THEMA RÜCKNAHME VON ABFÄLLEN AUS FRANKREICH

2. Infoforum „Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz“: Rückblick

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Thema

Rücknahme von Abfällen aus Frankreich

Ablauf

Das Infoforum ist eine interaktive Livestream-Veranstaltung. Die Veranstaltung wird aus den Räumen des Umweltministeriums übertragen.

19. Januar 2022

Beginn: 18:00 Uhr, Ende: 20:00 Uhr

Programm

  1. Begrüßung und Hinweise durch den Moderator der Veranstaltung und Leiter der Öffentlichkeitsarbeit im Umweltministerium, Ralf Heineken
  2. Dialog von Ralf Heineken mit Umweltministerin Thekla Walker und dem Leiter der Abteilung „Kernenergieüberwachung, Strahlenschutz“ Gerrit Niehaus zum Thema „Rückführung radioaktiver Abfälle aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich nach Philippsburg“
  3. Vortrag des Vorsitzenden der Geschäftsführung und Leiters des Ressorts Rückbau der EnBW Kernkraft GmbH, Jörg Michels, zur Rückführung von Abfällen nach Philippsburg, zu den Beteiligten und den erprobten Vorgängen
  4. Vorstellung der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH durch den Vorsitzenden der Geschäftsführung, Dr. Ewold Seeba, und Vortrag des Bereichsleiters Betrieb, Dr. Michael Hoffmann, zur sicheren Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle in Deutschland
  5. Vortrag des Leiters des Referates „Überwachung der Kernkraftwerke Philippsburg“ im Umweltministerium, Klaus Wiesner, über die jeweiligen Zuständigkeiten beim Transport, dem Umladen und der Zwischenlagerung der Abfälle und die Beaufsichtigung der Tätigkeiten durch das Umweltministerium
  6. Diskussion und Beantwortung von Fragen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer unter der Moderation von Ralf Heineken
  7. Hinweise zum Protokoll und Ankündigung des Termins für das nächste Infoforum am 17. Mai 2022 um 18:00 Uhr mit dem voraussichtlichen Thema „Radon“

Eröffnung der Veranstaltung

Ralf Heineken, Leiter der Öffentlichkeitsarbeit im Umweltministerium, begrüßt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des zweiten Infoforums zum Thema „Rückführung radioaktiver Abfälle aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich nach Philippsburg“. Er erläutert den vorgesehenen Ablauf über Cisco-Webex und die Möglichkeit jederzeit über das Eingabefeld „Fragen und Antworten“ Fragen stellen zu können. Die Fragen werden gesammelt, thematisch sortiert und im Anschluss an die Beiträge diskutiert und beantwortet. Alternativ können sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer während der Diskussion auch über die Handhebefunktion in Cisco-Webex melden und das Wort für ihre Fragen erhalten.

Als externe Gäste begrüßt Ralf Heineken die Geschäftsführer der EnBW Kernkraft GmbH (EnKK), Jörg Michels, und der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH, Dr. Ewold Seeba, sowie den Bereichsleiter der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH für den Betrieb der Zwischenlager, Dr. Michael Hoffmann. Für die Veranstaltung sind Vertreterinnen und Vertreter der Presse angekündigt. Informationen, Fragen und Antworten aus der Veranstaltung können im Nachgang der Veranstaltung in den Medien erscheinen.

Die Veranstaltung wird nicht aufgezeichnet. Wer es wünscht, kann an der Veranstaltung auch über einen Pseudonamen anonym teilnehmen. Darin liegt auch der Grund, warum die im Eingabefeld gestellten Fragen nicht öffentlich sichtbar sein können. Die für die Anmeldung registrierten Daten werden im Anschluss an die Veranstaltung gelöscht. Somit ist auch der Datenschutz gewahrt.

Im Dialog: Hintergrundinformationen zum Thema „Rückführung radioaktiver Abfälle aus Frankreich“

Ein Gespräch von Ralf Heineken mit Ministerin Thekla Walker und Abteilungsleiter Gerrit Niehaus führt in das Thema des zweiten Infoforums und die Hintergründe der Rückführung radioaktiver Abfälle aus Frankreich ein.

Anlagen für die Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente aus Kernkraftwerken stehen in Europa in La Hague in Frankreich und in Sellafield in Großbritannien. Nach dem gesetzlichen Atomausstieg vom 22. April 2002 ist seit dem 1. Juli 2005 in Deutschland die Verbringung von abgebrannten Brennelementen in die Wiederaufarbeitung verboten. Seitdem werden die in deutschen Kernkraftwerken angefallenen abgebrannten Brennelemente nach einer mehrjährigen Phase der Abkühlung in den Brennelemente-Lagerbecken der Kernkraftwerke direkt in Transport- und Lagerbehälter geladen und an den Standorten in Brennelemente-Zwischenlagern sicher verwahrt. Dort verbleiben sie bis zu ihrem Abtransport in das noch festzulegende und zu errichtende Endlager in Deutschland.

Bis Ende 2011 waren die hochradioaktiven Abfälle aus der Wiederaufarbeitung in Transport- und Lagerbehältern in das Transportbereitstellungslager Gorleben verbracht worden. Im Zuge des Standortauswahlgesetzes für die Suche nach einem geeigneten Endlager wurde im Jahr 2013 entschieden, zukünftig keine Transport- und Lagerbehälter mehr nach Gorleben zu verbringen. Die restlichen mittel- und hochradioaktiven Abfälle aus der früheren Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente in La Hague und in Sellafield sollen stattdessen auf die Zwischenlager an den Standorten in Biblis (Hessen), Brokdorf (Schleswig-Holstein), Isar (Bayern) und Philippsburg (Baden-Württemberg) verteilt werden. Die Transporte nach Philippsburg werden vermutlich in den Jahren 2023/2024 stattfinden und sollen im Jahr 2024 abgeschlossen sein.

