen Wärmeleistung der Behälter, die ordnungsgemäße Beladung der Behälter, insbesondere ihre Dichtheit, sowie die vollständige Dokumentation aller Beladungsschritte entsprechend den in der Genehmigung zur Zwischenlagerung festgelegten Schrittfolgeplänen. Die vier Transport- und Lagerbehälter sind beladen und stehen nun in La Hague zum Transport durch die GNS bereit. Kurz vor dem Abtransport wird der Sachverständige Strahlenschutz-Messungen durchführen, um erneut die Einhaltung der Dosisleistungsgrenzwerte und Kontaminationsgrenzwerte für die Oberfläche der Behälter zu überprüfen.

Bei Ankunft auf dem Betriebsgelände des Kernkraftwerks Philippsburg übernimmt die EnKK die Zuständigkeit für die Umladung jedes einzelnen Behälters vom Schienen- auf das Straßenfahrzeug und den Transport zum Brennelemente-Zwischenlager. Das Umweltministerium hat der EnKK nach Anpassungen ihrer bestehenden Genehmigung und ihrer betrieblichen Regelungen die Erlaubnis hierfür erteilt. Für die anschließende Einlagerung ins Brennelemente-Zwischenlager Philippsburg liegen der zuständigen BGZ die notwendigen Genehmigungen, die das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) erteilt hat, vor.

Das Umweltministerium hat die Unterlagen geprüft, die die Schritte zur Umladung, zum Transport und zur Einlagerung vorgeben. Eine der verbleibenden Überwachungsaktivitäten wird die Kontrolle der sicheren Handhabung der Behälter vor Ort sein.

Frage- und Diskussionsrunde mit dem Publikum

Zur interaktiven Frage- und Diskussionsrunde begrüßt Ralf Heineken erneut Jörg Michels (EnKK) und Dr. Michael Hoffmann (BGZ). Als weitere Teilnehmer führt er Thomas Wildermann, Leiter der Abteilung für Atomaufsicht im Umweltministerium, und Dr. Christoph Bunzmann, Abteilungsleiter Genehmigungsverfahren beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), ein.

Die vier Fachexperten beantworten während der kommenden circa 35 Minuten Fragen aus dem Publikum. Die besprochenen Themen und Antworten sowie ergänzende, fachliche Informationen finden sich in der folgenden Auflistung.

Abschluss

Der Moderator dankt den Gästen für ihre Bereitschaft, am Infoforum teilzunehmen und die Fragen zu beantworten. Er dankt dem Publikum für die rege Beteiligung.

Mit Fragen und Themenwünsche für das Infoforum können die Bürgerinnen und Bürger das Umweltministerium jederzeit formlos per E-Mail an infoforum@um.bwl.de erreichen.

Auf der Internetseite des Infoforums erfolgt die Ankündigung des Termins und Themas der nächsten Veranstaltung 2025.