
Strahlenschutz
Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft ist für den Schutz der Menschen und der Umwelt vor Schäden durch ionisierende Strahlung zuständig. Im Bereich der ionisierenden Strahlung geht es zum Beispiel um die Anwendung von radioaktiven Stoffen zu therapeutischen Zwecken in der Medizin sowie um die Sicherheit beim Umgang mit radioaktiven Stoffen in der Kerntechnik, in der gewerblichen Wirtschaft und in Ausbildungsstätten. Auch der Schutz vor erhöhter natürlicher Radioaktivität spielt eine Rolle. Neben der Abwehr von unmittelbaren Gefahren der Strahlung ist die Vorsorge zum Schutz der Bevölkerung, der Beschäftigten in der Arbeitswelt und der Patientinnen und Patienten in der Medizin von entscheidender Bedeutung.