Ministerin Thekla Walker betont im Dialog die Verantwortung der Bundesrepublik Deutschland, Baden-Württembergs und der Abfallverursacher für die Rücknahme der radioaktiven Abfälle aus dem Ausland. Es bestehe eine moralische und völkerrechtliche Verpflichtung, sich um die eigenen Abfälle zu kümmern und sie sicher zu verwahren. Zur Rückführung gebe es keine Alternative. Der Ausstieg aus der Hoch-Risiko-Technologie Kernenergie sei richtig.

Noch immer fallen hochradioaktive Abfälle beim Betrieb der deutschen Kernkraftwerke an, während die Suche nach einem geeigneten Endlager erst begonnen hat. Das Abschalten des letzten Kernkraftwerks in Baden-Württemberg, des Gemeinschaftskernkraftwerks Neckarwestheim Block II, spätestens am 31. Dezember 2022 verringert ein weiteres Abfallaufkommen.

Ministerin Thekla Walker wünscht sich, dass andere europäische Länder dem Beispiel folgen und nicht mehr auf Kernenergie setzen. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien aus Wind und Photovoltaik in Baden-Württemberg erfordere eine höhere Dynamik.

Die aktuellen Pläne der EU-Kommission in der Taxonomie-Verordnung, Kernkraftwerke und Gaskraftwerke als ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeit einzustufen, lehnt Ministerin Thekla Walker ab. Sollte die Taxonomie-Verordnung in dieser Form kommen, ist es wichtig, dass Deutschland eine einheitliche Position findet und seinen Einfluss dagegen geltend macht. (Hinweis: am 2.2.2022 wurden Atomkraftwerke von der EU-Kommission unter bestimmten Auflagen als klimafreundlich eingestuft.) Für die Endlagersuche erwartet die Ministerin ein gutes Ergebnis mit dem aus wissenschaftlicher Sicht sichersten Ort.

In das Brennelemente-Zwischenlager nach Philippsburg sollen bis Ende 2024 drei bis fünf Castor®-Behälter mit verglasten, hochradioaktiven Abfällen gebracht werden. Das ursprüngliche Konzept sah die Zwischenlagerung von fünf Castor®-Behältern mit verglasten, mittelradioaktiven Abfällen vor. Die Zwischenlagerung der zurückzunehmenden Wiederaufarbeitungsabfälle in Zwischenlagern an Kernkraftwerksstandorten war ein Ergebnis der Verhandlungen zum Standortauswahlgesetz. Mit dem Kompromiss hat Baden-Württemberg Verantwortung übernommen und politisch einen wesentlichen Beitrag geleistet die Endlagersuche in Deutschland durch das Standortauswahlgesetz voranzutreiben.

Abteilungsleiter Gerrit Niehaus räumt ein, dass sich durch das geänderte Konzept die Gesamtmenge an Radioaktivität für das Brennelemente-Zwischenlager in Philippsburg erhöht. Sie bleibe aber immer noch unterhalb der Menge an radioaktiven Abfällen, für die das Zwischenlager im Hinblick auf einen längeren Betrieb der Kernkraftwerke einmal errichtet und ausgelegt worden sei.

Die Rücknahme der Laufzeitverlängerungen und der Atomausstieg haben eine geringere Anzahl an einzulagernden Transport- und Lagerbehältern zufolge. Das Brennelemente-Zwischenlager in Philippsburg besitzt 152 Stellplätze für Transport- und Lagerbehälter mit hochradioaktiven Abfällen, von denen aktuell 62 Plätze belegt sind. Dass nun bis zu fünf Castor®-Behälter mit hochradioaktiven Abfällen anstelle von fünf Castor®-Behältern mit mittelradioaktiven Abfällen hinzukommen, sieht das Umweltministerium als verhältnismäßig an.

Die Änderung des ursprünglichen Konzepts ist das Ergebnis einer Vereinbarung der deutschen mit der französischen Seite aus dem Jahr 2021 über die Rückführung der radioaktiven Abfälle. Ursprünglich hätten bis zu 17 Transporte stattfinden müssen. Bis zu 16 Transporte von radioaktiven Abfällen nach Deutschland können mit dem neuen Konzept eingespart werden. Jeder Transport weniger bedeutet eine geringere Beeinträchtigung der Allgemeinheit und weniger Polizeieinsatz.

Die fünf Castor®-Behälter können in einem einzigen Transport mit dem Zug von La Hague nach Philippsburg befördert werden. Der Standort eignet sich wegen seiner Nähe zur französischen Grenze und wegen seines Bahnanschlusses. Aus diesem Grund ist Philippsburg für die Rückführung der radioaktiven Abfälle aus La Hague vorgesehen. Die Zwischenlager in Biblis, Brokdorf und Isar wurden für die Abfälle aus Sellafield vorgesehen.

Das Brennelemente-Zwischenlager in Philippsburg wurde im Jahr 2007 in Betrieb genommen und besitzt eine auf 40 Jahre befristete Genehmigung, also bis 2047. Nach der derzeitigen Planung der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) soll die Entscheidung für den Standort im Jahr 2031 fallen und das Endlager frühestens im Jahr 2050 in Betrieb genommen werden.

