- In Abstimmung mit dem Lastverteiler wurde das Kernkraftwerk Neckarwestheim I mit unterschiedlicher Leistung betrieben. Die Anlagen Neckarwestheim II sowie Philippsburg 1 und 2 befanden sich im Berichtsmonat größtenteils in Volllastbetrieb. Der Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg wurde in der Nacht vom 18. auf den 19. Dezember abgefahren, um Ölproben an den Isolierkerzen im Bereich der Maschinentransformatoren zu nehmen.
- Im Dezember 2009 gab es keine meldepflichtigen Ereignisse in den baden-württembergischen Kernkraftwerken.
- Das Umweltministerium Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 42,5 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlangen und Einrichtungen aufgewendet.
- In Abstimmung mit dem Lastverteiler wurde das Kernkraftwerk Neckarwestheim I mit unterschiedlicher Leistung betrieben. Die Anlagen Neckarwestheim II und Philippsburg 1 befanden sich im Berichtsmonat konstant in Volllastbetrieb. Bis auf eine Lastabsenkung auf Anforderung des Lastverteilers am 22. November befand sich die Anlage Philippsburg 2 ebenfalls in Volllastbetrieb.
- Im November 2009 gab es keine meldepflichtigen Ereignisse in den baden-württembergischen Kernkraftwerken.
- Am 4.11.09 wurden für die Kernkraftwerke Philippsburg 1 und 2 sowie Neckarwestheim I und II Änderungsgenehmigungen erteilt. Die Genehmigungen gestatten die Betriebsführung auf der Grundlage einer weiterentwickelten Aufbauorganisation bestehend aus Fachbereichen mit Standortaufgaben und Fachbereichen mit standortübergreifenden Aufgaben.
- Das Umweltministerium Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 30,0 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlangen und Einrichtungen aufgewendet.
- Das Kernkraftwerk Neckarwestheim I wurde am 11. Oktober zur planmäßigen Jahresrevision abgefahren und ging am 28. Oktober wieder ans Netz. Die Anlage Neckarwestheim II befand sich im Berichtsmonat konstant in Volllastbetrieb. Bis auf eine Lastabsenkung auf Anforderung des Lastverteilers am 4. Oktober befanden sich die Anlagen Philippsburg 1 und 2 ebenfalls in Volllastbetrieb.
- Im Oktober 2009 waren in baden-württembergischen Kernkraftwerken vier meldepflichtige Ereignisse zu verzeichnen (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
- Das Umweltministerium Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 40,5 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlangen und Einrichtungen aufgewendet.
- Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II ging am 10.10.2009 nach der Jahresrevision wieder ans Netz. Die Anlage Philippsburg 2 befand sich im Berichtsmonat konstant im Leistungsbetrieb. In Abstimmung mit dem Lastverteiler wurden Neckarwestheim I und Philippsburg 1 mit unterschiedlicher Leistung betrieben.
- Im September 2009 gab es keine meldepflichtigen Ereignisse in den baden-württembergischen Kernkraftwerken.
- Das Umweltministerium Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 41,0 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II wurde am 22. August zur planmäßigen Jahresrevision abgefahren. Die Anlage Philippsburg 2 befand sich im Berichtsmonat konstant im Leistungsbetrieb. In Abstimmung mit dem Lastverteiler wurden Neckarwestheim I und Philippsburg 1 mit unterschiedlicher Leistung betrieben.
- Im August 2009 waren in baden-württembergischen Kernkraftwerken zwei meldepflichtige Ereignisse zu verzeichnen (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
- Das Umweltministerium Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 35,0 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Das Kernkraftwerk Philippsburg 2 (KKP 2) befand sich seit dem 21. Juli nach Beendigung der Jahresrevision wieder am Netz. Vom 24. bis 26. Juli wurde das Kraftwerk vorsorglich nochmals abgefahren zur Entnahme und Auswertung von Ölproben bei Maschinentransformatoren. Nachdem die ausgewerteten Ölproben den vorgegebenen Normen und Richtwerten entsprachen, wurde KKP 2 wieder ans Netz genommen.
- Die Anlage Neckarwestheim II befand sich im Berichtsmonat konstant im Leistungsbetrieb. In Abstimmung mit dem Lastverteiler wurde Neckarwestheim I und Philippsburg 1 mit unterschiedlicher Leistung betrieben.
- Im Juli 2009 waren in baden-württembergischen Kernkraftwerken vier meldepflichtige Ereignisse zu verzeichnen (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
- Das Umweltministerium Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 54,5 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den kerntechnischen Anlangen und Einrichtungen aufgewendet.