Ministerin Thekla Walker räumt eine zeitliche Lücke zwischen dem eigentlichen Betriebsende des Brennelemente-Zwischenlagers in Philippsburg und der Aufnahmebereitschaft eines Endlagers ein. Die Problematik sei erkannt und betreffe alle in Deutschland genehmigten Zwischenlager. Sie müssten leider länger als bisher vorgesehen betrieben werden. Aber die Suche nach dem besten Standort und die umfangreichen öffentlichen Beteiligungsformate benötigten ihre Zeit. Die befristeten Genehmigungen für die Zwischenlager würden nicht einfach verlängert werden. Vielmehr würden neue Genehmigungen erteilt, in deren Verfahren alles neu geprüft werde und die eine neue Laufzeit erhielten. Ministerin Thekla Walker gibt den Bürgerinnen und Bürgern die Garantie, dass es in jedem Fall bei einer Zwischenlagerung bleibt. Die Abfälle würden nicht ewig vor Ort bleiben.

Anmerkung: Ein häufig genannter Behälter ist der „Castor®“-Behälter. Die Abkürzung „Castor®“ steht dabei für die englischen Worte „cask for storage and transport of radioactive material“ („Behälter für Lagerung und Transport radioaktiven Materials“) des Herstellers GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH.

Rückführung der Abfälle aus Sicht der EnBW Kernkraft GmbH (EnKK)

Jörg Michels, Vorsitzender Geschäftsführer und Leiter des Ressorts Rückbau der EnBW Kernkraft GmbH, stellt in einem Vortrag (Präsentation [PDF; 01/22; 1,4 MB]) die historischen Zusammenhänge und das im Vergleich zum Jahr 2015 auch aus Sicht der EnBW Kernkraft GmbH verbesserte Konzept für die Rückführung der radioaktiven Abfälle aus Frankreich dar.

Sechs Castor®-Behälter mit hochradioaktiven Abfällen aus Sellafield sind bereits in das Brennelemente-Zwischenlager in Biblis verbracht worden, bis zu 14 weitere folgen noch in die Zwischenlager Brokdorf und Isar. Aus La Hague sollten fünf Castor®-Behälter mit mittelradioaktiven Abfällen nach Philippsburg und 152 Behälter mit mittelradioaktiv kontaminierten Metallteilen nach Ahaus transportiert werden. Die schiere Menge an benötigten Behältern hätte 17 Transporte mit radioaktivem Material bedeutet. Aufgrund des Startzeitpunkts und der Anzahl der Transporte hätte sich der Abschluss voraussichtlich Ende der 2030er beziehungsweise Anfang der 2040er Jahre verzögert. Das neue Konzept sieht nun vor, dass drei bis fünf Castor®-Behälter mit hochradioaktiven Abfällen nach Philippsburg und 25 bis 30 leere, gebrauchte Behälter nach Ahaus transportiert werden. In der Gesamtbetrachtung sinken das rückführbare Abfallvolumen, die Anzahl erforderlicher Transporte und die Kosten.

Die EnBW Kernkraft GmbH stellt sich ihrer Verantwortung zum Abschluss eines weiteren Kapitels der Kernkraftnutzung und unterstützt den Transport der nunmehr hochradioaktiven Abfälle von La Hague nach Philippsburg. Die Castor®-Behälter kommen in Waggons auf der Schiene am Kernkraftwerk Philippsburg Block 2 an und werden dort mit einem Kran einzeln auf ein Schwerlastfahrzeug umgeladen und in die Halle des Brennelemente-Zwischenlagers Philippsburg der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH transportiert. Die in der Präsentation gezeigten Fotos stammen aus der sogenannten „Kalthandhabung“. Hierbei probt und übt man vorab die einzelnen Schritte mit einem Behälter ohne radioaktiven Inhalt.

Rückführung der Abfälle aus Sicht der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH

Dr. Ewold Seeba, Vorsitzender Geschäftsführer der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH, bedankt sich für die Möglichkeit, die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH und ihre Aufgaben im Rahmen des Infoforums vorstellen zu können.

Als bundeseigenes Unternehmen setzt die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH ihren gesetzlichen Auftrag im Rahmen des Atomausstiegs um und übernimmt die gesamtgesellschaftliche Verantwortung für die sichere Zwischenlagerung aller schwach-, mittel- und hochradioaktiven Abfälle der deutschen Energieversorgungsunternehmen (EVU).

An insgesamt 17 Standorten betreibt die im Jahr 2017 gegründete BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH derzeit 13 Brennelemente-Zwischenlager für hochradioaktive und zwölf Abfall-Zwischenlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle. Der Hauptsitz und die Verwaltung der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH befinden sich in Essen. Ein weiteres Büro betreibt die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH in Berlin, um von dort aus unter anderem den Dialog mit Politik und Gesellschaft zu organisieren. Am Standort Würgassen plant die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH die Errichtung des Logistikzentrums für das Endlager Konrad. Seit Gründung der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH ist die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von 180 auf aktuell knapp über 500 angewachsen.

Die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH begrüßt das im Jahr 2021 erzielte Verhandlungsergebnis mit Frankreich. Die neue Vereinbarung ändere nichts an der fairen Verteilung der Abfälle nach dem Verursacherprinzip. Auch sicherheitstechnisch stelle die neue Lösung keine Veränderung dar. Das Zwischenlager Philippsburg verfüge über das erforderliche Sicherheitskonzept, das die Einhaltung aller Schutzziele gewährleistet. Die Gesamtmenge an Radioaktivität („Gesamtaktivität“) bleibe in der Summe über alle Abfälle unverändert, ebenso die im Jahr 2015 zwischen dem Bund und den Ländern vereinbarten Zielorte. Dr. Michael Hoffmann, Bereichsleiter Betrieb der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH, erläutert in einer Präsentation [PDF; 01/22; 2 MB] das Konzept und die Schutzziele der Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle.

Die Transport- und Lagerbehälter stehen in einer trockenen und mit Naturzug belüfteten Halle. Der Luftaustausch gewährleistet eine fortlaufende Wärmeabfuhr ohne den Einsatz elektrischer (Kühl-)Systeme. Die Wärmeabfuhr ist somit ausfallsicher. Die Behälter sind so konstruiert, dass sie

  • eine nukleare Kettenreaktion unterbinden,
  • die radioaktiven Stoffe sicher einschließen,
  • die beim radioaktiven Zerfall entstehende Strahlung abschirmen und
  • die entstehende Wärme nach außen abführen.

Die Wärme kann wirksam über die große Oberfläche der Behälter an die Umgebungsluft abgegeben werden.

Wie die EnBW Kernkraft GmbH bereitet sich auch die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH schon auf die Ankunft der Behälter in Philippsburg vor, führt Hoffmann aus. Beispiel hierfür sei die Einlagerung eines leeren CASTOR-Behälters des Typs HAW28M, die im Herbst 2021 erfolgreich stattgefunden habe. Dass sich nunmehr in den Behältern Glaskokillen mit hochradioaktiven Abfällen statt der vormals vorgesehenen mittelradioaktiven Abfälle befinden werden, führe nicht zu sicherheitstechnischen Änderungen. Die Lagerhalle des Brennelemente-Zwischenlagers in Philippsburg sei für 152 Behälter genehmigt worden, insgesamt werde die Aufnahmekapazität des Lagers nach den anstehenden Transporten nur zu rund zwei Dritteln und die zulässige Gesamtaktivität nur zu rund 20 Prozent ausgeschöpft.

Rückführung der Abfälle aus Sicht des Umweltministeriums

Klaus Wiesner, Leiter des Referates „Überwachung der Kernkraftwerke Philippsburg“ im Umweltministerium, erläutert anhand einer Präsentation [PDF, 01/22; 4 MB] die unterschiedlichen Aufgaben und Zuständigkeiten bei der Rückführung der radioaktiven Abfälle aus Frankreich und die Beaufsichtigung durch das Umweltministerium.

Die GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH organisiert und führt den Transport im Auftrag der vier Energieversorgungsunternehmen durch. Die notwendige Behälter-Zulassung für die Castor®-Behälter HAW28M durch das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) liegt vor. Voraussetzung für den Transport ist eine Beförderungsgenehmigung des BASE nach Paragraf 4 des Atomgesetzes. Diese liegt noch nicht vor. Das Eisenbahnbundesamt (EBA) wird den Transport bis an die Grenze des Betriebsgeländes der EnBW Kernkraft GmbH in Philippsburg beaufsichtigen. Von da an geht die Aufsicht auf das Umweltministerium über.

Die EnBW Kernkraft GmbH verfügt im Prinzip über alle fachlichen und technischen Voraussetzungen, die Castor®-Behälter in Philippsburg sicher umladen und in das Zwischenlager verbringen zu können. Die einzelnen Vorgänge sind erprobt und geübt (siehe dazu auch den Vortrag von Jörg Michels). Für die Erlaubnis werden die bestehende Genehmigung und die betrieblichen Regelungen der EnBW Kernkraft GmbH auf den Umgang mit Castor®-Behältern mit hochradioaktiven Glaskokillen angepasst. Dies erfolgt im Rahmen eines Änderungsverfahrens, bei dem das Umweltministerium die TÜV SÜD Energietechnik GmbH Baden-Württemberg als Gutachter hinzuzieht.

Die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH wird die Castor®-Behälter abschließend entgegennehmen und im Zwischenlager sicher verwahren. Damit sie dies tun darf, muss die bestehende Genehmigung für die Lagerung von Castor®-Behältern mit abgebrannten Brennelementen um die parallele Lagerung von Castor®-Behältern mit Glaskokillen ergänzt werden. Die maximal zulässige Anzahl an Castor®-Behältern im Zwischenlager Philippsburg von 152, die maximal zulässige Gesamtaktivität sowie weitere festgelegte Parameter bleiben dabei unverändert. Erforderlich ist eine Änderungsgenehmigung nach Paragraf 6 des Atomgesetzes. Liegt auch diese Genehmigung vor, können formal gesehen die radioaktiven Abfälle aus La Hague nach Philippsburg gebracht werden.

Das Umweltministerium war von Anfang an und ist nach wie vor in alle Schritte eng einbezogen. Es sichtet und prüft seinerseits die Dokumentationen für die Fertigung und die Inbetriebnahme der Castor®-Behälter, die Einhaltung der technischen Annahmebedingungen für das Zwischenlager, die Durchführungsschritte bei der Beladung, der Umladung und dem Transport der Behälter auf dem Betriebsgelände der EnBW Kernkraft GmbH und die abschließende Einlagerung in das Zwischenlager in Philippsburg. Wo möglich und erforderlich unterstützen und begleiten die behördlich zugezogenen Sachverständigen, die TÜV Süd Energietechnik GmbH Baden-Württemberg und die Energiesysteme Nord das Umweltministerium.

So haben die Sachverständigen im Herbst 2021 die sogenannte Kalthandhabung (siehe dazu auch den Vortrag von Jörg Michels) gutachterlich verfolgt und werden im Auftrag des Umweltministeriums Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Transport von der Beladung der Behälter in La Hague bis zur Einlagerung ins Zwischenlager in Philippsburg kontrollieren.

Momentan holt das Umweltministerium bei allen Beteiligten Erfahrungsberichte über die Kalthandhabung ein und wertet diese zusammen mit den Sachverständigen aus. Das Umweltministerium ist davon überzeugt, dass der vorgesehene Castor®-Transport und die Zwischenlagerung der Behälter in Philippsburg allen Sicherheitsstandards entsprechen werden.