- Das Umweltministerium ist den von einem ehemaligen Mitarbeiter einer für das Kernkraftwerk Neckarwestheim tätigen Firma gegebenen Hinweisen zu angeblichen Mängeln im Bereich der Sicherung des Kernkraftwerks Neckarwestheim durch aufsichtliche Begehungen, Befragungen und Einsichtnahme in Dokumente nachgegangen. Die dabei gemachten Feststellungen ergaben keinen Anlass zu Beanstandungen. Maßnahmen zur weiteren Optimierung der Sicherung wurden festgelegt.
- Das Kernkraftwerk Philippsburg 2 wurde am 29. Juni zur planmäßigen Jahresrevision abgefahren. Hierbei werden umfangreiche Prüfungen, Wartungsarbeiten und der Austausch verbrauchter Brennelemente durchgeführt. Ebenfalls seit dem 29. Juni befindet sich das Kernkraftwerk Philippsburg 1 nach Beendigung der Jahresrevision wieder am Netz. Die Anlage Neckarwestheim II befand sich im Berichtsmonat konstant im Leistungsbetrieb. In Abstimmung mit dem Lastverteiler wurde Neckarwestheim I mit unterschiedlicher Leistung betrieben.
- Im Juni 2009 waren in baden-württembergischen Kernkraftwerken fünf meldepflichtige Ereignisse zu verzeichnen (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
- Das Umweltministerium Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 35 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den kerntechnischen Anlangen und Einrichtungen aufgewendet.
- Am 16. Mai wurde das Kernkraftwerk Philippsburg 1 zur planmäßigen Jahresrevision abgefahren. Hierbei wurden umfangreiche Prüfungen - z.B. eine befundfreie Leckratenprüfung des Reaktorsicherheitsbehälters -, Wartungsarbeiten und der Austausch verbrauchter Brennelemente durchgeführt. Philippsburg 2 sowie die beiden Kernkraftwerke am Standort Neckarwestheim befanden sich im Berichtszeitraum im Leistungsbetrieb.
- Im Mai 2009 war in baden-württembergischen Kernkraftwerken ein meldepflichtiges Ereignis zu verzeichnen (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
- Das Umweltministerium Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 38 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den kerntechnischen Anlangen und Einrichtungen aufgewendet.
- Im Berichtsmonat befanden sich die Kernkraftwerke Neckarwestheim I und Philippsburg 1 in Abstimmung mit dem Lastverteiler mit unterschiedlicher Leistung am Netz. Die Anlagen Neckarwestheim II und Philippsburg 2 waren im Berichtszeitraum konstant im Leistungsbetrieb.
- Im April 2009 war in baden-württembergischen Kernkraftwerken ein meldepflichtiges Ereignis zu verzeichnen (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
- Das Umweltministerium Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 33,5 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den kerntechnischen Anlangen und Einrichtungen aufgewendet.
- Im Berichtsmonat befanden sich die Kernkraftwerke Neckarwestheim I und Philippsburg 1 in Abstimmung mit dem Lastverteiler mit unterschiedlicher Leistung am Netz. Die Anlagen Neckarwestheim II und Philippsburg 2 waren im Berichtszeitraum konstant im Leistungsbetrieb.
- Im März 2009 waren in baden-württembergischen Kernkraftwerken drei meldepflichtige Ereignisse zu verzeichnen (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
- Das Umweltministerium Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 46 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den kerntechnischen Anlangen und Einrichtungen aufgewendet.
- Im Berichtsmonat befanden sich die Kernkraftwerke Neckarwestheim I und Philippsburg 1 in Abstimmung mit dem Lastverteiler mit unterschiedlicher Leistung am Netz. Die Anlagen Neckarwestheim II und Philippsburg 2 waren im Berichtszeitraum konstant im Leistungsbetrieb.
- Im Februar 2009 waren in baden-württembergischen Kernkraftwerken keine meldepflichtigen Ereignisse zu verzeichnen (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
- Das Umweltministerium Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 35 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den kerntechnischen Anlangen und Einrichtungen aufgewendet.
- Im Berichtsmonat befanden sich die Kernkraftwerke Neckarwestheim I und Philippsburg 1 in Abstimmung mit dem Lastverteiler mit unterschiedlicher Leistung am Netz. Die Anlagen Neckarwestheim II und Philippsburg 2 waren im Berichtszeitraum konstant im Leistungsbetrieb.
- Im Januar 2009 waren in baden-württembergischen Kernkraftwerken keine meldepflichtigen Ereignisse zu verzeichnen (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
- Das Umweltministerium Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 29 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den kerntechnischen Anlangen und Einrichtungen aufgewendet.