Diskussion und Beantwortung von Fragen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Die an die Vorträge anschließende Diskussion vertieft die Themen Art, Menge und Herkunft der radioaktiven Abfälle, die Sicherheit des Zwischenlagers und der Castor®-Behälter sowie Genehmigungsverfahren und Beteiligung der Öffentlichkeit.

Die folgende Darstellung enthält die in der Veranstaltung besprochenen Sachverhalte, Antworten auf unbeantwortete Fragen aus dem „Fragen-und-Antworten“-Bereich sowie Ergänzungen zur Erläuterung der Themen.

Art Menge und Herkunft der radioaktiven Abfälle

Die radioaktiven Abfälle stammen aus der Zeit vor 2005 als abgebrannte Brennelemente noch aus Deutschland in die Wiederaufarbeitung nach Frankreich oder Großbritannien verbracht werden durften. Es handelt sich im Wesentlichen um radioaktive Spaltprodukte, die als Nebenprodukte bei der Energiegewinnung entstehen und in der Wiederaufarbeitungsanlage abgetrennt werden. Die Spaltprodukte sind für die Energiegewinnung nicht weiter nutzbar. Sie müssen als radioaktiver Abfall entsorgt werden.

Bei der Spaltung der Atomkerne von Uran und Plutonium in Kernkraftwerken entstehen neben der gewonnenen (Wärme-)Energie radioaktive Stoffe. Nicht alle spaltbaren Atomkerne in einem „Brennelement“ werden gespalten. Ein Brennelement besteht aus einem Metallgerüst mit Stangen („Brennstäben“), die mit Uran oder Uran-/Plutonium-Pellets gefüllt sind.

Bei der „Wiederaufarbeitung“ löst man in chemischen Prozessen das noch weiter verwendbare Uran und Plutonium aus den Brennelementen heraus, um daraus neue Brennelemente herzustellen. Zurück bleiben kontaminierte Metallgerüste sowie mittel- und hochradioaktive Lösungen mit den Spaltprodukten.

Diese Spaltprodukte werden fest in ein Glasmaterial eingebunden, die heiße flüssige Glasschmelze dann in Edelstahl-Behältern (Kokillen) gefüllt. Die Spaltprodukte sind nach dem Erstarren der Schmelze im Glas verfestigt. Die Behälter werden mit einem Edelstahl-Deckel verschweißt und kommen für den Transport und die Lagerung in Transport- und Lagerbehälter.

Abfall-Verursacher

Die Abfälle aus La Hague sind nicht exakt die Abfälle, die durch abgebrannte Brennelemente aus den Kernkraftwerken in Philippsburg oder aus anderen Kernkraftwerken in Baden-Württemberg entstanden sind. Es sind Abfälle darunter, die auch anderen Energieversorgungsunternehmen zugeordnet werden können und die mengenmäßig in den Prozessen der Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente aus Deutschland angefallen sind.

Inhalt der Castoren, die nach Philippsburg kommen

Es werden drei bis maximal fünf Castor®-Behälter mit jeweils maximal 28 Glaskokillen sein. Diese Glaskokillen sind zylindrische Behälter aus Edelstahl, in denen sich der hochradioaktive Abfall – vermischt mit Silikatglas – befindet. Eine Beschreibung des Prozesses zur Herstellung der Glaskokillen ist auf der Internetseite der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH dargestellt.

Die Zwischenräume innerhalb des Castor®-Behälters sind aufgrund der Verglasung der hochradioaktiven Abfälle und der verschweißten Kokillen weitgehend frei von Radioaktivität. Selbst bei einer potentiellen Undichtheit ist keine wesentliche Freisetzung von flüchtigen radioaktiven Stoffen aus den Castor®-Behältern zu besorgen.

Das Inventar der Behälter wird vergleichbar sein mit den Abfällen, die Ende 2020 aus England nach Biblis geliefert wurden oder noch nach Brokdorf und Isar geliefert werden sollen. Darüber hinaus wird die Aktivität der einzelnen Behälter, in denen die Wiederaufarbeitungsabfälle nach Philippsburg kommen werden, in der gleichen Größenordnung liegen wie die der Behälter mit verbrauchten Brennelementen, die bereits im Philippsburger Zwischenlager stehen.

Gesamtmenge des radioaktiven Abfalls - Anzahl der Castoren

Die Gesamtmenge an Radioaktivität („Gesamtaktivität“), die aus La Hague nach Deutschland zurückgeführt werden muss, ist fix. Sie bleibt auch im neuen Konzept und nach der im Jahr 2021 mit Frankreich geschlossenen Vereinbarung gleich („äquivalent“). Das Gesamtkonzept [PDF] des Bundesumweltministeriums zur Rückführung der Wiederaufarbeitungsabfälle aus England und Frankreich aus dem Jahr 2015 ist auf der Internetseite des Ministeriums zu finden.

Die in 2021 vereinbarte Verbesserung und Vereinfachung der Rückführung der Wiederaufarbeitungsabfälle aus Frankreich ist zwischen den Betreibern der deutschen Kernkraftwerke und dem französischen Wiederaufarbeitungspartner vertraglich vereinbart worden. Dieser privatrechtliche Vertrag ist nicht zur Veröffentlichung vorgesehen. (Information des Bundeswirtschaftsministeriums und des Bundesumweltministeriums)

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann aufgrund der geänderten Festlegung von mittelradioaktiven Abfällen auf hochradioaktive verglaste Abfälle noch nicht die genaue Anzahl an Castor®-Behältern beziffert werden. Die Auswahl der Glaskokillen und ihre Zusammenstellung für die einzelnen Behälter läuft noch.

Die Eingrenzung der Castoranzahl auf maximal fünf lässt sich aus der Gesamtaktivität ableiten. Dabei wird die Gesamtaktivität des Abfalls in den 3 bis 5 Behältern äquivalent zur Gesamtaktivität der ursprünglich 157 Behälter mit mittelaktivem Abfall sein, die nach Deutschland transportiert werden sollten (siehe Vortrag EnBW).

Weitere Abfälle aus dem Rückbau der Kernkraftwerke Philippsburg

Beim Rückbau der brennelementfreien Kernkraftwerke fallen keine hochradioaktiven Abfälle an. Die entstehenden mittel- und schwachradioaktiven Abfälle werden im Abfall-Zwischenlager Philippsburg (AZP) gelagert. Mengenmäßig handelt es sich um rund 1 Prozent der Abfallmenge eines Kernkraftwerks. 99 Prozent der Gesamtmasse eines Kernkraftwerks können konventionell entsorgt oder uneingeschränkt wiederverwertet werden.

Sicherheit des Brennelemente-Zwischenlagers und der Castor®-Behälter

Das Brennelemente-Zwischenlager in Philippsburg ist für 152 Transport- und Lagerbehälter konzipiert und enthält aktuell 62 Behälter. Dazu kommen noch 40 Behälter mit abgebrannten Brennelementen aus dem Kernkraftwerk Philippsburg Block 2. Diese Brennelemente befinden sich noch zur Kühlung im Brennelemente-Lagerbecken von Block 2. Durch die zusätzlichen Behälter aus La Hague erhöht sich der Lagerbestand schließlich von 62 + 40 = 102 Behältern auf bis zu 107 Behälter.

Mögliche Auswirkung durch die zusätzliche Einlagerung und die regionale Geothermie

Die Statik und die Sicherheit des Lagers gegenüber tektonischen (= geologischen) Veränderungen wie Verwerfungen oder Erdbeben sind eingehend im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für ein vollständig mit 152 Transport- und Lagerbehältern mit abgebrannten Brennelementen belegtes Zwischenlager mit positivem Ergebnis geprüft worden. Eine bauliche Nachrüstung des Lagers, zum Beispiel durch dickere Betonwände oder -decke, durch eine zusätzliche Kühlung oder eine „Heiße Zelle“, ist nicht erforderlich.

„Heiße Zelle“

Eine „Heiße Zelle“ ist ein besonders stark vor radioaktiver Strahlung abgeschirmter, gasdichter Raum, in dem fernmanipuliert von außen mit hochradioaktiven Pulvern, Flüssigkeiten oder Gasen, sogenannten „offenen radioaktiven Stoffen“, im Inneren hantiert werden kann. Brennelemente-Zwischenlager benötigen keine solche Räumlichkeit. Es ist nicht vorgesehen, die Transport- und Lagerbehälter mit abgebrannten Brennelementen zu öffnen und die Brennelemente zu entnehmen. Gleiches gilt für die Castor®-Behälter mit den hochradioaktiven Abfällen.

Deckelsystem von Castor®-Behältern

Castor®-Behälter besitzen ein doppeltes Deckelsystem (Primär- und Sekundärdeckel). Ist ein Deckel nicht mehr intakt, schließt immer noch der zweite Deckel die radioaktiven Stoffe sicher ein. Undichtheiten wird durch die Behälter-Spezifikation und ein genehmigtes Überwachungs- und Reparaturkonzept für das Deckelsystem vorgebeugt.

Überwachungs- und Reparaturkonzept für das Deckelsystem

In den Bereich zwischen Primär- und Sekundärdeckel wird dauerhaft mit Helium ein Überdruck eingebracht. Verliert der Zwischenraum das Helium zeigt der im Deckel angebrachte Druckmesser einen Verlust an.

Fehler an der Sekundärdeckeldichtung oder dem Sekundärdeckel können vor Ort an der vorhandenen Behälterwartungsstation repariert werden. Für Undichtheiten am inneren Primärdeckel sieht das Reparaturkonzept das Aufbringen und Verschweißen eines zusätzlichen Deckels, den sogenannten Fügedeckel, vor. Alle Arbeiten können gefahrlos vor Ort ohne eine „Heiße Zelle“ durchgeführt werden.

Technische Daten

Die technischen Daten und die Spezifikation der Castor®-Behälter HAW28M können auf der Internetseite der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH unter der Überschrift „Behälter für Transport und Lagerung“ nachgelesen werden. Weitere Hintergrundinformationen zur Behältersicherheit finden sich zudem beim Hersteller GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH.

Langzeitsicherheit

Über die Langzeitsicherheit liegen praktische Erfahrungen aus den zurückliegenden rund 25 Jahren vor. Bislang sind keine Undichtheiten an Castor®-Behältern in Zwischenlagern aufgetreten. Die Behälter werden regelmäßig kontrolliert. In den Fällen, in denen der Druckmesser im Deckelsystem eine Veränderung anzeigte, hat die Untersuchung im Nachhinein ergeben, dass der Druckmesser einen Defekt hatte. Es wird sich zeigen, auf welche Weise die Behälter einmal in das Endlager verbracht und eingelagert werden. Der Stand von Wissenschaft und Technik schreitet auch in diesem Bereich weiter voran.

Die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH unternimmt in diesem Zusammenhang intensive Forschungsaktivitäten. Die erfolgte Befristung der Genehmigungen für Zwischenlager in Deutschland auf längstens 40 Jahre hatte keinen technischen Hintergrund. Sie orientierte seinerzeit an einer möglichen Aufnahme des Betriebs eines Endlagers in Gorleben.

Im Rahmen der nun absehbar erforderlichen, sukzessiven neuen Betriebsgenehmigungen für die Zwischenlager in Deutschland, wird die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH neu nachweisen müssen, dass die Behälter und die Gebäude weiterhin die Sicherheit gewährleisten. Hierzu ist die Forschung zur Langzeitsicherheit unerlässlich.

Bevor Behälter für den radioaktiven Abfall zur Verfügung gestellt werden können, müssen diese überprüft und zugelassen werden. Für die Zulassung der Behälter ist die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zuständig. Auf deren Internetseite findet sich ein Überblick über die Prüfungen und Kriterien, die dabei zum Einsatz kommen.

Personelle Ressourcen und Umgang mit der Covid-19-Pandemie

Die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH beschäftigt derzeit am Standort Philippsburg im Brennelemente-Zwischenlager (BZP) und dem Abfall-Zwischenlager (AZP) für schwach- und mittelradioaktive Abfälle ohne das Bewachungspersonal insgesamt 22 Personen. Das Bewachungspersonal stellen externe Firmen. Einzelheiten zu Sicherungsmaßnahmen unter anderem zur Anzahl des Bewachungspersonals unterliegen der Geheimhaltung und können daher hier nicht öffentlich genannt werden, um ihre Wirksamkeit nicht zu gefährden.

Das Umweltministerium zählt die Einrichtungen der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH zur kritischen Infrastruktur (KRITIS). Die sichere Lagerung der radioaktiven Abfälle muss zu jeder Zeit gegeben sein. Die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH verfügt für den Standort über ein Covid-19-Schutzkonzept. Es soll sicherstellen, dass Infektionen verhindert und bei Auftreten frühzeitig erkannt und möglichst nicht weitergegeben werden. Das Konzept sieht vor, dass das Betriebspersonal in zwei Gruppen eingeteilt ist, die unabhängig voneinander den Betrieb der Einrichtungen aufrechterhalten.

Sicherung

Zu den wichtigen Elementen der personellen Sicherungsmaßnahmen für das Brennelemente-Zwischenlager gehört das Bewachungspersonal der sogenannte Objektsicherungsdienst. Für den Objektsicherungsdienst sind die Qualifikationen in der Richtlinie “Anforderungen an den Objektsicherungsdienst in kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen“ [PDF] festgelegt. Diese Regelungen werden bundeseinheitlich in den Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren angewendet.

Einzelheiten zu Sicherungsmaßnahmen unterliegen der Geheimhaltung und können daher hier nicht öffentlich genannt werden, um ihre Wirksamkeit nicht zu gefährden.

Fazit

Die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH als Betreiber und das Umweltministerium als Aufsichtsbehörde halten das vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) genehmigte Zwischenlager in Philippsburg für sicher; es erfüllt die aktuellen Sicherheitsanforderungen. Ein Vertreter des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) weist auf die im Auftrag des BUND erstellte Studie „Aktuelle Probleme und Gefahren bei deutschen Zwischenlagern mit hochradioaktiven Abfällen“ hin. Die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH bietet an, alle Punkte im Rahmen ihrer öffentlichen Veranstaltungsreihe „Forum Zwischenlagerung“ vertieft zu diskutieren. Jede und jeder ist eingeladen, Anregungen und Vorschläge für die Programmplanung unter der E-Mail-Adresse info@bgz.de einzubringen.

Genehmigungsverfahren und Beteiligung der Öffentlichkeit

Für die Zwischenlagerung von Castor®-Behältern mit verglastem, hochradioaktiven Abfall aus La Hague ist eine Änderung der Betriebsgenehmigung für das Brennelemente-Zwischenlager in Philippsburg erforderlich.

Umweltverträglichkeits-Überprüfung

Das für die Erteilung der Genehmigung zuständige Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) sieht keine Pflicht bei der Änderungsgenehmigung eine erneute Umweltverträglichkeits-Überprüfung durchzuführen. Das BASE hat bei der Änderungsgenehmigung für das Zwischenlager in Biblis, in das bereits sechs Castor®-Behälter aus Sellafield eingelagert sind, auf eine Umweltverträglichkeits-Überprüfung verzichtet. Es wird auch keine Umweltverträglichkeits-Überprüfung für das Zwischenlager in Philippsburg durchführen.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) kritisiert dieses Vorgehen. Der zugleich bedeutende Verzicht auf eine förmliche Beteiligung der betroffenen Bevölkerung sei intransparent. Auch technische Fragen könnten und sollten in der breiten Öffentlichkeit im Detail diskutiert werden.

Freiwillige Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) regt eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung an, wie sie in Baden-Württemberg schon mehrfach durchgeführt worden ist. Das Umweltministerium weist auf die wesentliche Bedeutung der Genehmigungsverfahren in solchen Fällen hin. Diese sei im vorliegenden Fall für die Einlagerung von bis zu fünf zusätzlichen Castor®-Behältern in einem Lager mit ausreichender Dimensionierung und vorhandener Kapazität schwerlich zu begründen.

Die Entscheidung des BASE sei daher nachvollziehbar. Die Öffentlichkeit könne auch in einem weniger formalen Rahmen durch Informationsveranstaltungen umfassend informiert und beteiligt werden. Eine Informationsveranstaltung ist eine weniger aufwändige Form der öffentlichen Beteiligung. Die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbh hat drei Veranstaltungen für den Gemeinderat und die Öffentlichkeit zum Zwischenlager in Philippsburg durchgeführt. Die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbh steht für Fragen weiter zur Verfügung.

Mögliche gerichtliche Überprüfung der Änderungsgenehmigung

Stefan Martus, Bürgermeister der Stadt Philippsburg, informiert über einen Beschluss des Gemeinderates von Philippsburg. Danach erwägt die Gemeinde Klage gegen die Erteilung der Änderungsgenehmigung für das Brennelemente-Zwischenlager Philippsburg einzureichen.

Ein Gericht soll die Zulässigkeit der Einlagerung der verglasten, hochradioaktiven Abfälle aus La Hague prüfen. Die dargestellte Umschichtung der mittelradioaktiven Abfälle auf hochradioaktive Abfälle gehe zu Lasten der örtlichen Bevölkerung. Ihrem Sicherheitsbedürfnis müsse ausreichend Rechnung getragen werden.

Die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH betont die Sicherheit des Zwischenlagers, die gesamtstaatliche Verantwortung und die ihrer Auffassung nach auch faire Verteilung der Abfälle unter den Bundesländern. In Gorleben beispielsweise lagern 121 Castor®-Behälter ohne dass an diesem Standort jemals Kernenergie betrieben worden ist.

Notwendige neue Genehmigungen für die Zwischenlager in Deutschland

Die Betriebsgenehmigungen der Zwischenlager in Deutschland sind auf längstens 40 Jahre befristet. Am 31. Dezember 2034 endet die erste Betriebsgenehmigung für das Lager in Gorleben, diejenige für Philippsburg Ende 2047. Mit einem aufnahmefähigen Endlager wird heute nicht vor dem Jahr 2050 gerechnet.

Das Zwischenlager in Philippsburg wird eine neue Genehmigung für die Lagerung der Castor®-Behälter für die Zeit nach 2047 benötigen. Dazu wird ein neues Genehmigungsverfahren mit Berücksichtigung des dann vorliegenden Standes von Wissenschaft und Technik zur Sicherheit von Lagern durchzuführen sein.

Nach der gegenwärtigen Rechtslage wird das Verfahren eine neue Umweltverträglichkeits-Überprüfung und eine formale Öffentlichkeitsbeteiligung beinhalten. Die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH rechnet mit einem Vorlauf von sechs bis acht Jahren von der Antragsstellung bis zur Genehmigung.

Kosten für die Rückführung der Abfälle und die Zwischen- bis Endlagerung

Die Kosten für den Transport der radioaktiven Abfälle aus La Hague und aus Sellafield nach Deutschland tragen die vier Energieversorgungsunternehmen.

Die Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung hat der Gesetzgeber im Jahr 2017 neu geregelt. Die Kosten für die Zwischen- und Endlagerung trägt der Fond zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (KENFO). Die Energieversorgungsunternehmen haben hierfür über 24 Milliarden Euro in den KENFO einbezahlt. Der KENFO finanziert die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH.

Die jährlichen Betriebsausgaben für den Zwischenlagerstandort Philippsburg im Zeitraum 2020 und 2021 beziffert die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH auf durchschnittlich rund 10 Millionen Euro.

Als wesentliche Kostenblöcke sind die Personalaufwendungen (inklusive Aus- und Fortbildungsmaßnahmen), die Aufwendungen für Bewachung, Gutachter-/Behördenleistungen (Aufsicht und Genehmigungsverfahren) sowie für Material, Anlagenwartung/-Instandhaltung/-betrieb (hierzu gehört auch der Energiebezug) zu nennen. Daneben werden Unterstützungs- und Dienstleistungen Dritter in Anspruch genommen.

Es handelt sich hierbei um Posten, die der Art nach auch an anderen BGZ-Standorten anfallen. Für die im Zuge der neu entwickelten Lösung zwischen Frankreich und Deutschland vorgesehene Zwischenlagerung der drei bis fünf Behälter fallen am Standort Philippsburg keine wesentlichen Mehrkosten an.

Durch die in 2021 vereinbarte Verbesserung und Vereinfachung der Rückführung der Wiederaufarbeitungsabfälle aus Frankreich entsteht auf französischer Seite ein Mehraufwand für die Endlagerung des höheren in Frankreich verbleibenden Abfallvolumens. Für diesen Mehraufwand erfolgte eine Zahlung der Betreiber der deutschen Kernkraftwerke von über eine Milliarde Euro.

Der staatliche Fonds KENFO hat sich an diesem finanziellen Ausgleich mit etwas weniger als der Hälfte der Summe beteiligt, da die neue Vereinbarung auch zu deutlichen finanziellen Vorteilen auf staatlicher Seite führt. Denn durch die neue Vereinbarung reduziert sich in Deutschland unter anderem das Abfallvolumen, das in der Kostenverantwortung des Bundes zwischenzulagern, später zu einem Endlager zu verbringen, dann für die Endlagerung zu konditionieren und abschließend in ein Endlager einzulagern ist.

Die Kosten für die Endlagerung hängen maßgeblich auch von den örtlichen Gegebenheiten des noch nicht gefundenen, künftigen Standorts ab. Schätzungen können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gemacht werden.

Hinweise zum Protokoll und Termin des nächsten Infoforums

Das Umweltministerium erstellt und veröffentlicht zu jeder Veranstaltung des Infoforums einen Rückblick auf seiner Internetseite. Fragen und Themenwünsche für das Infoforum können jederzeit formlos per E-Mail infoforum@um.bwl.de an das Umweltministerium gerichtet werden. Mit der Einladung zum Infoforum wird künftig auch der vorläufige Ablauf der Veranstaltung veröffentlicht.

Die Berichte des Betreibers der Kernkraftwerke und die Möglichkeit direkt Fragen an ihn zu stellen, war ein etablierter Bestandteil der Informationskommissionen. Auch beim Infoforum werden abhängig vom Themenschwerpunkt Vertreterinnen und Vertreter der Betreiber kerntechnischer Anlagen an den Veranstaltungen teilnehmen.

Die nächste Veranstaltung des Infoforums „Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz“ findet am Dienstag, den 17. Mai 2022 um 18:00 Uhr im Onlineformat statt. Das geplante Thema ist „Radon“.